Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: AMohr am 01.09.2021 11:16
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Hallo,
ich hab eine Frage zu nachfolgendem Sachverhalt.
Ich wurde 2018 als Arbeitnehmerin im gehobenen Dienst mit E9b Stufe 1 TVöD Bund eingestellt. Nach einem Jahr bin ich in die Stufe 2 gekommen. Danach wurde ich 2020 verbeamtet (A9 - Stufe 2 - unter Anerkennung weiterer Berufserfahrung). Jetzt habe ich meinen Masterabschluss fast in der Tasche und werde vermutlich im öffentlichen Dienst als Arbeitnehmerin E13 TVöD Bund eingestellt. Meine Frage: Bleibt meine Stufenzuordnung (Stufe 2) erhalten oder werde ich mit E13 Stufe 1 TVöD Bund eingestellt?.
Liebe Grüße
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Es gibt bei TB weder einen gehobenen noch einen höheren Dienst noch Laufbahnen oder Laufbahnwechsel. Das ist Beamtengedöns ohne jede bedeutung für TB.
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...ich würde mal von Stufe 1 ausgehen, da eine anerkennungsfähige Berufserfahrung für den höheren Dienst (auch wenn Spid sich daran bei TBs immer aufhängt) nicht vorliegt...
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...ich würde mal von Stufe 1 ausgehen, da eine anerkennungsfähige Berufserfahrung für den höheren Dienst (auch wenn Spid sich daran bei TBs immer aufhängt) nicht vorliegt...
oder du verhandelst die Stufe 2 bzw. 3 ;)
oder bleibst Beamte und machst den Aufstieg in den hD.
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...ich würde mal von Stufe 1 ausgehen, da eine anerkennungsfähige Berufserfahrung für den höheren Dienst (auch wenn Spid sich daran bei TBs immer aufhängt) nicht vorliegt...
Was sollte "anerkennungsfähige Berufserfahrung für den höheren Dienst" sein? Und inwiefern wäre diese bei Einstellung als TB relevant? Da geht es nur um einschlägige Berufserfahrung und förderliche Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit. Letztere könnte durchaus vorliegen.
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Wenn kein Arbeitgeberwechsel stattfindet, käme es dann nicht zur stufengleichen Höhergruppierung?
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Laut Sachverhalt ist die TE Beamtin.
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Eben. Es gibt kein bestehendes Arbeitsverhältnis, in dem höhergruppiert werden könnte. Es handelt sich - wie von der TE geschildert, um eine Einstellung.
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Pardon, aus einem Beamtenverhältnis, das ich bereits verdrängt hatte, ist es natürlich eine Einstellung, völlig richtig.