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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Snickers am 06.09.2021 18:23
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Hallo,
kann mir jemand sagen welche Ausbildung ein technischer Sachbearbeiter haben muss?
Ich habe eine Berufsausbildung im Handwerk und war 10 Jahre selbstständig tätig. Habe überdurchschnittliche Computerkenntnisse und bin mit MS-Office und CAD bestens vertraut. Ich habe Erfahrung in der Buchhaltung sowie beim bearbeiten von Ausschreibungen usw. Leider kann ich dies nicht mit einer Ausbildung, wie z.B. der Technikerausbildung vorweisen.
Gibt es eine Chance/Möglichkeit, dass ich als technischer Sachbearbeiter in einer Kommune arbeiten kann?
Ich wäre für's erste mit einer Eingruppierung in E 8 zufrieden.
Vielen Dank für eure Hilfe.
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Das ist kein tariflicher Regelungsgegenstand.
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Was meinst Du damit?
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Keiner der in diesem Unterforum diskutierten Tarifverträge legt Voraussetzungen für Stellenbesetzung oder Einstellung fest.
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Okay, verstehe. Ich bin neu hier im Forum und dachte meine Frage könnte mir hier vielleicht beantwortet werden.
Leider finde ich im Internet auch keine genaue Definition welche Voraussetzungen ich als technischer Sachbearbeiter mitbringen muss.
In den Bespielen zur TVöD Eingruppierung finde ich den technischen Sachbearbeiter unter der Endgeldgruppe E 7 bis E 9b.
Ab E 9a offensichtlich mit Technikerprüfung.
Quelle: https://www.kommunalforum.de/tvoed_beispiele_zur_eingruppierung.php
Wäre schön wenn mir hier einer einen Tipp geben könnte wo man dies nachlesen kann.
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Hallo,
kann mir jemand sagen welche Ausbildung ein technischer Sachbearbeiter haben muss?
Kommt auf die Interpretation des AGs an. Manche bezeichnen Ihre Ingenieure so und wollen dementsprechende Bildung...
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Das ist jedem AG selbst überlassen. Der AG kann tariflich auch einen ungelernten Schulabbrecher als Apotheker einstellen.
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Der AG kann tariflich auch einen ungelernten Schulabbrecher als Apotheker einstellen.
Also ich hoffe doch, dass dergleichen nicht geht, da "Apotheker" hoffentlich eine geschützte Berufsbezeichnung ist...
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Tariflich stellt das kein Problem dar.
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soll heißen, es liegt am AG, ob er dich will oder nicht - brauchen tust du dafür nix
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Hallo Snickers,
bewerbe dich einfach auf passende Ausschreibungen.
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Ganz so unwichtig ist die Vorbildung leider nicht. Tariflich gesehen schon (da hat Spid recht). In den Ausschreibungen wird jedoch häufig eine schulische und/oder berufliche Vorbildung verlangt. An diese (Ausschreibung) ist der AG nach meiner Kenntnis dann auch gebunden. Sollte irgendwo ein Studium (auch ein bestimmtes) gefordert sein, kann man sich natürlich dennoch bewerben, würde dann aber wohl direkt in den Topf mit den Absagen sortiert werden. Selbiges gilt für bestimmte Ausbildungsberufe. Ist man gelernter Koch, es wird jedoch ein ausgebildeter Mechatroniker gefordert, hat man m. E. wenig bis keine Chance. (es sei denn man hat zusätzlich auch noch eine Ausbildung als Mechatroniker absolviert).
Anders verhält es sich, wenn kein konkreter Berufsabschluss gefordert ist, sondern auch gleichwertige- oder ähnliche Erfahrungen zu gelassen sind. So etwas gibt es wohl in Ausschreibungen ebenfalls - dann stehen die Chancen sicherlich besser überhaupt eine Einladung für ein Vorstellungsgespräch zu erhalten.