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		Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Versorger112 am 30.09.2021 08:08
		
			
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				Hallo,
 mal ne dumme Frage,
 meine Frau arbeitet seit 01/2021 im ÖD als Halbtagskraft. Wie wird in diesem Fall die Jahressonderzahlung behandelt, gibt es dort die 100%ige JSZ oder wird diese, da es ja nur ein 50% Job ist, auch halbiert?
 Danke schon mal für die Antworten und habt einen schöne Tag
 
 
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				Im TVÖD ist die Brechnung der Jahressonderzahlung nicht von der individuell vereinbarten Arbeitszeit abhängig.
			
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				Ausführlichere Antwort. Die Sonderzahlung entspricht X % (abhängig von der EG)  des durchschnittlichen  Gehaltes der Monate Juli, August und September. Daher ist es unerheblich ob Teilzeit oder Vollzeit. Das spiegelt sich ja bereits im Gehalt wieder. 
 
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				Hallo Spid, hallo Carnie,
 danke für die Antworten.
 TOP   :)