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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Müller am 18.10.2021 10:10

Titel: Vorübergehende höherwertige Tätigkeit - Stufenregelung
Beitrag von: Müller am 18.10.2021 10:10
Hallo zusammen,

ich habe im Juli 2018 eine höherwertige Tätigkeit (E10) für 6 Monate übernommen, zu dieser Zeit in Stufe 3. Im Anschluss an die 6 Monate wurde mir die Stelle auf Dauer zugewiesen. Laut TV-ÖD beginnt die Laufzeit mit Beginn der höherwertigen Tätigkeit. Bedeutet, dass ich im Juli 2021 nach drei Jahren in Stufe 3 in die Stufe 4 aufsteige. Auch unter folgendem Link nachzulesen:

https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/voruebergehende-hoeherwertige-taetigkeit-11-stufenregelung-bei-anschliessender-uebertragung-der-taetigkeit-auf-dauer_idesk_PI13994_HI13710931.html (https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/voruebergehende-hoeherwertige-taetigkeit-11-stufenregelung-bei-anschliessender-uebertragung-der-taetigkeit-auf-dauer_idesk_PI13994_HI13710931.html)

Ich bin allerdings in Hessen angestellt und somit TV-H. Gilt diese Regelung dort nicht, da ich mich aktuell immer noch in der Stufe 3 befinde.

Schöne Grüße
Titel: Antw:Vorübergehende höherwertige Tätigkeit - Stufenregelung
Beitrag von: Spid am 18.10.2021 10:28
Der TVÖD gilt weder im Bereich des TV-L noch im Bereich des TV-L.
Titel: Antw:Vorübergehende höherwertige Tätigkeit - Stufenregelung
Beitrag von: Müller am 18.10.2021 10:33
Okay und kann man irgendwie in Erfahrung bringen ob es im TV-H eine ähnliche Regelung gibt? Sie macht ja durchaus Sinn.
Titel: Antw:Vorübergehende höherwertige Tätigkeit - Stufenregelung
Beitrag von: Spid am 18.10.2021 10:34
Das Lesen des Tarifvertrages wäre sicherlich die naheliegendste Lösung.