Forum Öffentlicher Dienst
		Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Thomas75RL am 07.10.2021 06:43
		
			
			- 
				Hallo,
 meine Frage ist kurz und schmerzlos  :)
 
 Beginn des Arbeitsverhältnisses war der 15.01.2020 mit einem unbefristeten Vertrag.
 
 Dieser Vertrag wurde dann nach 1 Jahr verlängert.
 
 Am 01.10.2021 wurde dann umgestellt auf einen unbefristeten Vertrag.
 
 Wie ist jetzt gerade die Kündigungsfrist seitens des Arbeitnehmers? 2 Wochen zum Monatsende, oder wird die vorherige Beschäftigungszeit mit angerechnet?
 
 Vielen Dank schon mal
 Thomas
- 
				Welche „vorherige Beschäftigungszeit“? Beim selben AG ist es dieselbe Beschäftigungszeit, §34 Abs. 3 Satz 1 TV-L. Die Kündigungsfrist ist also 6 Wochen zum Quartalsende.