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		Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Lin1401 am 08.09.2021 09:50
		
			
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				Hallo zusammen,
 
 ich habe eine Frage zu den Kündigungsfristen im TV-L. Ich bin seit 04/2016 in Beschäftigung unbefristet, dann war ich ab 11.12.2019 in Mutterschutz mit anschließender Elternzeit die bis zum 30.07.2021 ging, jetzt meine Frage. Wie lange bin ich nun beschäftigt , zwecks Kündigungsfristen bin ich mehr wie 5 Jahre beschäftigt oder weniger , zwecks Elternzeit?
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				Mehr als 5 Jahre.
			
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				... also 3 Monate zum Quartalsende? Müsste ich z.b. die Kündigung spätestens bis 30.09.21 übergeben, damit ich dann zum 01.01.22 neu starten kann?
			
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				Ja und ja.
			
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				Vielen Dank  ;)