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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Herbst21 am 06.10.2021 12:25
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Liebe Kollegen,
ich bin seit März 2013 im ÖD nach TV-L beschäftigt und beziehe seit 28.04.2021 Krankengeld von der Krankenkasse. Neben der Krankengeldleistung von der Kasse bekomme ich vom Arbeitgeber KEINEN sogenannten Krankengeldzuschuss.
Meine Frage: steht mir für 2021 die sogenannte Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) zu? Wie erfolgt wird die Berechnung?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!
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Ja, wenn das Arbeitsverhältnis am 01.12.2021 noch Bestand haben wird, wobei die JSZ kein Weihnachtsgeld darstellt.
Nach §20 Abs. 2ff. TV-L, wobei es nicht darauf ankommt, ob man vom AG einen Krankengeldzuschuß "bekommt".