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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: TVWaldschrat am 03.09.2021 15:01
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Moin zusammen,
ich habe einen Mitarbeiter (E10/2), der sich intern auf eine freie Stelle bewerben möchte, um dort Tätigkeiten zu übernehmen, die für E11 ausgeschrieben sind.
Nun ist er aber bereits im letzten Jahr von E8/4 (bei Stufe 1 nach der Ausbildung angefangen) nach einigem Kämpfen auf E10 Höhergruppiert und hat dementsprechend einige Stufen einbüssen müssen. Nun möchte er aber bei der "Verhandlung" auf Stufe 3 gestuft werden. Personalabteilung sagt klar: Das ist unmöglich, da keine förderlichen Zeiten existieren und es sich nicht um eine Bindung von Personal handelt, da er sich ja beim gleichen AG bewirbt.
Ich sehe das anders, denn sobald er sich woanders bewirbt um eine "Bindung" daraus zu machen, ist er weg.
Seht ihr da Möglichkeiten?
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Es handelt sich um eine Höhergruppierung. Sie führt in Stufe 2, §17 Abs. 4.
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Also gibt es nach TV-L wirklich keine Möglichkeiten für so einen Fall?
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Was für ein Fall?
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Der oben genannte
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Der oben genannte ist eine ganz gewöhnliche Höhergruppierung und wie ausgeführt geregelt.
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Also sind auch keine Zulagen möglich, weil es nur eine Höhergruppierung ist?
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Eine Zulage nach §16 Abs. 5 wäre möglich, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Die berührt aber die Stufe nicht.
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Eine Zulage nach §16 Abs. 5 wäre möglich, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Die berührt aber die Stufe nicht.
Was wäre denn die Voraussetzung für "zur Bindung von qualifizierten Fachkräften"? Ein weg-bewerben des Angestellten und Angebotsvorlage, wie vermutet?
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Es muß Anlaß geben, die eine Bindung erforderlich scheinen lassen.
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Es muß Anlaß geben, die eine Bindung erforderlich scheinen lassen.
Und so ein Anlass kann z.B. so aussehen wie genannt, oder auch anders? Dass der AN einen Wechselwillen nennt, oder auch Bedingungen für die Annahme der Tätigkeiten?
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Das ist alles denkbar.
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Laut §16,5 hat der AG die Möglichkeit, u.a. zur Bindung von qualifizierten Fachkräften ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweg zu gewähren. Es handelt sich um eine Kann-Regelung ohne Rechtsanspruch durch den AN. Daher hat der AG auch leider einen großen Ermessensspielraum bei der Beurteilung, ob eine Bindung einer Fachkraft erforderlich ist. Manche AG reagieren erst, wenn der AN einen unterschriftsreifen Arbeitsvertrag einer anderen Firma vorlegen kann, andere handeln umsichtiger und warten nicht so lange ab, bis das Kind bereits am Brunnenrand sitzt - bildlich gesprochen.
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Manche AG reagieren erst, wenn der AN einen unterschriftsreifen Arbeitsvertrag einer anderen Firma vorlegen kann,
Hihi, Und können dann nicht mehr mithalten und lernen nichts daraus....
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Manche AG reagieren erst, wenn der AN einen unterschriftsreifen Arbeitsvertrag einer anderen Firma vorlegen kann,
Hihi, Und können dann nicht mehr mithalten und lernen nichts daraus....
Tipps nehme ich gerne, ich verzweifle schon länger an der Anti-Personal-Abteilung und deren internes Zulagenrumgeschiebe.
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Manche AG reagieren erst, wenn der AN einen unterschriftsreifen Arbeitsvertrag einer anderen Firma vorlegen kann,
Hihi, Und können dann nicht mehr mithalten und lernen nichts daraus....
Tipps nehme ich gerne, ich verzweifle schon länger an der Anti-Personal-Abteilung und deren internes Zulagenrumgeschiebe.
An die eigentlichen Verantwortlichen einfach mal den dadurch produzierten Schaden Berichten und dokumentieren, welche Einstellungen durch die Verweigerung lausige 400€ Zulage zu zahlen nicht zustanden gekommen sind.
Und was das für Nachteile für euch hatte.
Und den eigentlichen Verantwortlichen erklären was rechtlich ginge und
was nur aufgrund von der Anti-Personaler-Abteilung die lügt und behauptet, es ginge nicht, nicht passiert.
Und dabei 2-3 Jahre einplanen, bis es Wirkung zeigt.
Und ein PR haben, der da mitzieht und nicht auch einen Sozialismus Gedanken pflegt.