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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: trichter am 25.08.2021 16:34
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Hallo,
ich kann von einer befristeten Stelle (Universität) auf eine unbefristete Stelle (Schule) wechseln. Dies ist mit einem Bundeslandwechsel verbunden.
Derzeit bin ich Stufe 4 (TVL-13). Man sagte mir, daß ich auf der neuen Stelle (TVL-12) auf Stufe 1 einsortiert werde.
Ist das wirklich so? Werden die 12 Jahre Erfahrung im ÖD resetted, bzw. sind diese stellenbezogen?
Wird man bei einem Stellenwechsel wieder ganz "unten" einsortiert?
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Die Stufen der Entgelttabelle bilden keine Erfahrung ab.
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Die Stufen der Entgelttabelle bilden keine Erfahrung ab.
Danke für die Korrektur.
Da die Stufen zumindestens in meinem Bundesland mit der Beschäftigungsdauer korrelieren, habe ich das behelfsweise als "Erfahrung" bezeichnet.
Kannst Du denn die Frage beantworten? Fängt man bei einem Stellenwechsel wieder unten an?
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Sofern keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt, besteht lediglich Anspruch auf die Einstellung in Stufe 1.
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Kannst Du denn die Frage beantworten? Fängt man bei einem Stellenwechsel wieder unten an?
Wenn keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt, kann man den neuen AG auffordern, dass er dir förderliche Zeiten (§16.2) oder Zeiten vorheriger Beschäftigung im öD (§16.2a) anerkennt.
Wenn er es nicht macht (weil er ja nicht muss, da Kann-Regelungen), dann unterschreibt man halt nicht.
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Bei §16 Abs. 2a kann die Stufe ganz oder teilweise übernommen werden. Der TE hat in E12 aber keine Stufe erworben.
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Bei §16 Abs. 2a kann die Stufe ganz oder teilweise übernommen werden. Der TE hat in E12 aber keine Stufe erworben.
Verliert man bei einer Herabgruppierung Stufen? Nicht das ich wüsste.
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Welche Herabgruppierung?
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Welche Herabgruppierung?
Die die man durchführen lassen kann, wenn man 16.2a nutzen möchte um die Personalbedarfsproblematik von 16.2 zu umgehen.
Mangelnde Kreativität?
und komme jetzt nicht, damit, dass das vom TE nicht als SV geschildert wurde oder erfragt wurde.
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Inwiefern könnte man Herabgruppierungen durchführen lassen? Für die Eingruppierung wird niemand tätig, sie ist. Eine Herabgruppierung findet im Sachverhalt nicht statt.
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Inwiefern könnte man Herabgruppierungen durchführen lassen? Für die Eingruppierung wird niemand tätig, sie ist. Eine Herabgruppierung findet im Sachverhalt nicht statt.
Tja, daran mangelt es dir halt. An Phantasie um Lösungen zu finden.
und komme jetzt nicht, damit, dass das vom TE nicht als SV geschildert wurde oder erfragt wurde.
Einfach den alten AG sagen: Bitte übertrage mir mal ein paar andere Aufgaben, damit ich flugs für ne Juristische Sekunde herabgruppiert bin und schon hat man ein Lösung.
Oder umgekehrt, beim neuem AG.
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Oder einfach dem AG sagen, daß man jetzt in die Ecke vom Flur pinkelt, weil der Weg zum Klo zu weit ist. Das ist ein deutlich lebensnäheres Konstrukt. Und kommt im Sachverhalt auch nicht vor.
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Tja, mit Empathie und Phantasie geht selbst im öD mehr als ein Spid mit seiner fachlichen Genialität erreichen kann.
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Hast Du wieder Lack gesoffen?
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Das kommt im SV nicht vor und nein, ich bevorzuge Wein.
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Also nur versehentlich. Kann ja passieren.
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Ist super, wenn man als Forenneuling in einen anscheinend lange schwelenden Konflikt der örtlichen Forumsfürsten gerät :)
Bei §16 Abs. 2a kann die Stufe ganz oder teilweise übernommen werden. Der TE hat in E12 aber keine Stufe erworben.
So wie diese Antwort formuliert ist, sind erworbenen Stufe spezifisch für die jeweilige Entgeltgruppe.
Ich habe in E13 4 Stufen erworben, aber für E12 sind diese nicht von Belang, wenn die beiden Stellen inhaltlich nichts miteinander zu tun haben. Ist das richtig?
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Stufen der Entgelttabelle unterschiedlicher Entgeltgruppen haben auch nichts miteinander zu tun, wenn es sich um inhaltlich ähnliche Tätigkeiten handelte. Die E13/4 ist eine andere Stufe als die E12/4. Es gibt also keine erworbene Stufe in E12, die übernommen werden könnte.
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Danke. Das war mir gar nicht klar. Ich dachte, die Stufen existieren unabhängig von der Entgeltgruppe, und reflektieren zurückgelegte Zeiten im Öffentlichen Dienst ("Erfahrung").
Beispiel:
Für langjährige Mitarbeiter auf einer niedrigeren Entgeltgruppe aber hoher Stufe kann der Wechsel (zB in eine andere Behörde) in eine höhere Entgeltgruppe also finanziell negative Folgen haben?
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Sofern es sich um einen AG-Wechsel handelt, besteht regelmäßig nur Anspruch auf Stufe 1.
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Beispiel:
Für langjährige Mitarbeiter auf einer niedrigeren Entgeltgruppe aber hoher Stufe kann der Wechsel (zB in eine andere Behörde) in eine höhere Entgeltgruppe also finanziell negative Folgen haben?
Ja.
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Danke. Das war mir gar nicht klar. Ich dachte, die Stufen existieren unabhängig von der Entgeltgruppe, und reflektieren zurückgelegte Zeiten im Öffentlichen Dienst ("Erfahrung").
Beispiel:
Für langjährige Mitarbeiter auf einer niedrigeren Entgeltgruppe aber hoher Stufe kann der Wechsel (zB in eine andere Behörde) in eine höhere Entgeltgruppe also finanziell negative Folgen haben?
Du musst unterscheiden zwischen EG Wechsel beim gleichem AG oder AG Wechsel:
Bei einer Herabgruppierung beim selben AG behält man seine Stufen.
Bei einer Höhergruppierung beim selben AG, kommt man in die Stufe, die mindestens das gleiche monatliche Entgelt bedeutet, man verliert allerdings die aktuellen Stufenlaufzeiten in der alten EG. Es kann somit zu kurz-, mittelfristigen monetären Nachteilen kommen.
Bei einem Wechsel von irgendwo zum TV-L AG ist das einzige worauf du einen Rechtsanspruch hast, die Anerkennung deiner einschlägigen Berufserfahrung (und da nur bis zur Stufe 3).
Ich habe in E13 4 Stufen erworben, aber für E12 sind diese nicht von Belang, wenn die beiden Stellen inhaltlich nichts miteinander zu tun haben. Ist das richtig?
Die Stufen sind ohne Belang, die Zeiten ggfls. nicht. Die Zeiten kann aber, wenn der AG möchte, ganz oder zum Teil als förderliche Zeiten anerkannt werden. Dazu musst du es aber vor dem Vertragsabschluss einfordern und der AG muss für die Anwendung des §16.2 eine Deckung des Personalbedarfs sehen (im Kern also keine besseren geeigneteren Bewerber haben).
Wenn du dich beim alten AG herabgruppieren läßt, du also mit einer EG12S4 dort dein Vertrag beendest, dann könnte dein neuer Ag diese Stufe komplett mit übernehmen (wenn er möchte, §16.2a).
Ich persönlich bin mehrfach zwischen den öD/pW Welten gewandert und habe stets diese förderliche Zeiten erhalten, weil ich sonst nicht gewechselt wäre.
Also wenn die Personaler deines neuen AGs behaupten, sie können dir nur die Stufe 1 anbieten, dann sind sie dumm, faul oder ahnungslos oder der AG hat kein gesteigertes Interesse an dir, denn es gibt immer tarifliche Möglichkeiten dir mehr anzubieten.