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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: monoplay am 15.09.2021 20:11

Titel: Entscheidungsgrundlage: Auswahl beim Übergang in ein unbefristetes AV
Beitrag von: monoplay am 15.09.2021 20:11
Hallo zusammen,

in meinem Bekanntenkreis ist aktuell folgender Sachverhalt aufgetreten:
Für vier befristete Mitarbeiter stehen drei unbefristete und eine befristete Stelle zur Verfügung. Alle Kandidaten haben jeweils nur ein Jahr bei dem Arbeitgeber vollendet, wobei sich die Betriebszugehörigkeit zwischen 12 und 23 Monate bewegt.
Angenommen, alle Mitarbeiter haben in der Zeit gleiche Leistungen erbracht.

Wie erfolgt hier i.d.R. die Entscheidung? Ist hierzu etwas im TV-L geregelt oder wird hier üblicherweise die Sozialauswahl gem. § 1 KSchG herangezogen? Oder doch nach dem Nasenprinzip?

Vorab schon mal vielen Dank für die Antworten.
Titel: Antw:Entscheidungsgrundlage: Auswahl beim Übergang in ein unbefristetes AV
Beitrag von: Max am 15.09.2021 21:00
Nasenprinzip.
Titel: Antw:Entscheidungsgrundlage: Auswahl beim Übergang in ein unbefristetes AV
Beitrag von: Muschebubu am 16.09.2021 20:21
Das löst man doch als Führungskraft mit entsprechender Beurteilung, wobei, sind wir wieder beim Nasenprinzip  ;D .
Titel: Antw:Entscheidungsgrundlage: Auswahl beim Übergang in ein unbefristetes AV
Beitrag von: WasDennNun am 17.09.2021 06:35
Nasenprinzip ist ein sehr gutes objektive Prinzip, also muss man natürlich nach dem Nasenprinzip gehen, alles andere wäre ja Willkür.
Titel: Antw:Entscheidungsgrundlage: Auswahl beim Übergang in ein unbefristetes AV
Beitrag von: 2strong am 17.09.2021 07:17
Wie erfolgt hier i.d.R. die Entscheidung? Ist hierzu etwas im TV-L geregelt oder wird hier üblicherweise die Sozialauswahl gem. § 1 KSchG herangezogen? Oder doch nach dem Nasenprinzip?
Durch Bestenauslese. Eine Sozialauswahl im Sinne des KSchG kommt nicht zur Anwendung, da keine Kündigung ausgesprochen wird; die Verträge enden mit Erreichung des Befristungstermins.