Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: TizzyK am 14.09.2021 16:10
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Moin zusammen,
ich habe eine Frage:
Ich arbeite in einer Samtgemeinde als Administrator.
Uns wurden am Wahlsonntag zur Sicherstellung des Betriebs Überstunden angeordnet.
Haben wir dadurch Anspruch auf Zeitzuschläge für Sonntags- und Nachtarbeit? Oder hat der AG eine Möglichkeit diese nicht zu gewähren?
Gruß
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Ja.
Der AG gewährt überhaupt nichts, er erbringt seine arbeitsvertragliche Hauptleistung.
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Bezieht sich das Ja auf Meine erste Frage?
Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung!
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Ja. Ich beantwortete die Fragen in der Reihenfolge, in der sie gestellt wurden.
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Haben wir dadurch Anspruch auf Zeitzuschläge für Sonntags- und Nachtarbeit?
@spid
Sind die Zuschläge nach §8 Buchstaben a) und b) additiv zu c) bis f)?
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Ja.
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...sind 1+3=4 oder kann der Arbeitgber eine anderes Ergebnis präsentieren?.. ;D