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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Snooze am 30.09.2021 22:19
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Guten Abend.
Rein interessenhalber würde ich gerne wissen, ob es eine Quote für positiv bzw negativ beschiedene Widersprüche gibt. Das wird doch sicherlich statistisch erfasst, oder?
VG Snooze
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Wer sollte das statistisch erfassen?
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Bei Steuerbescheiden: 2/3 Erfolgsquote
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Wer sollte das statistisch erfassen?
Ggf. die Widerspruchsbehörde... Zugegebenermaßen dürfte das erheblich vom Widerspruchsgegenstand abhängen.
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Die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende erfassen das, ebenso die Rehabilitationsträger.
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Die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende erfassen das, ebenso die Rehabilitationsträger.
Danke. Die Quote ist aber nicht bekannt, oder?
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Doch. Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht das für den Bereich Grundsicherung für Arbeitsuchende monatlich, für die Rehabilitationsträger wird das jährlich von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation im Teilhabeverfahrensbericht aufgeschlüsselt nach Trägergruppen und anonymisiert für einzelne Rehabilitationsträger veröffentlicht.
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Die Erfolgsquote bei der DRV dürfte sehr gering sein,
die DRV lässt es wohl oft aufs Klageverfahren ankommen,
bei DRV/EU-Rente geht es ja schließlich um sehr viel Geld.
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Die Erfolgsquote bei der DRV dürfte sehr gering sein,
die DRV lässt es wohl oft aufs Klageverfahren ankommen,
bei DRV/EU-Rente geht es ja schließlich um sehr viel Geld.
Im Bereich Reha: 50,9% in 2019 und 49,3% in 2020. Die 30,0% (2019) und 30,1% (2020) für die Kläger erfolgreichen Klageverfahren kommen noch dazu, wobei es in Fällen von Teilabhilfe natürlich Überschneidungen geben kann.