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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: SarreLibre am 26.08.2021 15:54
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Hallo,
mich beschäftigt folgendes Anliegen:
Bei meinem letzten Arbeitgeber war ich zweieinhalb Jahre in der stationären Jugendhilfe (S8b) beschäftigt. Ein halbes Jahr später hätte ein Stufenwechsel von Stufe 2 zu Stufe 3 stattgefunden. Ich habe an dieser Stelle jedoch den Arbeitgeber gewechselt und soll jetzt wieder bei Beginn von Stufe 2 beginnen. Mittlerweile habe ich das halbe Jahr bei meinem neuen Arbeitgeber voll, wodurch ich in Summe die drei Jahre in Stufe 2 absolviert habe und demnach theoretisch Stufe 3 erreicht sein sollte.
"Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) darf bei der Anerkennung von Berufserfahrung von Arbeitnehmer/innen nicht mehr zwischen Beschäftigungszeiten bei demselben Arbeitgeber und anderen Arbeitgebern unterschieden werden." - bezieht sich das Urteil u.a. darauf dass bisher erreichte Stufen anerkannt werden müssen oder sogar generell die gesammelten Zeiten?
"Unabhängig davon kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist."
Eigentlich lese ich daraus, dass meine Zeiten anerkannt werden müssten. Oder müssten diese nur anerkannt werden, wenn ich bei meinem letzten Arbeitgeber die drei Jahre vollgemacht hätte?
Ich freue mich sehr über Eure Rückmeldungen.
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Inwiefern ließe sich so etwas herauslesen? Es wird doch überhaupt nicht zwischen Zeiten beim selben oder anderen AG unterschieden. Bei der Einstellung werden beide Zeiten gleich behandelt.
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Mein jetziger Arbeitgeber (öffentlicher Träger) argumentiert so, dass ich hätte die drei Jahre bei meinem letzten Arbeitgeber vollmachen müssen, um mir Stufe 3 anzuerkennen.
Also verstehe ich das richtig, dass ich grundsätzlich im Recht bin, in Stufe 3 eingestuft zu werden?
Ich habe vom letzten Arbeitgeber auch ein ausführliches Arbeitszeugnis, aus dem klar hervorgeht, dass die Tätigkeiten die gleichen sind wie beim jetzigen Arbeitgeber.
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Nein.
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Sorry, aber verstehe ich nicht ganz.
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Die tariflichen Regelungen zur Stufenzuordnung bei Einstellung unterscheiden nicht zwischen Zeiten beim selben oder anderen AG. Mithin sind Deine diesbezüglichen Ausführungen belanglos und das angeführte Urteil ist ohne Bedeutung für den Sachverhalt.
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Wenn ich also die nächsten 30 Jahre alle zweieinhalb Jahre den Arbeitgeber wechsle, verbleibe ich dauerhaft in Stufe 2?
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Es wäre auch denkbar, in Stufe 1 einzustellen. Bei einschlägiger Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren bestünde auch Anspruch auf Einstellung in Stufe 3. Förderliche Zeiten können auch zur Einstellung in eine höhere Stufe führen - wenn man derlei verhandelt.
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"Bei einschlägiger Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren bestünde auch Anspruch auf Einstellung in Stufe 3. Förderliche Zeiten können auch zur Einstellung in eine höhere Stufe führen -(...)"
Und genau das ist doch der Punkt an dem ich stehe. Ich habe mittlerweile einschlägige Berufserfahrung von drei Jahren und demnach sollte ein Anspruch auf Stufe 3 bestehen.
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Maßgeblich bei der Einstellung sind die tatsächlichen Umstände zum Zeitpunkt der Enstellung.
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Ist doch irgendwie ernüchternd. Also dass man 40 Jahre Berufserfahrung sammeln kann, diese aber niemals anerkannt wird, wenn man ständig den AG wechselt und die tatsächlichen Umstände zum Zeitpunkt der Einstellung dann immer Stufe 2 bedeuten.
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Hallo, sofern Du ein Anerkennungsjahr absolviert hast gilt das als einschlägige Berufserfahrung-> mindestens Stufe 2.
Meiner Meinung nach hättest Du bei der Neueinstellung gleich die Stufe aushandeln müssen. Im Nachhinein ist immer schwierig.
Vorzeitiger Stufenaufstieg ist nicht so einfach.
Gleiche Stufe oder Mitnahme der Stufenlaufzeit sind zwei Paar Schuhe.
Grüße
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Das Anerkennungsjahr gilt nur dann als einschlägige Berufserfahrung, wenn es in einem Beschäftigungsverhältnis nach TVPöD abgeleistet wurde.
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Ist doch irgendwie ernüchternd. Also dass man 40 Jahre Berufserfahrung sammeln kann, diese aber niemals anerkannt wird, wenn man ständig den AG wechselt und die tatsächlichen Umstände zum Zeitpunkt der Einstellung dann immer Stufe 2 bedeuten.
Nicht wirklich, du kannst ja dem jeweils neuen Arbeitgeber mitteilen, dass du ohne Anerkennung der bisherigen Beschäftigungszeiten nicht bereit bist, für ihn zu arbeiten.
Gehaltsverhandlungen sind doch üblich.