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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Thomasmueller am 08.10.2021 17:16

Titel: Niederlegen der Aufgabe als Führungskraft
Beitrag von: Thomasmueller am 08.10.2021 17:16
Guten Tag,

ich nehme nunmehr seit 10 Jahren die Aufgabe als Führungskraft für ein IT-Team mit einer größe von etwa 9 Mitarbeitern wahr. Die Aufgabe macht spaß, der Aufgabenbereich sinnvoll, die Kollegen klasse. Ich bin in EG13 eingruppiert.

Leider sind wir allerdings vom Fachkräftemangel und den daraus resultierenden Konsequenzen stark unter Druck. Wir sind in einem Ballungsgebiet, die Mieten sind hoch, die Jobs in der freien Wirtschaft viel besser bezahlt (letzter Abgang +20.000€ / Jahr). Die Kollegen sind zwischen EG9 und EG11 eingruppiert.

Diese Rahmenbedingungen verhindern nicht nur die Dynamik oder Handlungsfähigkeit, sondern auch den laufenden und störungsfreien täglichen Betrieb. Die sich daraus ergebene Situation kann und möchte ich nicht mehr vertreten.

Daher meine Frage: Wie verhält es sich, wenn ich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis in EG13 um Abordnung auf eine andere Stelle bitte? Gehe ich richtig in der Annahme, dass mit der dauerhaften Umsetzung die Besoldungsgruppe der SB (sprich EG9 - EG11) angewendet wird? Hat das einen Einfluss auf die in EG13 aufgebauten Jahre?

Für die Antworten bedanke ich mich im Voraus.

Thomas
Titel: Antw:Niederlegen der Aufgabe als Führungskraft
Beitrag von: Spid am 08.10.2021 17:17
Bei TB gibt es keine Besoldungsgruppen. Durch eine Abordnung wird die Eingruppierung nicht berührt.
Titel: Antw:Niederlegen der Aufgabe als Führungskraft
Beitrag von: Thomasmueller am 08.10.2021 17:21
Ja, falsche Wortwahl - korrekt.

Was heißt das konkret? Sollte keine alternative Stelle mit EG13 verfügbar sein, bzw. wird der Abordnung auf eine eigentlich für EG9 - EG11 vorgesehene Stelle zugestimmt, wird auf der SB-Stelle trotzdem EG13 bezahlt?!

Titel: Antw:Niederlegen der Aufgabe als Führungskraft
Beitrag von: Spid am 08.10.2021 17:25
Die Eingruppierung erfolgt aufgrund der nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit. Eine Abordnung ist nur vorübergehend. Sie kann die Eingruppierung nicht berühren. Aus der Eingruppierung ergibt sich der Entgeltanspruch.
Titel: Antw:Niederlegen der Aufgabe als Führungskraft
Beitrag von: Thomasmueller am 08.10.2021 17:28
Sollte die Abordnung zu einer dauerhaften Stellenumsetzung gewandelt werden, ist die Eingruppierung dann davon betroffen oder nicht?
Titel: Antw:Niederlegen der Aufgabe als Führungskraft
Beitrag von: Spid am 08.10.2021 17:31
Stellen sind tariflich unbeachtlich. Die Eingruppierung ergibt sich aus der nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit. Sollten die Arbeitsvertragsparteien eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung vereinbaren, erfolgt die Eingruppierung entsprechend.
Titel: Antw:Niederlegen der Aufgabe als Führungskraft
Beitrag von: Thomasmueller am 08.10.2021 17:36
Es kommt also auf die einvernehmliche Einigung mit dem Personalamt zur dauerhaften Umsetzung auf eine EG9 -EG11 Stelle an?
Titel: Antw:Niederlegen der Aufgabe als Führungskraft
Beitrag von: Spid am 08.10.2021 17:54
Nein, es kommt auf die einvernehmliche Einigung zwischen den Arbeitsvertragsparteien hinsichtlich der eingruppierungsrelevanten Tätigkeitsänderung an. Stellen sind tariflich unbeachtlich. Eine Umsetzung gibt es tariflich nicht.
Titel: Antw:Niederlegen der Aufgabe als Führungskraft
Beitrag von: WasDennNun am 09.10.2021 09:36
Es kommt also auf die einvernehmliche Einigung mit dem Personalamt zur dauerhaften Umsetzung auf eine EG9 -EG11 Stelle an?
Wenn du dir Tätigkeiten übertragen lässt die nicht zur EG13 führen, dann wirst du auch entsprechend eingruppiert.
Der AG kann dich nicht gegen deinen Willen dir solche Tätigkeiten zuweisen, dass geht nur einvernehmlich.

Diese Rahmenbedingungen verhindern nicht nur die Dynamik oder Handlungsfähigkeit, sondern auch den laufenden und störungsfreien täglichen Betrieb. Die sich daraus ergebene Situation kann und möchte ich nicht mehr vertreten.
Muss du auch nicht, musstest du noch nie, das muss alleinig der AG.
Wenn du also die Führungskräfte bösgläubig genug machst und dafür sorgst, das gute Mitarbeiter entsprechende Tätigkeiten zugewiesen bekommen, dass sie z.b. nicht EG11 sondern EG12 erhalten, dann bleiben evtl. auch. Und wenn man einige FI einstellt und sie mit E11/E12, sprich 60-70T€,  entlohnt, dann ist das für ein FI auch gutes Geld.

Wenn der AG da nicht mitzieht und du den AG rechtzeitig auf die Konsequenzen hinweist (Ausfallzeiten etc.) und diese Dinge eintreten, dann kannst du dich zurück lehnen, öffentlich verkünden dass diese Ausfallzeiten wissentlich vom AG in Kauf genommen wurden und das Team sein bestes gegeben hat, dass zu verhindern.
Titel: Antw:Niederlegen der Aufgabe als Führungskraft
Beitrag von: Thomasmueller am 09.10.2021 21:59
Zitat
Muss du auch nicht, musstest du noch nie, das muss alleinig der AG.

Ja, nafürlich. Wenn es allerdings zu (lang-/kurzfristigen) Ausfällen des Betriebes kommt, ist sicherlich zunächst der TL im Fokus.

Zitat
Wenn du also die Führungskräfte bösgläubig genug machst und dafür sorgst, das gute Mitarbeiter entsprechende Tätigkeiten zugewiesen bekommen, dass sie z.b. nicht EG11 sondern EG12 erhalten, dann bleiben evtl. auch. Und wenn man einige FI einstellt und sie mit E11/E12, sprich 60-70T€,  entlohnt, dann ist das für ein FI auch gutes Geld.

Die Stellen sind max EG9 -EG11 wobei selbst die kernqualifizierten und jungen MA in EG9 eingruppiert werden. Alle Kämpfe hier etwas zu bewegen waren erfolglos. Zitat"dann sollen sie halt kündigen".

Zitat
Wenn der AG da nicht mitzieht und du den AG rechtzeitig auf die Konsequenzen hinweist (Ausfallzeiten etc.) und diese Dinge eintreten, dann kannst du dich zurück lehnen, öffentlich verkünden dass diese Ausfallzeiten wissentlich vom AG in Kauf genommen wurden und das Team sein bestes gegeben hat, dass zu verhindern.

Das habe ich bereits per Vermerk getan.

Aufgrund der marginalen finanziellen Unterschiede zwischen EG11, EG12 (ggf. wäre das bei mir sogar möglich) und EG 13 möchte ich einfach die Funktion als TL auf verlorenem Posten nicht mehr wahrnehmen. Die überschaubaren finanziellen Konsequenzen tausche ich gerne für ein ruhiges Leben als SB ein.

Solange die Verdi nicht versteht, dass auch die Tarifgruppen > EG12 relevante Mehrleistung erbringen und weiter an der Vereinheitlichung der Tarifgruppen arbeitet, ist der ÖD als solches für Führungskräfte uninteressant.

Daher: soll sich jemand anderes für ein paar Euro die Finger verbrennen.
Titel: Antw:Niederlegen der Aufgabe als Führungskraft
Beitrag von: clarion am 09.10.2021 22:19
Hallo,

machst Du Dir nicht selbst Druck? Schreib einfach jedes Mal einen Vermerk für Deinen Vorgesetzen mit Kopie an die Personalabteilung, wenn ein MA geht. Mach auf die Risiken aufmerksam,  die mit dem Weggang bzw. der ständigen Fluktuation verbunden sind. Wenn es dann mal knallt, stehst Du mit reiner Weste da und kannst sagen, ich habe es Euch ja immer gesagt.

Gruppendynamisch kann es für Dich und Deinem zukünftigen Vorgesetzten richtig schwierig werden, wenn Du im gleichen Team als Sachbearbeiter tätig sein willst. Da würde ich mich eher selbst wegbewerben. Nette Kollegen  gibt es auch anderswo,  zumal anscheinend eh eine hohe Fluktuation herrscht.
Titel: Antw:Niederlegen der Aufgabe als Führungskraft
Beitrag von: Thomasmueller am 09.10.2021 23:05
Zitat
machst Du Dir nicht selbst Druck?

Ja, das mag schon sein. Aber es geht immerhin um den Betrieb eines IT-Systems mit täglichen Anwendersummen  einer Mittelstadt.

Zitat
Gruppendynamisch kann es für Dich und Deinem zukünftigen Vorgesetzten richtig schwierig werden, wenn Du im gleichen Team als Sachbearbeiter tätig sein willst.

Ja, das sehe ich auch. Dann ist es halt so und ggf. wird gewechselt.
Titel: Antw:Niederlegen der Aufgabe als Führungskraft
Beitrag von: WasDennNun am 10.10.2021 10:09
Zitat
Muss du auch nicht, musstest du noch nie, das muss alleinig der AG.

Ja, nafürlich. Wenn es allerdings zu (lang-/kurzfristigen) Ausfällen des Betriebes kommt, ist sicherlich zunächst der TL im Fokus.
Das soll ja auch so sein, man ist im Fokus und weißt auf das Versagen des AGs hin und darauf dass man es vorhergesehen hat und der AG es abgelehnt hat diese Schritte zu gehen.
Das ganz maximal öffentlich und werbewirksam.

Ein Fest ist sowas.
Natürlich macht man sich da keine Freunde  ;D
Zitat
Zitat
Wenn du also die Führungskräfte bösgläubig genug machst und dafür sorgst, das gute Mitarbeiter entsprechende Tätigkeiten zugewiesen bekommen, dass sie z.b. nicht EG11 sondern EG12 erhalten, dann bleiben evtl. auch. Und wenn man einige FI einstellt und sie mit E11/E12, sprich 60-70T€,  entlohnt, dann ist das für ein FI auch gutes Geld.

Die Stellen sind max EG9 -EG11 wobei selbst die kernqualifizierten und jungen MA in EG9 eingruppiert werden. Alle Kämpfe hier etwas zu bewegen waren erfolglos. Zitat"dann sollen sie halt kündigen".
Eben: Dann kündigen sie und der Laden steht still, weil der Personaler, der Bürgermeister, der xxx das wissentlich ob der Konsequenzen in Kauf genommen hat.
Ein Fest ist so was.
Insbesondere wenn die Lokale Presse darauf hingewiesen wird, dass der Bürgermeister etwas dagegen hatte, dass die Technik läuft.

Zitat
Zitat
Wenn der AG da nicht mitzieht und du den AG rechtzeitig auf die Konsequenzen hinweist (Ausfallzeiten etc.) und diese Dinge eintreten, dann kannst du dich zurück lehnen, öffentlich verkünden dass diese Ausfallzeiten wissentlich vom AG in Kauf genommen wurden und das Team sein bestes gegeben hat, dass zu verhindern.

Das habe ich bereits per Vermerk getan.
Fein, dann lehne dich zurück, warte auf den Crash und verkünde öffentlich warum er eingetreten ist.
Zitat
Aufgrund der marginalen finanziellen Unterschiede zwischen EG11, EG12 (ggf. wäre das bei mir sogar möglich) und EG 13 möchte ich einfach die Funktion als TL auf verlorenem Posten nicht mehr wahrnehmen. Die überschaubaren finanziellen Konsequenzen tausche ich gerne für ein ruhiges Leben als SB ein.

Solange die Verdi nicht versteht, dass auch die Tarifgruppen > EG12 relevante Mehrleistung erbringen und weiter an der Vereinheitlichung der Tarifgruppen arbeitet, ist der ÖD als solches für Führungskräfte uninteressant.

Daher: soll sich jemand anderes für ein paar Euro die Finger verbrennen.
Warum, lehne dich zurück erfreue dich am Versagen des AGs, mache deine 40h Woche und genieße das Geld und das Leben.

Bei uns wurden einige Ruder rumgerissen von der Führungsebene, nachdem sie auf die Millionenschäden vorab hingewiesen wurden und ihnen ein Bericht zur Lage zum mit zeichnen vorgelegt wurde (mit der entsprechenden Hinweis, dass der LRH/BRH ja bald mal wieder vorbeischauen wird).


Man muss natürlich dann auch entsprechende Lösungen und Erfolge vorweisen....wenn man die gewünschten Mittel bekommt.
Titel: Antw:Niederlegen der Aufgabe als Führungskraft
Beitrag von: Saggse am 13.10.2021 09:25
Solange die Verdi nicht versteht, dass auch die Tarifgruppen > EG12 relevante Mehrleistung erbringen und weiter an der Vereinheitlichung der Tarifgruppen arbeitet, ist der ÖD als solches für Führungskräfte uninteressant.
Oh Mann, jetzt fange ich sogar schon an, Verdi in Schutz zu nehmen... Eine Gewerkschaft vertritt die Interessen ihrer Mitglieder - nicht mehr und nicht weniger. Die Probleme des Arbeitgebers muss dieser schon selbst lösen. Es steht jedem Arbeitgeber frei, beispielsweise Führungskräften eine übertarifliche Bezahlung anzubieten oder in den Tarifverhandlungen für diese eine Erhöhung anbieten, die über die Forderungen der Gewerkschaft hinaus geht. Dass dies speziell im ÖD niemand will, ist nicht die Schuld von Verdi!
Titel: Antw:Niederlegen der Aufgabe als Führungskraft
Beitrag von: Spid am 13.10.2021 09:35
Tatsächlich steht eine übertarifliche Vergütung den meisten kommunalen AG eben nicht frei, vielmehr sind sie durch die jeweilige GemO zumeist eben daran gehindert.
Titel: Antw:Niederlegen der Aufgabe als Führungskraft
Beitrag von: Saggse am 13.10.2021 10:00
Tatsächlich steht eine übertarifliche Vergütung den meisten kommunalen AG eben nicht frei, vielmehr sind sie durch die jeweilige GemO zumeist eben daran gehindert.
Wieder was gelernt. Ändert aber nichts an der Tatsache, dass dieser Umstand politischen Entscheidungsträgern geschuldet ist - nicht der Gewerkschaft.
Titel: Antw:Niederlegen der Aufgabe als Führungskraft
Beitrag von: Spid am 13.10.2021 10:06
Richtig, denn die Gewerkschaft vertritt ausschließlich ihre Mitglieder - weshalb jeder, der nicht durch sie vertreten wird, ein originäres Interesse daran hat, sie, wo immer es geht, zu bekämpfen und zu schwächen, da der Kuchen nur einmal verteilt werden kann.
Titel: Antw:Niederlegen der Aufgabe als Führungskraft
Beitrag von: Grape Soda am 15.10.2021 13:58
Tatsächlich steht eine übertarifliche Vergütung den meisten kommunalen AG eben nicht frei, vielmehr sind sie durch die jeweilige GemO zumeist eben daran gehindert.
Wieder was gelernt. Ändert aber nichts an der Tatsache, dass dieser Umstand politischen Entscheidungsträgern geschuldet ist - nicht der Gewerkschaft.
Das wäre dann aber nur mit 2 Tarifverträgen möglich oder sehe ich das falsch? Denn die ver.di vertritt alles über EG8, max. EG9 nicht wirklich.
Klappt bei der Bahn ja auch vorzüglich.

@TE
Ggf. mal bei einen kommunalen oder Landes-Rechenzentrum, das Glück suchen. Die zahlen zwar auch TVöD/TV-L, soweit ich weiß. Aber versuchen (Betonung: versuchen) IT'ler noch mit Dienstwagen, Zulagen usw. vor der Privatwirtschaft zu retten. Überläufer aus den Kommunen, die die Faxen dick haben, finden sich da oft 8)
Und die benötigen im Zuge der Digitalisierung auch (Wo)Man-Power, weil den Kommunen die IT'ler im gestreckten Galopp wegrennen und sie deshalb nichts selbst hinbekommen  8) 8)
Titel: Antw:Niederlegen der Aufgabe als Führungskraft
Beitrag von: Thomasmueller am 18.10.2021 14:55
Solange die Verdi nicht versteht, dass auch die Tarifgruppen > EG12 relevante Mehrleistung erbringen und weiter an der Vereinheitlichung der Tarifgruppen arbeitet, ist der ÖD als solches für Führungskräfte uninteressant.
Oh Mann, jetzt fange ich sogar schon an, Verdi in Schutz zu nehmen... Eine Gewerkschaft vertritt die Interessen ihrer Mitglieder - nicht mehr und nicht weniger. Die Probleme des Arbeitgebers muss dieser schon selbst lösen. Es steht jedem Arbeitgeber frei, beispielsweise Führungskräften eine übertarifliche Bezahlung anzubieten oder in den Tarifverhandlungen für diese eine Erhöhung anbieten, die über die Forderungen der Gewerkschaft hinaus geht. Dass dies speziell im ÖD niemand will, ist nicht die Schuld von Verdi!

Ist ja schon weiter oben aufgelöst worden. Ich will/wollte auch keine Diskussion zu dem Thema aufmachen. Die Zahlen sprechen m.E. für sich:

EG13 Stufe 6 -> 74879€
EG12 Stufe 6 -> 74582€
EG11 Stufe 6 -> 68176€

Im kommunalen IT-Umfeld erfolgt die Verteilung meist so (zugegebenermaßen einfach zusammengefasst):

EG13: Führungskraft für ein Team mit 6 - 13 MA. Weitere Beteiligung am Tagesgeschäft. Spezielle und hohe fachliche Spezialisierung, hohe Eigenverantwortung.
EG12: Haupttätigkeit liegt im Tagesgeschäft, spezielle und hohe fachliche Spezialisierung, hohe Eigenverantwortung
EG11: Haupttätigkeit liegt im Tagesgeschäft, hohe fachliche Spezialisierung und hohe Eigenverantwortung

In Anbetracht dieser finanziellen Unterschiede muss ich leider feststellen, dass die Gruppen > = EG13 bei der Verdi wohl eine untergeordnete Rolle spielen...

Eine Diskussion ist müßig, ich ziehe halt meine persönlichen Konsequenzen. Und für 300€ oder 6700€ im Jahr die Führungsverantwortung abzugeben und wieder als SB zu arbeiten ist unter Berücksichtigung der Enkommensverluste in meinem Fall zu verkraften und sicherlich ein entspannter Weg.
Titel: Antw:Niederlegen der Aufgabe als Führungskraft
Beitrag von: Organisator am 18.10.2021 15:08
Dann wünsche ich dir, dass dein AG mitspielt und dir eine entsprechende, geringer bewertete Tätigkeit auch übertragen möchte.
Titel: Antw:Niederlegen der Aufgabe als Führungskraft
Beitrag von: Saggse am 19.10.2021 16:04
In Anbetracht dieser finanziellen Unterschiede muss ich leider feststellen, dass die Gruppen > = EG13 bei der Verdi wohl eine untergeordnete Rolle spielen...
Ich würde behaupten, das gilt für alle zweistelligen Entgeltgruppen und EG13 und darüber ist für Verdi sowieso praktisch bedeutungslos. Als EG6-Sachbearbeiter würde ich meiner Gewerkschaft auch was husten, wenn sie mir erklärt, dass sie für mich leider nicht das optimale Ergebnis herausgeholt hat, weil das Gehalt meines EG13-Abteilungsleiters - selbstverständlich kein Gewerkschaftsmitglied - nicht mehr zumutbar ist.
Titel: Antw:Niederlegen der Aufgabe als Führungskraft
Beitrag von: Ramirez am 20.10.2021 18:16
Ich habe es analog getan, allerdings verbunden mit einem Arbeitgeberwechsel.
Die Personalfreiheit ist unbezahlbar. Vom Vorgesetzten mit EG 13 zum Sachbearbeiter mit EG 12 ist es ein deutlicher Schritt, anderes herum war es eher aufwachsend und daher nicht so stark merkbar. Fachlich gibt es kaum eine Änderung, ich bin aber zufriedener. Die ersten paar Monate Eingewöhnung sind natürlich aufwendiger aber dann wird man belohnt.

Jeder muss halt individuell rechnen und abwägen. Ich habe z.B. festgestellt das auch die vorhandene EG 14 Perspektive irrelevant war, weil sie erst monetär wirksam geworden wäre wenn meine Kinder erwachsen sind.