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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Raschke am 01.09.2021 21:19

Titel: TV-LS Eingruppierung Medizinischer Dienst
Beitrag von: Raschke am 01.09.2021 21:19
Hallo
Seit vier Jahren Arbeit ich in der Lebenshilfe, eingestellt als Medizinischen Dienst, ich bin gelernte Krankenschwester und bin damals in TV-L 9b Stuffe 3 Lohngruppe eingestellt worden. Letztes Jahr die reguläre Erhöhung bekommen Stuffe 4  und bin jetzt in die TV-LS 8b Stuffe 3 eingestuft worden. Mit großen Finanziellen Verlusten und durfte für die letzten 18 Monate sogar 1200€ zurück zahlen.
Ist das den rechtens?
Danke für eure Information schon mal vorab.
Titel: Antw:TV-LS Eingruppierung Medizinischer Dienst
Beitrag von: Spid am 01.09.2021 21:59
Nein.
Titel: Antw:TV-LS Eingruppierung Medizinischer Dienst
Beitrag von: Raschke am 01.09.2021 22:56
Was kann oder sollte ich tun
Titel: Antw:TV-LS Eingruppierung Medizinischer Dienst
Beitrag von: Spid am 02.09.2021 00:25
Dir eine Rechtsmeinung über Deine tatsächliche Eingruppierung bilden und Eingruppierungsfeststellungsklage erheben, falls das Ergebnis Deiner Meinungsbildung günstiger als die Rechtsmeinung des AG ist.

Lohnklage erheben zumindest über den Teil des vom AG aufgerechneten Entgelts, bei dem der Anspruch des AG durch die tarifliche Ausschlußfrist bereits verfallen war.
Titel: Antw:TV-LS Eingruppierung Medizinischer Dienst
Beitrag von: Jockel am 03.09.2021 08:09
oder zunächst den Weg der normalen Menschen gehen und dich an die Personalabteilung wenden und/oder den Personalrat. Gibt es da nichts Vernünftiges, bleibt nur der Weg zum Fachanwalt für Arbeitsrecht mit Schwerpunkt öffentlicher Dienst.
Titel: Antw:TV-LS Eingruppierung Medizinischer Dienst
Beitrag von: Spid am 03.09.2021 08:16
Seit wann hätte die Lebenshilfe einen Personalrat?
Titel: Antw:TV-LS Eingruppierung Medizinischer Dienst
Beitrag von: Jockel am 03.09.2021 10:42
Betriebsrat. Beschäftigtenvertretung. Die Transferleistung ist erwartbar. Herr Roboter.  ;D
Titel: Antw:TV-LS Eingruppierung Medizinischer Dienst
Beitrag von: Spid am 03.09.2021 10:45
Man kann auch einfach den korrekten Begriff verwenden.

Der BR wird der Eingruppierung ja im Rahmen seiner Beteiligung nach §99 BetrVG zugestimmt haben.
Titel: Antw:TV-LS Eingruppierung Medizinischer Dienst
Beitrag von: Sozialarbeiter am 03.09.2021 13:34
durfte für die letzten 18 Monate sogar 1200€ zurück zahlen.
Ist das den rechtens?
Gemäß tariflicher Ausschlussfrist können beide Seiten (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) nur bis zu 6 Monate rückwirkend zuviel/zuwenig gezahltes Geld fordern.
Titel: Antw:TV-LS Eingruppierung Medizinischer Dienst
Beitrag von: Raschke am 05.09.2021 21:09
Danke für eure Antworten, es wird ein klärendes Gespräch geben mitreden dem Chef. Ich bestand darauf das eine Person vom Betriebsrat und eine persönliche vertraute mit anwesend sein sollen.
Bin mal gespannt was raus kommt und sollte es mir nicht passen. Werde ich zu einen Fachanwalt gehen .