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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: heli am 22.10.2021 09:10

Titel: [BY] Versetzung in den Ruhestand auf Antrag
Beitrag von: heli am 22.10.2021 09:10
Hallo,
Art. 64, Ruhestandsversetzung auf Antrag
Ein Beamter oder eine Beamtin auf Lebenszeit kann auf Antrag in den Ruhestand versetzt werden, wenn er oder sie
das 64. Lebensjahr vollendet hat, oder...
Wie ist das Wörtchen "kann" auszulegen? Welche Tatsachen müssen vorliegen, die eine Ablehnung eines entsprechenden Antrags begründen?

Titel: Antw:(BY) Versetzung in den Ruhestand auf Antrag
Beitrag von: Stefan35347 am 22.10.2021 10:28
Müsste meines Erachtens immer gehen, 10,8 % Abschlag von der Pension.
Titel: Antw:(BY) Versetzung in den Ruhestand auf Antrag
Beitrag von: was_guckst_du am 22.10.2021 10:47
Wie ist das Wörtchen "kann" auszulegen? Welche Tatsachen müssen vorliegen, die eine Ablehnung eines entsprechenden Antrags begründen?
...in dieser Aussage ist eine Grundeinstellung hinterlegt, die mir während meiner Laufbahn im öD immer wieder begegnet ist, indem zuerst gefragt wird, wie man am Besten etwas ablehnt und nicht, wie man am Besten etwas möglich macht... ::)
Titel: Antw:(BY) Versetzung in den Ruhestand auf Antrag
Beitrag von: heli am 22.10.2021 10:51
Andere Seite !
Es geht darum eine, eventuell mögliche, Ablehnung bereits im Vorfeld zu vermeiden.

Übrigens kein Versorgungsabschlag (Art. 26 Abs.3 BayBeamtVG)
Titel: Antw:[BY] Versetzung in den Ruhestand auf Antrag
Beitrag von: heli am 02.11.2021 15:49
Offensichtlich wurde ein derartiger Antrag noch nie abgelehnt  ;D
Sehr gut !
Titel: Antw:[BY] Versetzung in den Ruhestand auf Antrag
Beitrag von: ChrBY am 03.11.2021 19:21
Offensichtlich wurde ein derartiger Antrag noch nie abgelehnt  ;D
Sehr gut !

Dies ist – für Bayern – nicht korrekt, siehe zum Beispiel hier:

https://www.sueddeutsche.de/bayern/schulen-in-bayern-schluss-mit-der-fruehpension-fuer-lehrer-1.3559455

Der Dienstherr muß dem Antrag nicht entsprechen, Ablehnungen sind jedoch die große Ausnahme.