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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Linalina am 02.09.2021 18:03

Titel: Krankengeld für Übergeleitete aus dem BAT
Beitrag von: Linalina am 02.09.2021 18:03
Ab dem nächsten Monat beziehe ich Krankengeld. Laut TV-L habe ich einen Anspruch auf einen Krankengeldzuschuss duch den AG. Dieser berechnet sich aus der Differenz zwischen dem Nettoentgelt und den tatsächlichen Geldleistungen des Sozialleistungsträgers, also dem Bruttokrankengeld, welches von der Krankenkasse zu leisten ist.

Nun habe ich gehört, dass für Übergeleitete aus dem BAT, wie ich, eine andere Regelung gilt. Danach berechnet sich für diese TB der Krankengeldzuschuss aus der Differenz zwischen dem Nettoentgelt und dem Nettokrankengeld.

Stimmt das?
Titel: Antw:Krankengeld für Übergeleitete aus dem BAT
Beitrag von: 2strong am 02.09.2021 19:59
Das gilt m. W. nicht für alle Übergeleiteten, sondern nur für jene, die bereits seit 30. Juni 1994 im Arbeitsverhältnis zu ihrem Arbeitgeber stehen. Zur Anwendung kommt in diesen Fällen einee Übergangsregelung in § 71 BAT.
Titel: Antw:Krankengeld für Übergeleitete aus dem BAT
Beitrag von: lubek am 03.09.2021 12:37
Diese Regelung betrifft alle Übergeleiteten Beschäftigte aus dem BAT-West, die vor dem 01.07.1994 eingestellt wurden.
Titel: Antw:Krankengeld für Übergeleitete aus dem BAT
Beitrag von: Isie am 03.09.2021 20:17
Die tarifliche Vorschrift, die auf § 71 BAT Bezug nimmt, ist § 13 Abs. 1 TVÜ-L.