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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: SoMa am 01.09.2021 13:37
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Hallo,
mich würde interessieren ob es eine feste Regelung gibt bzw. wie es in anderen Kommunen mit den Verträgen des pädagogischen Personals in Kindertagesstätten gehandhabt wird.
Bei uns ist es so, dass bei 39 Std wöchentlicher Arbeitszeit ein Festvertrag von 25 Std. ausgestellt wird - der Rest wird mit jährlichen Zusatzvereinbarungen festgehalten bzw. geregelt.
Ist diese Vorgehensweise üblich bzw. über Jahre hinweg so zu halten und legitim?
Vielen Dank schon mal im Voraus
Liebe Grüße
Martina
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Wenn sich die Parteien auf eine dauerhafte oder vorübergehende Änderung des Umfangs der Hauptpflicht des AN einigen, ist das nicht zu beanstanden.
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Ist diese Vorgehensweise üblich bzw. über Jahre hinweg so zu halten und legitim?
Üblich wäre zuviel gesagt. Es gibt sicherlich Unternehmen die dies versuchen. Man muss natürlich solche Arbeitsverträge nicht akzeptieren. Der Arbeitsmarkt für Fachpersonal in dem Bereich ist ja eher so, dass man ein gutes Stück Auswahl hat wo man arbeitet.
Legitim.
Ob die befristete Aufstockung wirksam ist oder irgendwann ein Recht auf dauerhaft Übertragung der Stunden besteht, hängt von den Details und dem Zeitraum ab.
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Diese nicht selten kritisierte Praxis dürfte rechtmäßig sein: BAG Urteil 20.10.2016 – 6 AZR 715/15
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Das ist in der Sache wohl zutreffend, ich sehe aber nicht wirklich, inwiefern das referenzierte Urteil dazu erhellend wäre.
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Ach, Scheiße! Falsches Urteil gegriffen:
BAG, Urteil vom 08.08.2007 - 7 AZR 855/06
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Zusätzlich sind Festvertrag noch die 20% festgehalten zum regulieren der Stunden bei Bedarf.
Wie wird das denn in anderen Einrichtungen gehandhabt?
Ich finde das ein bisschen viel ("freihalten") von Arbeitgeberseite.
Denn Buchungsschwankungen sind durch jeweils einen der Varianten - also Zusatzvertrag oder 20% - schon abgedeckt
Vielen Dank nochmal und schöne Grüße