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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Perso123 am 20.10.2021 10:18
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Hallo zusammen,
folgende Problemstellung:
Ein wissenschaftlicher Mitarbeiter war vom 15.01.2016-31.12.2020 an der Hochschule in E13 angestellt. Hier bleibt eine Restlaufzeit von einem Jahr und 13 Tagen in der Stufe 3.
Nach einem Jahr in der Industrie soll er nun wieder als Postdoktorand in E14 eingestellt werden.
Ich würde gemäß § 40 TV-L Sonderregelungen für Beschäftigte an Hochschulen und Forschungseinrichtungen Nr. 5 zu § 16 Abs. 2 TV-L die Stufe und Restlaufzeit in Entgeltgruppe 14 übernehmen.
Wie seht ihr das? Ist das praktikabel?
Gibt es andere Vorschläge?
Danke für eure Hilfe und viele Grüße
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Inwiefern bestünde einschlägige Berufserfahrung?
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Einschlägige Berufserfahrung, da wissenschaftliche Mitarbeit beim gleichen Professor, wie er jetzt als Postdoktorand angestellt werden soll
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Die Vorbringung steht in keinem Zusammenhang zu einschlägiger Berufserfahrung.
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Wie seht ihr das? Ist das praktikabel?
Gibt es andere Vorschläge?
Förderliche Zeiten nach §16.2 einfordern und anerkennen und gut ist.
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Also bei direktem Übergang von E13 auf PostDoc wird hier die Erfahrung als E13 angerechnet (man startet also nicht mit Stufe 1 sondern in der Regel mit 4). Sofern die Erfahrung einschlägig ist, sollte also die Anrechnung kein Problem darstellen (wobei ich annehme es ist in dem Fall ein "kann", kein "muss"). Allerdings sind bei uns auch sämtliche PostDoc-Stellen als E13 ausgeschrieben, daher bin ich mir nicht ganz sicher wie das bezüglich der Umgruppierung läuft (Berufserfahrung E13 -> E14 Eingruppierung).
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Also bei direktem Übergang von E13 auf PostDoc wird hier die Erfahrung als E13 angerechnet (man startet also nicht mit Stufe 1 sondern in der Regel mit 4). Sofern die Erfahrung einschlägig ist, sollte also die Anrechnung kein Problem darstellen (wobei ich annehme es ist in dem Fall ein "kann", kein "muss"). Allerdings sind bei uns auch sämtliche PostDoc-Stellen als E13 ausgeschrieben, daher bin ich mir nicht ganz sicher wie das bezüglich der Umgruppierung läuft (Berufserfahrung E13 -> E14 Eingruppierung).
Direkte Übergang beim gleichem AG nennt sich nicht Anerkennung von Erfahrung, sondern das ist dann eine Höhergruppierung.
Und da führt eine EG13S4 zur EG14S4 als muss.
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Also bei direktem Übergang von E13 auf PostDoc wird hier die Erfahrung als E13 angerechnet (man startet also nicht mit Stufe 1 sondern in der Regel mit 4). Sofern die Erfahrung einschlägig ist, sollte also die Anrechnung kein Problem darstellen (wobei ich annehme es ist in dem Fall ein "kann", kein "muss"). Allerdings sind bei uns auch sämtliche PostDoc-Stellen als E13 ausgeschrieben, daher bin ich mir nicht ganz sicher wie das bezüglich der Umgruppierung läuft (Berufserfahrung E13 -> E14 Eingruppierung).
Einschlägige Berufserfahrung ist anzurechnen ("muss"), förderliche Berufserfahrung kann angerechnet werden (nach Ermessen des Arbeitgebers).
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Allerdings sind bei uns auch sämtliche PostDoc-Stellen als E13 ausgeschrieben,
Was in der Regel auch korrekt ist, da ein PostDoc nicht unbedingt E14er Tätigkeiten macht.