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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder => Thema gestartet von: Kaiser80 am 30.09.2021 12:04

Titel: [NW] - Zulage nach LBesG §59
Beitrag von: Kaiser80 am 30.09.2021 12:04
Hallo zusammen,

ich muss leider vorab offen eingestehen, dass ich vom "Beamtengedöns" keine Ahnung habe, bitte seht mir unsaubere Formulierungen nach. Ich als PR möcht den Kollegen gerne unterstützen.

Zum SV:
Beamter (Kommune) auf Probe derzeit nach A9(gD) besoldet, besetzt einen Dienstposten der Wertigkeit A11. Die A11 ist auch im stellenplan ausgewiesen, falls dies relevant ist. Eine Probezeitverkürzung durch die Diensstelle wurde abgelehnt. Kann dem Beamten eine Zulage nach §59 gewährt werden? Wenn ja, wie wird diese errechnet? Die Tätigkeit wird bereits seit 5 Monaten ausgeübt. Ab wann dürfte gewährt werden?

Besten Dank im Voraus
Titel: Antw:NRW - Zulage nach LBesG §59
Beitrag von: 2strong am 30.09.2021 12:41
Nein, die Zulage kann nicht gewährt werden. Die Zulage kann nur gewährt werden, wenn auch die Voraussetzungen einer Beförderung seit zwölf Monaten erfüllt sind. In der Probezeit ist eine Beförderung grundsätzlich jedoch nicht möglich.
Titel: Antw:NRW - Zulage nach LBesG §59
Beitrag von: was_guckst_du am 30.09.2021 14:18
...genau...es muss (unter anderem) die "Beförderungsreife" vorliegen, also Ablauf der Probezeit plus 12 Monate...wenn dann die höherwertige Tätigkeit ausgeübt wird und die übrigen Voraussetzungen vorliegen, kann die Zulage gewährt werden...hier allerdings nicht nach A11 sondern nach A10...
Titel: Antw:NRW - Zulage nach LBesG §59
Beitrag von: Kaiser80 am 30.09.2021 14:50
Wäre er doch TB geworden...

Gibt's denn andere Möglichkeiten? Wäre schade wenn der Kollege "in den Sack haut", weill man ihm woanders kurzfristig mehr Perspektive aufzeigt.
Titel: Antw:NRW - Zulage nach LBesG §59
Beitrag von: Texter am 30.09.2021 14:53
...kann die Zulage gewährt werden...

sie muss meines Erachtens nach dann gewährt werden
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Beitrag von: was_guckst_du am 30.09.2021 14:58
...das stimmt...
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Beitrag von: was_guckst_du am 30.09.2021 15:02
Wäre er doch TB geworden...

...das ist mal so der so im Berufsleben im öD...mal hat der Beamte Vorteile, mal der Tarifbeschäftigte...über den langen Zeitraum des (Berufs)Lebens betrachtet, überwiegen allerdings beim Beamten die Vorteile (zumindest noch - wie es in der Zukunft aussieht, kann man nicht beurteilen)
Titel: Antw:NRW - Zulage nach LBesG §59
Beitrag von: 2strong am 30.09.2021 15:28
Gibt's denn andere Möglichkeiten? Wäre schade wenn der Kollege "in den Sack haut", weill man ihm woanders kurzfristig mehr Perspektive aufzeigt.
Andere Möglichkeiten sehe ich nicht. Gerade zu Beginn der Laufbahn ist wegen der zu absolvierenden Probezeit gleichsam Sauregurkenzeit. Diesbezüglich unterscheiden sich die Laufbahnrechte auch nicht wesentlich. Die Zeit muss man aussitzen. Später wird es besser.
Titel: Antw:NRW - Zulage nach LBesG §59
Beitrag von: Kaiser80 am 30.09.2021 15:32
Dank euch für die Antworten. Vllt. kann man die Behörde ja nochmal bitten über die Probezeitverkürzung nachzudenken.
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Beitrag von: was_guckst_du am 30.09.2021 16:04
...die plus 12 Monate wären aber sowieso zwingend...
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Beitrag von: 2strong am 30.09.2021 16:56
Unter gewissen Umständen (§ 5 LVO) kann die Probezeit auf ein Jahr verkürzt werden. Außerdem eröffnet § 7 Abs. 3 Satz 2 LVO die Möglichkeit, auch vor Ablauf eines Jahres nach Ende der Probezeit zu befördern, wenn besondere Leistungen erbracht wurden. Vielleicht kann darin eine Perspektive liegen.
Titel: Antw:[NW] - Zulage nach LBesG §59
Beitrag von: Kaiser80 am 01.10.2021 06:06
Danke @2strong
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Beitrag von: was_guckst_du am 01.10.2021 08:06
...damit sind allerding sehr hohe Aforderungen verbunden...der Umstand, dass man als A9er A11 Tätigkeiten ausübt, ist für sich alleinstehend jedenfalls kein Grund...und erst Priobezeit verkürzen und dann auch noch früher befördern?  kann man vergessen, da sind zuviele Entscheidungsträger beteiligt, die dann - berechtigte - Fragen stellen, die nicht befriedigend beantwortet werden können..
Titel: Antw:[NW] - Zulage nach LBesG §59
Beitrag von: 2strong am 01.10.2021 09:38
Klar, sind alles Ermessensentscheidungen. Manchmal ist sich der Dienstherr seiner Optionen aber auch schlicht nicht bewusst, da kann ein Hinweis auf Handlungsspielräume der Sache durchaus dienlich sein.
Titel: Antw:[NW] - Zulage nach LBesG §59
Beitrag von: was_guckst_du am 01.10.2021 10:14
...ich würde da aber auch als PR vorsichtig sein...es ist zwar schön , einem individuell weiterhelfen zu können, man darf aber auch den Rest nicht aus dem Auge verlieren unter Gleichbehandlungsgrundsätzen..und wenn einem - wie hier in der Art und Weise - "geholfen" wird, wird nicht nur Gerede produziert sondern auch anderweitige Ansprüche, die dann nicht befriedigt werden können...

...also nicht vor jeden Wagen einspannen lassen...
Titel: Antw:[NW] - Zulage nach LBesG §59
Beitrag von: 2strong am 01.10.2021 11:26
Ach, das ist doch nur der Neid der Underperformer ;)
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Beitrag von: Kaiser80 am 01.10.2021 12:14
...ich würde da aber auch als PR vorsichtig sein...

...also nicht vor jeden Wagen einspannen lassen...
Glaub mir: Dass kann ich nach jetzt 8 Jahren als stellv. Vorsitzender ganz gut einschätzen.
Titel: Antw:[NW] - Zulage nach LBesG §59
Beitrag von: was_guckst_du am 01.10.2021 13:49
...war nur ein gut gemeinter Rat, basierend auf der Erfahrung von inzwischen 13 Jahren als freigestellter Personalrat und stellvertretender PR-Vorsitzender...  ;)
Titel: Antw:[NW] - Zulage nach LBesG §59
Beitrag von: BüroLurchNRW am 05.10.2021 13:06
Hallo zusammen,

ich muss leider vorab offen eingestehen, dass ich vom "Beamtengedöns" keine Ahnung habe, bitte seht mir unsaubere Formulierungen nach. Ich als PR möcht den Kollegen gerne unterstützen.

Zum SV:
Beamter (Kommune) auf Probe derzeit nach A9(gD) besoldet, besetzt einen Dienstposten der Wertigkeit A11. Die A11 ist auch im stellenplan ausgewiesen, falls dies relevant ist. Eine Probezeitverkürzung durch die Diensstelle wurde abgelehnt. Kann dem Beamten eine Zulage nach §59 gewährt werden? Wenn ja, wie wird diese errechnet? Die Tätigkeit wird bereits seit 5 Monaten ausgeübt. Ab wann dürfte gewährt werden?

Besten Dank im Voraus


 ;D Da muss man ja schon ein wenig schmunzeln weil das auf mindestens 50% der Beamten auf Probe zutrifft... es sitzen alle idR mindestens auf A10, wenn nicht auf 11er oder gar 12er Stellen. Das macht der Dienstherr teils sicherlich auch um erst einmal Geld zu sparen auf diesen Stellen bis die "frischen Beamten" überhaupt in den Genuss einer A11 oder 12 kommen können. Da müssen eben alle durch. Eine Kollegin (auch auf einer 11er Stelle) hatte es mit dem besagten Zuschlag auch versucht, aber vergebens...selbst direkt nach 4 Jahren nicht und mit A10.
Titel: Antw:[NW] - Zulage nach LBesG §59
Beitrag von: 2strong am 05.10.2021 13:21
Wenn die Voraussetzungen des § 59 LBesG NRW erfüllt sind, besteht Anspruch auf die Zulage.
Titel: Antw:[NW] - Zulage nach LBesG §59
Beitrag von: Kaiser80 am 05.10.2021 13:35

 ;D Da muss man ja schon ein wenig schmunzeln weil das auf mindestens 50% der Beamten auf Probe zutrifft...

Ich müsste ein wenig schmunzeln, wenn man als PR um "Hilfe" gebeten wird und nicht nach Lösungen, die durchaus vorhanden sind, suchen würde. Aber man kann es ja auch wie du einfach hin- bzw. zur Kenntnis nehmen.
Titel: Antw:[NW] - Zulage nach LBesG §59
Beitrag von: BüroLurchNRW am 05.10.2021 15:00
Wie ja hier auch von anderen schon bemerkt wurde- es betrifft ALLE Beamten auf Probe. Man wird erstmal schlechter bezahlt bzw. nicht so wie die Stelle es hergibt. Und wenn du dem einen hilfst, müsstest du auch allen anderen Beamten auf Probe in deiner behörde helfen. Dann könnten die auch direkt die Beförderungssperre in der Probezeit kippen und direkt A10 geben. Werden sie aber genauso wenig wie die verkackte 41 Stunden Woche abschaffen. . . Es ist toll, dass du helfen möchtest, aber es müsste sich grundlegend einfach so einiges ändern im Beamtentum- meinetwegen auch gerne komplett abschaffen, aber die oberen sägen so ungern an den eigenen Ästen. Deshalb will ich auch schauen, dass ich aus dem Beamtentum ins Angestellenverhätlnis wechsel =) Dann kann ich auch endlich meine Stunden reduzieren ohne arm zu werden durch die PKV ;D
Titel: Antw:[NW] - Zulage nach LBesG §59
Beitrag von: Kaiser80 am 05.10.2021 15:14
Und wenn du dem einen hilfst, müsstest du auch allen anderen Beamten auf Probe in deiner behörde helfen.
Na ja.Konkret auf die Probezeit bezogen sehe ich das nicht so. Es gibt ja durchaus welche die sich (früher) bewähren oder eben nicht. Beurteilung, Abschlussnote, "Arbeitsergebnisse"; dass kann man ja einfliessen lassen. Ich persönlich scheue auch den Konflikt nicht und stelle mich gg. ein "Alle gleich behandeln".

aber es müsste sich grundlegend einfach so einiges ändern im Beamtentum
Bin ich bei dir. Da gäbe es genug zu tun
Titel: Antw:[NW] - Zulage nach LBesG §59
Beitrag von: BüroLurchNRW am 07.10.2021 11:15
Und wenn du dem einen hilfst, müsstest du auch allen anderen Beamten auf Probe in deiner behörde helfen.
Na ja.Konkret auf die Probezeit bezogen sehe ich das nicht so. Es gibt ja durchaus welche die sich (früher) bewähren oder eben nicht. Beurteilung, Abschlussnote, "Arbeitsergebnisse"; dass kann man ja einfliessen lassen. Ich persönlich scheue auch den Konflikt nicht und stelle mich gg. ein "Alle gleich behandeln".

Da hast du vollkommen Recht. Ich habe eine Bekannte, die während der Probezeit echt die besten Beurteilungen bekommen hat und sich den A*** aufgerissen hat, und selbst da wurde nichts verkürzt. Das wird viel zu selten gemacht, weshalb man dann auch gar keine Lust hat sich überhaupt iwie anzustrengen, denn es wird sowieso nicht honoriert. Ich mache seit 3 Jahren den Job für 2 Leute und dafür bekomme ich auch rein gar nichts. Das ist echt bitter, vor allem wenn man im Freundeskreis Leute hat, die als Verkäufer, ungelernte Kraft in der Pharmaindustrie, mit 29Std im Sozialen Bereich mehr verdienen als jmd mit einer 41Std Stelle und Bachelorabschluss  >:(
Da überlege ich sehr, ob ich dem öffentlichen Dienst nicht irgendwie "entkommen" kann. Denn so ist es nur noch frustrierend (ja, der Job ist krisensicher etc pp, aber das ist eben auch nicht alles- in meinem Umfeld hat während der Krise nicht einer seinen Job verloren).