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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Synergie am 02.09.2021 20:21

Titel: Gleiche Tätigkeiten anderen Entgeltgruppe
Beitrag von: Synergie am 02.09.2021 20:21
Hallo,

ich habe  Stelle die als TV-L 8 ausgeschrieben war.

Ich habe die selben Tätigkeiten wie mein Kollege wir haben die gleiche Ausbildung und auch sonst gibt es keine Unterschiede. Er bekommt TV-L 9a.

Er ist übrigens genauso irritiert wie ich.

In der Regel wird meine Berufsgruppe in öffentlichen Dienst auch mit TV-L 9a bezahlt, ich war allerdings auf den einwenig unter Druck bei der Annahme des Jobs.

Hat jemand in den Bezug Ahnung?

lg

Synergie
Titel: Antw:Gleiche Tätigkeiten anderen Entgeltgruppe
Beitrag von: Spid am 02.09.2021 22:06
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.
Titel: Antw:Gleiche Tätigkeiten anderen Entgeltgruppe
Beitrag von: Synergie am 02.09.2021 22:33
So noch einmal...

Hallo,

ich habe Stelle, die als TV-L 8 ausgeschrieben war angenommen.

Ich habe die selben Tätigkeiten wie mein Kollege wir haben die gleiche Ausbildung und auch sonst gibt es keine Unterschiede. Er bekommt TV-L 9a.  Bildungsgrad identisch, er arbeitet dort schon seit mehreren Jahren.

Er ist übrigens genauso irritiert wie ich.

Kann ich verlangen das mein Entgelt angepasst wird aufgrund von Entgelt Gleichheit?

Entschuldigung für die holprige Eröffnung.
Titel: Antw:Gleiche Tätigkeiten anderen Entgeltgruppe
Beitrag von: Spid am 02.09.2021 22:35
Nein.
Titel: Antw:Gleiche Tätigkeiten anderen Entgeltgruppe
Beitrag von: ProfTii am 03.09.2021 08:07
Du kannst deinen AG dazu auffordern seine Rechtsmeinung bzgl. deiner Eingruppierung zu überprüfen.
Sollte er dem nachkommen wird dann festgestellt, ob dir zu wenig oder deinem Kollegen zu viel gezahlt wird und eine entsprechende Korrektur vorgenommen.

Eine andere Möglichkeit wäre, dass du dir rechtliche Hilfe bei einem Experten im Tarifrecht suchst. Der kann dann deine Eingruppierung überprüfen und sollte er zu dem Schluss kommen, dass du in die EG9a eingruppiert bist eine entsprechende Feststellungsklage erheben.
Titel: Antw:Gleiche Tätigkeiten anderen Entgeltgruppe
Beitrag von: shao123 am 03.09.2021 08:29
Hi,

sowas ähnliches habe ich auch mal gesehen bzw fast erlebt.
Es gab eine Stelle als Software Entwickler bei einem AG.
Diese war mit 9B ausgeschrieben. Etwa 2-3 Monate später war die selbe Stelle mit Stufe 6 ausgeschrieben.
Es gab lediglich einen kleinen Unterschied.

Die erste Stelle war für Leute mit Studium oder Ausbildung ausgeschrieben und die 2. Stelle für Personen mit Ausbildung. Aber der Rest war gleich.
Ich vermute das hier das selbe vorliegt oder einfach nur kleines Detail im Aufgabengebiet anders ist, was euch beiden nicht auffällt aber bei der Stellenbewertung dann unterscheidet.

Jetzt wo ich drüber nachdenke, bei uns im Team gibt es auch unterschiedliche Gruppierungen :/
Titel: Antw:Gleiche Tätigkeiten anderen Entgeltgruppe
Beitrag von: Fragmon am 03.09.2021 08:39
Was SPID sagen wollte ist, dass wenn du die identischen Aufgaben (sowohl von der Schwierigkeit / Inhalt / Zeitanteile) wie dein Kollege hast und er korrekt eingruppiert ist, dann bist du (im Hintergrund) auch in die E9a eingruppiert. Dies musst du aber gegenüber deinem Arbeitgeber geltend machen.

Sollten jedoch bereits die Zeitanteile nicht identisch sein dann ist die Eingruppierung korrekt. Bspw. der Arbeitsvorgang mit der Wertigkeit E9b beträgt bei dir nur 45% und bei deinem Kollegen 50% der Zeit.
Titel: Antw:Gleiche Tätigkeiten anderen Entgeltgruppe
Beitrag von: WasDennNun am 03.09.2021 21:33
Es gab eine Stelle als Software Entwickler bei einem AG.
Diese war mit 9B ausgeschrieben. Etwa 2-3 Monate später war die selbe Stelle mit Stufe 6 ausgeschrieben.
Ein Softwareentwickler der Tätigkeiten der EG 6 übertragen bekommt, macht doch nur Arbeit, da er ja nichts selber entwickeln darf und bei jeder Entscheidung nachfragen muss, was wie zu tun ist.