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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Molok12 am 24.08.2021 10:16
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Hallo,
ich habe mich kürzlich beim Finanzamt in meiner Stadt beworben und nun eine Einladung zum Personalauswahlgespräch erhalten.
Die Stelle ist mit Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter (w/m/d) Geschäftsstelle Finanzamt betitelt. Folende Aufgaben werden beschrieben
Archivverwaltung des Finanzamtes, zum Beispiel durch die Vergabe von Aktennummern, Ablage und Herausgabe von Akten und führen der Verzeichnisse über den Aktenbestand
Zusammenarbeit mit anderen Finanzämtern in Angelegenheiten der Archivierung
vertretungsweise werden Sie im Vorzimmer der Finanzamtsvorsteherin sowie in der Meldestelle eingesetzt
sonstiger verwaltungsorganisatorischer Aufgaben - vertretungsweise Postbearbeitung
Mir stellt sich die Frage was mich dort nun erwartet bzw. auf was ich mich schonmal einstellen kann? Ein Einstellungstest - für diese Stelle eher weniger oder? Vielleicht besetzt aktuell ja jemand hier solch eine Stelle oder hatte diesbezüglich schonmal ein Vorstellungsgespräch/ Erfahrungen gesammelt.
Weiterhin habe ich mir die Frage gestellt ob meine nunmehr 7 Jahre Berufserfahrung als Bürokaufmann in der "freien Wirtschaft" als einschlägige Berufserfahrung anerkannt werden könnte. (Aufgaben wie Postbearbeitung; ca. 2 Jahre allgemeine Bürotätigkeiten wie Archivierung von Rechnungen und Verträgen, selten Materialbestellungen;) Ob eine Stufe 3 Möglich wäre? Dei Stelle ist mit E5 ausgeschrieben. Wird die Berufserfahrung nur mit Arbeitszeugnis des alten AG berücksichtigt? (wäre kein Problem)
Wird dieses Thema im Gespräch von alleine kommen oder sollte ich dort den "ersten Schritt" machen?
Danke und LG!
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Fraglich ist viel eher, wo der AG bei den geschilderten Aufgaben das Erfordernis gründlicher Fachkenntnisse sieht und zu einer E5 kommt. Es handelt sich vielmehr um eine E3 oder bestenfalls E4.
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@Spid .... das weiß ich nicht.. Vielleicht ist es einfach so..danke für deine konstruktive Hilfe.
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Die Eingruppierung steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien, mithin setzt Du Dich der permanenten Gefahr einer korrigierenden Rückgruppierung aus - und zwar auf Jahre und Jahrzehnte.
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@Spid.. Sprich: ich werde in der E5 aufgenommen, aber im Laufe der Zeit wird es mit hoher Warscheinlichkeit die E4/E3. Wie sieht es mit der Eingruppierung der Stufe aus? Könnte die Berufserfahrung anerkannt werden?
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Die Eingruppierung steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien. Mithin wärest Du bereits bei Einstellung in E3 oder E4 eingruppiert. Der AG irrt hinsichtlich der Eingruppierung. Er kann seinen Irrtum jederzeit korrigieren und für die vergangenen 6 Monate das zuviel gezahlte Entgelt zurückfordern.
Ob es sich um einschlägige Berufserfahrung handelt, kann angesichts der Frage, ob die Berufserfahrung anerkannt werden könne, dahingestellt bleiben. Der AG kann Zeiten als förderlich berücksichtigen, sofern sie an sich existieren und sich irgendein auch abstrakter Vorteil ableiten läßt - was vorliegend der Fall ist.
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Puh.. Im Gespräch wird die Entgeltgruppe nicht bestimmt? Wie läuft dies ab? Sollte es zu einer Eingruppierung in die E5 kommen und es soll im Nachhinein Rückgruppiert werden - ist es "Gesetz" das dass zu viel gezahlte Entgelt zurückgefordert wird?
Das macht mich nun schon ein wenig skeptisch.. E5 wird angepriesen und E3/E4 höchstwarscheinlich geboten.. im schlimmsten Fall sogar Rückzahlungen... :o
hm.
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TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Den Arbeitsvertragsparteien kommt keine Entscheidung zu. Die tariflichen Regelungen wirken vielmehr unmittelbar.
Arbeitsrechtlich gibt es keine Pflicht zur Rückforderung von Überzahlungen. Sofern es sich um öffentliche Gelder handelt, wäre ein Verzicht stark begründungsbedürftig - was Dir als Steuerzahler sicher einleuchtet.
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Was würdest du mir Empfehlen? Lieber Finger weg von dieser Stelle?
Aufgrund der Vorraussicht, dass die Eingruppierung in E3 fällt.. und selbst wenn E5 geboten wird eine Rückzahlung fällig werden kann, bin ich etwas skeptisch geworden.
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Was würdest du mir Empfehlen? Lieber Finger weg von dieser Stelle?
Aufgrund der Vorraussicht, dass die Eingruppierung in E3 fällt.. und selbst wenn E5 geboten wird eine Rückzahlung fällig werden kann, bin ich etwas skeptisch geworden.
Brauchst du nicht.
Wenn die dort der Meinung sind, dass sie dir EG5 bezahlen wollen, dann wird da auch die EG5 idR bei rüberkommen.
Ob dies ein Eingruppierungsirrtum ist (gewollt oder ungewollt) kann man so nicht beurteilen.
Ich gebe Spid allerdings Recht, dass oftmals solche Stellen in Geschäftsstelle eher EG3/4 den EG5 sind.
Um sicher zu gehen kannst du im Arbeitsvertrag fixieren lassen, dass du Tätigkeiten der EG5 übertragen bekommst.
Bzgl. einschlägige Berufserfahrung (Stufe3) wird der AG sich eine Rechtsmeinung bilden und entsprechend dich in
Stufe 1 oder 3 einstellen.
Allerdings kannst du im Gespräch darauf hinweisen, dass du die Stelle nur antrittst, wenn dir die Stufe 3 gewährt wird.
Dafür könnte der AG deine berufliche Erfahrung als förderliche Zeiten anerkennen, dass kann in der Regel die Dienststelle selber entscheiden und muss nicht vom Ministerium genehmigt werden.
Auch das solltest du im AV fixieren lassen.
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Ich sehe nicht, daß man sich mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung für Hilfsarbeitertätigkeiten hergeben sollte. Und ich sehe nicht, daß der AG von seinem üblichen Formulararbeitsvertrag abweichen wird.
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Danke erstmal für die Aufklärungen, das hat mir schonmal sehr weitergeholfen.. Nun gehe ich nicht ganz so blind in das Gespräch.
Ein Thema hätte ich noch.. Wäre es Möglich mit Weiterbildungen weiterzukommen? Kommt sicherlich auf den AG an, aber rein von der Sache her. Wäre es beispielsweise Möglich begleitend eine begleitende Umschulung zum Finanzbeamten oder sonstiges zu machen, wo man nicht mehr der klassische "Hilfsarbeiter" ist?
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Danke erstmal für die Aufklärungen, das hat mir schonmal sehr weitergeholfen.. Nun gehe ich nicht ganz so blind in das Gespräch.
Ein Thema hätte ich noch.. Wäre es Möglich mit Weiterbildungen weiterzukommen? Kommt sicherlich auf den AG an, aber rein von der Sache her. Wäre es beispielsweise Möglich begleitend eine begleitende Umschulung zum Finanzbeamten oder sonstiges zu machen, wo man nicht mehr der klassische "Hilfsarbeiter" ist?
Ich kenne durchaus "Karrieren" die in einer Geschäftstelle mit einer EG3 Hilfsarbeiter Tätigkeit angefangen haben und sich dann im Amt zu EG8 Stellen "hoch"gearbeitet haben.
und zwar nicht in 10 Jahren sondern in 1-3 Jahren nach Einstellung und auch ohne Weiterbildungen.
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Danke erstmal für die Aufklärungen, das hat mir schonmal sehr weitergeholfen.. Nun gehe ich nicht ganz so blind in das Gespräch.
Ein Thema hätte ich noch.. Wäre es Möglich mit Weiterbildungen weiterzukommen? Kommt sicherlich auf den AG an, aber rein von der Sache her. Wäre es beispielsweise Möglich begleitend eine begleitende Umschulung zum Finanzbeamten oder sonstiges zu machen, wo man nicht mehr der klassische "Hilfsarbeiter" ist?
Ich kenne durchaus "Karrieren" die in einer Geschäftstelle mit einer EG3 Hilfsarbeiter Tätigkeit angefangen haben und sich dann im Amt zu EG8 Stellen "hoch"gearbeitet haben.
und zwar nicht in 10 Jahren sondern in 1-3 Jahren nach Einstellung und auch ohne Weiterbildungen.
Das hört sich schon etwas besser an.. ich denke das Gespräch wird dann Aufschluss diesbezüglich geben.. vielen Dank!
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habt Ihr Tipps zum Gespräch? Muss ich mich auf einen Einstellungstest gefasst machen? Vertiefte Steuerliche Kenntnisse vorweisen?
Wird das Gespräch aufgrund der "einfachen" Stelle vllt. garnicht so schlimm und ich mache vorher viel zu fertig?
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Spid, bei aller Liebe: Wenn Du so weiter machst, nimmt der Junge die Stelle womöglich nicht an, aus Sorge, die setzen ihn rückwirkend runter. Dass das nicht passieren wird, weißt Du auch.
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Sie setzen ihn ja auch nicht runter. Er ist von vornherein in E3 oder E4 eingruppiert. Es ist nicht unüblich, daß Eingruppierungsirrtümer des AG korrigiert werden. Es gibt dafür sogar einen Begriff, der in jahrzehntelanger BAG-Rechtsprechung geprägt worden ist: korrigierende Rückgruppierung. Die Länderverwaltungen sind übrigens statistisch einsame Spitze in der Beteiligung an entsprechenden BAG-Verfahren. Inwiefern wäre also die gesicherte Erwartung, daß dies nicht geschehen würde, auch nur im Ansatz gerechtfertigt?
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Mir ist schon klar, worauf Du abhebst, ich halte diese Rechtsfolge dennoch für sehr unwahrscheinlich und befürchte, dass der Kollege, weil er Deine - in der Sache unwidersprochenen - Ausführungen hinsichtlich Ihrer praktischen Konsequenz nicht einzuordnen weiß.
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Ich glaube, Du unterschätzt bei weitem die Häufigkeit und Praxisrelevanz des Phänomens.
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Sie setzen ihn ja auch nicht runter. Er ist von vornherein in E3 oder E4 eingruppiert. Es ist nicht unüblich, daß Eingruppierungsirrtümer des AG korrigiert werden. Es gibt dafür sogar einen Begriff, der in jahrzehntelanger BAG-Rechtsprechung geprägt worden ist: korrigierende Rückgruppierung. Die Länderverwaltungen sind übrigens statistisch einsame Spitze in der Beteiligung an entsprechenden BAG-Verfahren. Inwiefern wäre also die gesicherte Erwartung, daß dies nicht geschehen würde, auch nur im Ansatz gerechtfertigt?
Wo du Statistik ansprichst - hast du irgenwelche Daten, wie oft so eine korrigierende Rückgruppierung stattfindet? Erlebt habe ich allenfalls die Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes, der die vermeintliche Eingruppierung rechtfertigt.
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Deutlich über 300 BAG-Prozesse befaßten sich damit, allesamt im Bereich der Tarifregime des öD - das ist eine ganze Menge. Korrigierende Rückgruppierungen finden häufig wellenartig und punktuell gehäuft statt. Vor etwa 10 Jahren traf das aufgrund einer LRH-Prüfung bspw. die Kleinstadt Köthen in einer Vielzahl von Fällen, solche Anlässe mit entsprechenden Folgen gibt es immer wieder mal.
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Mir ist in rd. zehn Jahren, in denen ich in derlei Vorgänge vermehrt Einsicht habe, lediglich eine an einer Hand abzählbare Anzahl von Fällen korriguerender Rückgruppierung untergekommen, dagegen eine dreistellige Zahl von Fällen, wo ungeachtet jeder Eingruppierung eine einmal erreichte Vergütungshöhe unangetastet geblieben ist.
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Dem TE genügt genau ein Fall.
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Deutlich über 300 BAG-Prozesse befaßten sich damit, allesamt im Bereich der Tarifregime des öD - das ist eine ganze Menge. Korrigierende Rückgruppierungen finden häufig wellenartig und punktuell gehäuft statt. Vor etwa 10 Jahren traf das aufgrund einer LRH-Prüfung bspw. die Kleinstadt Köthen in einer Vielzahl von Fällen, solche Anlässe mit entsprechenden Folgen gibt es immer wieder mal.
Danke für die Info!
Dann halte ich das Risiko für den TE für überschaubar. Und falls doch so sein sollte, wäre höchstens die Eingruppierungsdifferenz von einem halben Jahr futsch. Ist kalkulierbar.
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Das Problem ist, daß sich daraus nicht einmal Annahmen zum Risiko des TE ableiten lassen. Neigt sein AG oder seine Behörde mehr zu der einen oder der anderen Vorgehensweise? Unterscheidet sie zwischen jederzeit ersetzbaren Hilfskräften und Fachpersonal? Will sich gerade jemand profilieren - und in welche Richtung? Und wer kann abschätzen, ob da diesbezüglich nicht nächstes Jahr ein anderer Wind weht - wegen personeller Veränderungen, Sparzwängen usw. Das individuelle Risiko des TE läßt sich nicht abschätzen, es wäre ja ohnehin völlig unabhängig vom üblichen oder durchschnittlichen Risiko.
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Wenn der TE andere Optionen hat, sollte er wohl eher zu diesen tendieren. Wenn es dergleichen nicht gibt, rate ich dazu, das Risiko beim FA einzugehen. Archiv muss dort ja auch nicht die letzte Station sein.
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Oder sich halt im AV vertraglich zusichern lassen Tätigkeiten übertragen zubekommen, die der gewünschten EG und Stufe entsprechen.
Keine Ahnung warum die Menschen so etwas nicht machen.
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Weil die Finanzverwaltung für einen BSB-Dienstposten keine Sonderabsprachen treffen wird.
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Weil die Finanzverwaltung für einen BSB-Dienstposten keine Sonderabsprachen treffen wird.
Habe ich schon anders erlebt, insbesondere da es sich nicht um Sonderabsprachen handelt.
Aber wer nichts fordert, bekommt auch nichts.
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Natürlich ist es eine Sonderabsprache - die sich gewöhnlich auch nicht in den verwendeten Fomulararbeitsverträgen finet.
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Was zeigt, dass ich ungewöhnlich bin, da in meinen AVs im öD dieses stets zu finden war.
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Hast Du jemals einen Arbeitsvertrag als BSB oder auf diesem Level mit einem AG geschlossen?
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Hast Du jemals einen Arbeitsvertrag als BSB oder auf diesem Level mit einem AG geschlossen?
Warum sollte ich?
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Das solltest Du nicht. Deine Erfahrung wäre aber nur dann auf Minions übertragbar.
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Das solltest Du nicht. Deine Erfahrung wäre aber nur dann auf Minions übertragbar.
Meine Erfahrung, dass sich in den bei mir verwendeten Formulararbeitsverträgen es sich wiederfand?
Oder meine Erfahrung, dass sich in den anderen Arbeitsverträge (also BSB oder auf dem Level) solche Vertragsinhalte sich auch wiederfinden, wenn entsprechenden angefragt/gefordert wird?
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Die geschilderte Erfahrung.
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Hey Leute,
erstmal vielen Dank für die ganzen Beiträge.
Ich werde mir das ganze mal beim Gespräch im FA anhören. Sollte sich daraus schon ergeben das es auf langfristige Sicht keine, aber auch gar keine Perspektiven gibt und eine E5/E4 nicht garantiert wird, dann wäre ich tatsächlich raus... Ich frage mich wie ich deine Stufenzuteilung angehen soll.. Wie schon geschrieben wurde, evtl auf eine Stufe drei aufgrund der 10 Jahre Erfahrung als Bürokaufmann. Wirklich darauf pochen? Würde fast meinen das ich dann schon raus wäre..
Könntet Ihr vllt. erahnen auf was ich mich im Gespräch einstellen kann?
Danke
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Es kommt auf Deine Ausgangssituation an. Wenn E 4 Stufe 1 für Dich grundsätzlich attraktiv ist, kannst Du ruhig darauf hinwirken, dass man Dich - entsprechend der Ausschreibung - nach E 5 vergütet und unter Berücksichtigung Deiner Berufserfahrung der Stufe 4 zuordnet. Ich könnte mir vorstellen, dass es dann auf E 5 Stufe 3 hinausläuft. Und wenn es weniger würde, wäre es für Dich ja immer noch erträglich.
Dass sich das Finanzamt bei den Stufen verkämpft, glaube ich nicht. So knapp sind die Budgets nicht kalkuliert.
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Alles klar :)
Auf was in etwa könnte ich mich bezüglich der Fragen im Gespräch einrichten? Eher das normale "Was sind deine Stärken/Schwächen" floskeln? Oder doch eher etwas fachspezifischer zum FA?
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Es kommt auf Deine Ausgangssituation an. Wenn E 4 Stufe 1 für Dich grundsätzlich attraktiv ist, kannst Du ruhig darauf hinwirken, dass man Dich - entsprechend der Ausschreibung - nach E 5 vergütet und unter Berücksichtigung Deiner Berufserfahrung der Stufe 4 zuordnet. Ich könnte mir vorstellen, dass es dann auf E 5 Stufe 3 hinausläuft. Und wenn es weniger würde, wäre es für Dich ja immer noch erträglich.
Dem kann ich nur zustimmen.
Dass sich das Finanzamt bei den Stufen verkämpft, glaube ich nicht. So knapp sind die Budgets nicht kalkuliert.
Leider glauben oftmals die Verantwortlichen und die Personaler, dass sie keine förderliche Zeiten anerkennen dürfen. Teilweise haben sie noch nicht einmal Kenntnis von dieser tariflichen Möglichkeit.
Geschweige denn, dass ihnen bekannt ist, dass sie dieses als Dienststelle eigenverantwortlich entscheiden dürfen (ob das in allen BL so ist, weiß ich leider nicht, in NI auf alle Fälle).
Dort wo ich bisher unterwegs war, wird es inzwischen intensiver genutzt, nachdem ich sie darüber aufgeklärt habe. Inkl. es im AV niederzuschreiben.
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Alles klar :)
Auf was in etwa könnte ich mich bezüglich der Fragen im Gespräch einrichten? Eher das normale "Was sind deine Stärken/Schwächen" floskeln? Oder doch eher etwas fachspezifischer zum FA?
Das kann dir natürlich keiner sagen, aber Kenntnisse in der Organisationsstruktur deines zukünftigen AGs sind nie verkehrt, weil es zumindest zeigt, dass man sich mit dem AG beschäftigt hat.
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Alles klar :)
Auf was in etwa könnte ich mich bezüglich der Fragen im Gespräch einrichten? Eher das normale "Was sind deine Stärken/Schwächen" floskeln? Oder doch eher etwas fachspezifischer zum FA?
Das kann dir natürlich keiner sagen, aber Kenntnisse in der Organisationsstruktur deines zukünftigen AGs sind nie verkehrt, weil es zumindest zeigt, dass man sich mit dem AG beschäftigt hat.
Ja, das hab ich intensiv versucht, aber direkt zu unserem Finanzamt kann ich leider nicht viel finden :( nur allgemeine Sachen :( oder zb. eine Aktenliste (wie archiviert wird unter welchen Nummern usw.)..dies allerdings auch nur allgemein...
Könnten Sie mir da evtl. ein paar Sachen schreiben?