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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: blondie am 08.09.2021 13:05
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Bei uns ist der B und C/CE Führerschein Bestandteil der Ausbildung. Dabei stellt sich die Frage, ob dem Azubi die Zeit für die Theoriestunden, die man in der Regel nach Feierabend ableistet, als Arbeitszeit angerechnet werden können. Bisher ist man der Auffassung, dass für den Auszubildenden eine gewisse Investition an Zeit hinnehmbar sein sollte, im Anbetracht der Gesamtkosten.
Kann dem jeder folgen oder gibt es andere Sichtweisen? Google hat mir dazu nichts sinnvolles geantwortet...
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...um welche Ausbildung handelt es sich?
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Wenn theoretische Unterweisungen Teil der Ausbildung sind, sind dies logischerweise auch Arbeitszeit. Schließlich macht der Azubi diesen Theorieunterricht nicht aus Spaß, sondern weil der Arbeitgeber dies von ihm verlangt. Sollte der Azubi dies in seiner Freizeit machen wollen, bedarf es entsprechender vertraglicher Regelungen.
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...um welche Ausbildung handelt es sich?
Straßenwärter
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...wenn die Ableistung der Führerscheinprüfungen Bestandteil der Ausbildung sind und der AG diese bezahlt, dann halte ich es mit Organisator....
...wenn die o.a. Führerscheine "nur" Voraussetzung sind und diese lediglich vorliegen müssen, dann nicht...
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Bei der Bundeswehr kann man auch diverse Führerscheine machen.
Dort wird dies ausschließlich in der Dienstzeit getan.
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...hier geht es um zivile Führerscheine...
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...hier geht es um zivile Führerscheine...
...die dienstlich benötigt werden!
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...trotzdem nicht vergleichbar, ob man Soldat bei der BW einen militärischen FS macht oder bei einer Ausbildung im öD...das Dienstverhältnis ist ein ganz anderes und der FS wird beim Arbeitgeber (BW) mit dort angestellten Fahrlehrern in der BW-eigenen Fahrschule gemacht...da stellt sich weder die Kostenfrage noch die Frage, ob man das während der Arbeitszeit macht...da wird sowas einfach angeordnet
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da stellt sich weder die Kostenfrage noch die Frage, ob man das während der Arbeitszeit macht...da wird sowas einfach angeordnet
Auch der BW Führerschein kosten den Staat Geld. Verrechnungspreise *hust*
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...ja...und dann kommt auch noch das Öl und der Wertverlust der Bundeseigenen Fahrzeuge hinzu...und die Krankheitskosten der Fahrlehrer...ist alles richtig, berührt aber nicht die Ausgangsfrage...