Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Beamtin2019 am 09.09.2021 14:52
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Hallo in die Runde,
ich befinde derzeit im Vorbereitungsdienst für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt in einem Bezirksamt im Land Berlin.
Mein Beamtenverhältnis auf Widerruf endet mit Bestehen der Prüfung am 28.02.2022.
geplant ist eine Ernennung auf Probe beim selben Dienstherrn/Dienstbehörde zum 01.03.2022.
nun meine Frage: ist es möglich den Urlaubsanspruch aus dem Widerrufsverhältnis auf das Probeverhältnis zu übertragen?
Oder muss der Urlaub bis zum Ende des Vorbereitungsdienstes genommen werden?
Danke und liebe Grüße aus der Hauptstadt
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Da das Beamtenverhältnis fortgeführt wird, bleibt der Urlaubsanspruch bestehen.
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Danke.
Könnten Sie auch eine Rechtsgrundlage nennen?
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§ 8 EUrlVO Berlin