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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Palatina am 06.10.2021 07:32

Titel: Medizinische Fachangestellten
Beitrag von: Palatina am 06.10.2021 07:32
Im TVL ist bei der Entgeltstufe 10.8 die Medizinische Fachangestellte aus der E8 raus. Ist das ein Versehen? Dass die Formulierung geändert wurde? Hier stand vorher medzinische- und zahnmedizinische Fachangestellte denen mindestens ..........medizinische - und zahnmedizinische Fachangestellte unterstellt sind......

Jetzt steht da nur noch zahnmedizinische Fachangestellte. Ist insofern interessant, da immer mehr MFA im Krankenhaus eingesetzt werden und natürlich auch leitende Positionen belegen. Sollte dass eine Maßnahme sein, billige Arbeitskräfte zu rekrutieren? Oder gibt es trotzdem die Möglichkeit eine leitende MFA mit einer dementsprechenden Anzahl von Mitarbeitern die 8 zu gewähren?

Vielen Dank, ich bin gespannt auf die Antworten
Titel: Antw:Medizinische Fachangestellten
Beitrag von: WasDennNun am 06.10.2021 07:46
Im TVL ist bei der Entgeltstufe 10.8 die Medizinische Fachangestellte aus der E8 raus.
Quelle?
Titel: Antw:Medizinische Fachangestellten
Beitrag von: Spid am 06.10.2021 07:48
Da wurde nichts geändert. Seit der Einführung der Entgeltordnung 2012 ist der Text an dieser Stelle unverändert.
Titel: Antw:Medizinische Fachangestellten
Beitrag von: Palatina am 08.10.2021 10:37
Vielen Dank, ja das hab ich jetzt auch gesehen, Im TVÖD Bund steht es anders. Da ich vorher Bund und jetzt Land angestellt bin, war ich irritiert, wo der Text hin ist. Ich dachte, die grundlegenden Formulierungen wären identisch.
Bund:
"Entgeltgruppe 8

Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 2, denen mindestens zehn Beschäftigte der Entgeltgruppe 3 Fallgruppe 2 oder Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 2 dieses Unterabschnitts durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.

Entgeltgruppe 6

1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 1, die schwierige Aufgaben erfüllen. (Hierzu Protokollerklärung)

2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 2, denen mindestens fünf Beschäftigte der Entgeltgruppe 3 Fallgruppe 2 oder Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 2 dieses Unterabschnitts durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.

Entgeltgruppe 5

1. Medizinische Fachangestellte mit entsprechender Tätigkeit.

2. Zahnmedizinische Fachangestellte mit entsprechender Tätigkeit. "