Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: ML2013 am 06.09.2021 23:34
-
Hallo
ich bin neu hier und benötige mal eine Information.
Gemäß Änderung der Wechselschichtzulage hat der Arbeit
meines Mannes von März bis Mai statt 105 155 waren es glaube
ich gezahlt. Nun erhielt mein Mann Nachverrechnungen für die Monate
Juni und Juli und in der Augustabrechnung bereits ausgewiesen,
mit einer Wechselschichtzulage von nur noch 40,00 Euro.
Er arbeitet bei einem sehr großen Träger in einer Behinderten Wohngruppe als Pfleger.
Die Gruppe wie kontinuierlich sogar mit 4 Schichten Früh,Tagedienst,
Spät und Nachtdienst an 365 Tagen im Jahr betreut.
Es gibt einen Einsatzplan wegen der mindestens 5 Nachtdienste die
jeder Mietarbeiter ( Das Gebäude hat mehrer Etagen )zu leisten hat.
Ich verstehe leider den Gesetzestext hierzu nicht ganz.
An einer Stelle steht etwas von 40 Euro bei Wechselschichtzulage
An einer anderen die Erhöhung.
Es ist nicht übrigens nicht nur mein Mann betroffen sondern alle
Kollegen.
-
Und welche Information benötigst Du?
-
...da ist wohl aus der Wechselschichtzulage eine normale Schichtzulage geworden...
...wird denn nach wie vor Wechselschicht geleistet?
-
Ja es wird weiterhin voll allen Kollegen Wechselschicht
geleistet also Früh , Tag, Spät und Nachtschicht.
Der betriebliche Ablauf muss kontinuierlich 365 Tage
ohne Bereitschaftsdienst am Laufen gehalten werden.
Darf der Arbeitgeber dann die Wechselschichtzulage einfach
in eine einfache Schichtzulage ändern?
Da wollte ich wissen.
-
...Für die Zahlung der Wechselschichtzulage fordert § 7 Abs. 1 Satz 1 TVöD, dass Beschäftigte längstens nach Ablauf eines Monats erneut zu mindestens zwei Nachtschichten herangezogen werden. Ist dies nicht der Fall, bleibt es bei der normalen Schichtzulage....
...die Frage wäre nun, ob in den betreffenden Monaten, ausreichend Nachtschichten abgeleistet wurden...