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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Matze am 21.10.2021 18:35

Titel: Gewerkschaft bei befristeten Arbeitsvertrag
Beitrag von: Matze am 21.10.2021 18:35
Guten Abend in die Runde,

nach 20 Jahren als Techniker in der Privatwirtschaft bin ich nun zu einem Versorgungsunternehmen gewechselt. Von daher sind Themen wie Tarifverträge, Gewerkschaften etc. absolutes Neuland für mich.

Mein neuer Vertrag läuft erstmal befristet für 3,5 Jahre. (Mein Ziel ist natürlich mich so einzubringen, dass es danach ein unbefristeter Anschlussvertrag wird) Von daher hat sich mir als Neuling in dem Bereich die Frage aufgetan, ob es laut euren Erfahrungen irgendwelche Vor- oder Nachteile gibt in Bezug auf einen Gewerkschaftsbeitritt oder Nichtbeitritt oder ob es keinerlei Einfluss haben wird.

Vielen Dank falls jemand seine Erfahrungen mitteilt.
Titel: Antw:Gewerkschaft bei befristeten Arbeitsvertrag
Beitrag von: Spid am 21.10.2021 18:41
Gewerkschaften sind überflüssig wie ein Kropf.
Titel: Antw:Gewerkschaft bei befristeten Arbeitsvertrag
Beitrag von: Sozialarbeiter am 21.10.2021 19:17

Ein Gewerkschaftseintritt hat da keinen Einfluss drauf.
Titel: Antw:Gewerkschaft bei befristeten Arbeitsvertrag
Beitrag von: Matze am 22.10.2021 15:43
Alles klar - vielen Dank.  :)
Titel: Antw:Gewerkschaft bei befristeten Arbeitsvertrag
Beitrag von: Kat am 26.10.2021 13:19
Gewerkschaften sind überflüssig wie ein Kropf.

Wieso? Ohne Gewerkschaften würden wir immer noch 24/7 arbeiten ohne Pausen, ohne Urlaub usw. usf. Udn was ohne Gewerkschaften aktuell noch los ist, sieht man in vielen Bereichen immer noch. Da wird immer noch ausgebeutet.
Titel: Antw:Gewerkschaft bei befristeten Arbeitsvertrag
Beitrag von: Spid am 26.10.2021 13:33
Nein. Es besteht kein Anlaß dazu, der unzutreffenden Gewerkschaftsfolklore aufzusitzen, sie hätten irgendwelche Verbesserungen erreicht. Der geschilderten Arbeitszeit steht ebenso keine gewerkschaftliche Regelung, sondern eine gesetzliche entgegen wie der Mindesturlaubsanspruch ein gesetzlicher und kein gewerkschaftlicher ist.
Titel: Antw:Gewerkschaft bei befristeten Arbeitsvertrag
Beitrag von: Sozialarbeiter am 26.10.2021 19:13
Und wie entgegnest du der Argumentation, dass Arbeitnehmer, die nach Tarif bezahlt werde im Schnitt mehr Urlaub haben, mehr verdienen, weniger Wochenstunden arbeiten und häufiger von Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld) profitieren?
Titel: Antw:Gewerkschaft bei befristeten Arbeitsvertrag
Beitrag von: Spid am 26.10.2021 19:21
Die Masse derer wird ja nicht „nach Tarif“ bezahlt, sondern entsprechend der im höchstselbst ausgehandelten Arbeitsvertrag Bedingungen. Mithin ist das auch nicht den Gewerkschaften zuzurechnen, sondern dem Verhandlungsgeschick der jeweiligen AN - die zumeist mit Annahme des ersten AG-Angebots dieselben Konditionen herausgehandelt haben wie Gewerkschaftsmitglieder durch beiderseitige Tarifbindung erhalten.
Titel: Antw:Gewerkschaft bei befristeten Arbeitsvertrag
Beitrag von: WasDennNun am 27.10.2021 07:05
Immer dran denken, dass die AG Seite (also die Tarifgebundenen AGs natürlich) als Angebot den Tarifvertrag anbieten "muss", sprich durch den Tarif kann sich ein AN nur nach oben verhandeln.