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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Simone809 am 29.08.2021 19:42
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Hallo,
ich wollte nachfragen, ob jemand von Ihnen weiß, ob die Eröffnungsaktion auch gilt, wenn man freiwillig gesetzlich versichert bleibt und nach zwei Jahren (Beamtin auf Probe) einen nochmaligen Antrag stellt und wenn dieser abgelehnt wird dann Gebrauch von der Eröffnungsaktion macht. Ich würde dieses Jahr (Anwärterin) nur im Rahmen dieser Aktion genommen werden.
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es gibt dazu eine broschüre unter:
https://www.pkv.de/fileadmin/user_upload/PKV/c_Verband/PDF/2020-07_oeffnungsaktion-der-pkv-fuer-beamte-und-angehoerige.pdf
darin steht auf seite 3 bei "teilnahmeberechtigter personenkreis":
Beamte auf Probe (auch wenn ein Beamtenverhältnis auf
Widerruf vorausgegangen ist, während dessen eine Versi-
cherung in der Gesetzlichen Krankenversicherung bestand)
das wäre doch genau der fall, oder?
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Hallo, nein, ich glaube daraus wird vermutlich nichts. Du hast nur einmal die Möglichkeit innerhalb der ersten sechs Monate nach der Ernennung als Beamter auf Probe im Rahmen der Öffnungsaktion aufgenommen zu werden. Gut beschrieben hier:
https://www.kv-fux.de/wissenswertes/private-krankenversicherung/oeffnungsaktion-fuer-beamtenanfaenger/
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Hallo,
ich wollte nachfragen, ob jemand von Ihnen weiß, ob die Eröffnungsaktion auch gilt, wenn man freiwillig gesetzlich versichert bleibt und nach zwei Jahren (Beamtin auf Probe) einen nochmaligen Antrag stellt und wenn dieser abgelehnt wird dann Gebrauch von der Eröffnungsaktion macht. Ich würde dieses Jahr (Anwärterin) nur im Rahmen dieser Aktion genommen werden.
Dieses Thema haben unsere Anwärter jedes Jahr und Du kannst es genau so machen, wie Du es beschrieben hast. Oftmals lässt sich aber immer eine PKV finden (die Auswahl ist ja nicht gerade klein) die einen mit nem Risikozuschlag nimmt oder mit Glück auch ohne. Hängt natürlich von deiner Vorgeschichte ab.