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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Christopher am 05.09.2021 21:36

Titel: Eingruppierung TV-N NRW
Beitrag von: Christopher am 05.09.2021 21:36
Hallo zusammen,

sehe ich das richtig, dass man als Berufseinsteiger mit M.Sc. Universität im TV-N NRW zunächst mal in EG11 (Stufe 1) und dann nach einem Jahr Berufstätigkeit automatisch in EG12 (Stufe 1) höhergruppiert wird?

Damit wäre der TV-N NRW dann auch bei Berücksichtigung der langsameren Stufenaufstiege monetär quasi gleichauf mit bspw. dem TVÖD Bund, oder?


Vielen Dank und freundliche Grüße
C.





Nachgelesen habe ich das in folgender Quelle (Anlage 1)

Quelle: https://www.kav-nw.de/de/Downloads/Downloads/2020-TV-N-NW-idF-13-AeTV-7-11-20-Komplett-.pdf
Titel: Antw:Eingruppierung TV-N NRW
Beitrag von: Spid am 05.09.2021 21:47
Nein. TB sind auch im TV-N NW entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Einen bestimmten Abschluss zu haben genügt nicht. Es genügt auch nicht, daß der AG ihn fordert.
Titel: Antw:Eingruppierung TV-N NRW
Beitrag von: Christopher am 05.09.2021 21:55
Welchen Informationsgehalt hat denn dann die Anlage 1 im TVN NRW?


Ist es denn richtig, dass man (sofern man in EG11 TVN) eingruppiert wird, dann automatisch nach 1 Jahr in EG12 aufsteigt?
Titel: Antw:Eingruppierung TV-N NRW
Beitrag von: Spid am 05.09.2021 22:05
Die Anlage 1 regelt die Details der Eingruppierung.

Sofern es sich um 11.1 handelt, ist die Annahme grundsätzlich zutreffend.
Titel: Antw:Eingruppierung TV-N NRW
Beitrag von: Christopher am 05.09.2021 22:12
Alles klar, das hilft mir schonmal sehr!


Gilt der TV-N NRW vom Gesamtpaket her eigentlich als besser/gleichwertig/schlechter im Vergleich zum TVÖD Bund?
Titel: Antw:Eingruppierung TV-N NRW
Beitrag von: Spid am 05.09.2021 22:20
Das kommt auf die eigene Präferenzordnung, die eigene Leistungsfähigkeit und die zu erwartende Menge an Überstunden an.