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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Nervenbündel am 01.09.2021 11:49

Titel: Rückstufung nach Höhergruppierung
Beitrag von: Nervenbündel am 01.09.2021 11:49
Hallo zusammen,

ich war bisher in der Entgeltgruppe S8a (Stufe 6). Zum 01.08. wurden mir, vorerst befristet, neue Aufgaben übertragen. Vor diesem Hintergrund erfolgte eine Höhergruppierung in die Entgeltgruppe S8b. In meiner Abrechnung habe ich nun gesehen, dass ich jetzt nicht mehr in Stufe 6, sondern nur noch in Stufe 5 bin. Ich war naiverweise davon ausgegangen, dass ich meine bisherige Stufe behalte. Ist die Rückstufung so üblich bzw. zulässig?

Vielen Dank für jede hilfreiche Rückmeldung.
Titel: Antw:Rückstufung nach Höhergruppierung
Beitrag von: Spid am 01.09.2021 11:57
Nein.
Titel: Antw:Rückstufung nach Höhergruppierung
Beitrag von: Nervenbündel am 01.09.2021 12:05
Erst einmal danke für die klare Antwort. Habt ihr einen Tipp, wie ich meinen Arbeitgeber am Besten auf die offensichtlich falsche Rückstufung hinweisen kann?
Titel: Antw:Rückstufung nach Höhergruppierung
Beitrag von: Spid am 01.09.2021 12:09
Duch eine Eingruppierungsfeststellungsklage - wenn Du auch das Geld haben möchtest, erweitert um eine Lohnklage.