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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Kaiser80 am 24.09.2021 08:43

Titel: Eingruppierung Standesbeamter-Wann liegen sL vor?
Beitrag von: Kaiser80 am 24.09.2021 08:43
Hallo zusammen,

ab wann bzw. bei welchen Tätigkeiten können bei einem Standes"beamten" sL vorliegen?
Gerne mit konkreten Tätigkeiten/Beispielen.
Titel: Antw:Eingruppierung Standesbeamter-Wann liegen sL vor?
Beitrag von: Spid am 24.09.2021 09:01
Es gibt ja obergerichtliche Rechtsprechung dazu. Ermessen kann nur bei bestimmten Konstellationen mit Auslandsbezug ausgeübt werden - mithin können auch nur dann sL vorliegen.
Titel: Antw:Eingruppierung Standesbeamter-Wann liegen sL vor?
Beitrag von: Kaiser80 am 24.09.2021 09:14
Könntest du das Urteil bitte verlinken bzw. AZ posten?

Titel: Antw:Eingruppierung Standesbeamter-Wann liegen sL vor?
Beitrag von: Spid am 24.09.2021 12:16
Sind hier genannt: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,112118.msg142213.html#msg142213
Titel: Antw:Eingruppierung Standesbeamter-Wann liegen sL vor?
Beitrag von: Texter am 27.09.2021 15:52
Was hältst Du in diesem Zusammenhang vom Urteil des LAG Sachsenanhalt (12.05.2021 - 5 Sa 105/20 E)?