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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: quezeiro am 30.09.2021 10:52
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Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bzg. einer Höhergruppierung. Soweit ich das verstanden habe,
von e6 / 6 nach e9/3, allerdings Garantiebetrag e6/6 plus 180 Euro für 7 Jahre, bis
in e9/5 der Garantiebetrag überschritten wurde. Oder ist da ein Denkfehler?
Für jede Auskunft bin ich dankbar, VG Quezeiro
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Der erste Denkfehler ist, daß Du annimst, es gebe eine E9. Der zweite ist, daß der Garantiebetrag lediglich für die Verweildauer in der Stufe, in die man höhergruppiert worden ist, zusteht.
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Genau ist es die E9 a.
Wie lange gilt denn dann der Garantiebetrag?
Danke für die Auskunft.
VG
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Anspruch auf den Garantiebetrag besteht für die Stufenlaufzeit in der Stufe, in die höhergruppiert wurde, hier also 3 Jahre.
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Heisst, dann ab 9a Stufe 4 reguläres Entgelt, also weniger als der Garantiebetrag.
VG
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Heisst, dann ab 9a Stufe 4 reguläres Entgelt, also weniger als der Garantiebetrag.
VG
Ist das eine Frage oder Feststellung? ;)
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Wenn man die Endstufe von E6 und E9 vergleicht, lohnt sich bei genügend jugendlichen Alter die Höhergruppierung durchaus.
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Wenn man die Endstufe von E6 und E9 vergleicht, lohnt sich bei genügend jugendlichen Alter die Höhergruppierung durchaus.
Stimmt
Wärst du z.b beim TVÖD wäre es natürlich kein Problem da stufengleiche. Wann will man das im TVL endlich anpassen? Ist da was in der aktuellen Tarifverhandlung in Sicht?
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Die Verhabdlungsvertreter der AN möchten dies zumindest thematisieren.