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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: snoopy1 am 26.10.2021 17:08

Titel: Frage zur Eingruppierung - gehobener Dienst - kommunales Bauamt
Beitrag von: snoopy1 am 26.10.2021 17:08
Hallo,

ich habe mal eine Frage zur Stellenbewertung bzw. Eingruppierung eines Mitarbeiters im Bauamt:

Es handelt sich um eine Gemeinde in Nordbayern, 7000 Einwohner. Bisher - eigentlich schon immer - war das Bauamt eine One-Man-Show mit einem Angestellten in TVÖD ED 9c mit Meisterzulage - keine gesonderte Verwaltungsausbildung (also kein AL II).

Jetzt soll ein zusätzlicher Kollege eingestellt werden, der Beamter im gehobenen Dienst ist. Welche Eingruppierung ist für solch eine Stelle im Bauamt maximal möglich?

Die Tätigkeiten sind eigentlich die selben, die der andere Mitarbeiter immer schon gemacht hat - also nur Bauamt - keine Geschäftsleitertätigkeit.

Titel: Antw:Frage zur Eingruppierung - gehobener Dienst - kommunales Bauamt
Beitrag von: Spid am 26.10.2021 17:18
Stellen sind nicht eingruppiert, TB sind es, und zwar entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit.
Titel: Antw:Frage zur Eingruppierung - gehobener Dienst - kommunales Bauamt
Beitrag von: Organisator am 27.10.2021 08:21
Jetzt soll ein zusätzlicher Kollege eingestellt werden, der Beamter im gehobenen Dienst ist. Welche Eingruppierung ist für solch eine Stelle im Bauamt maximal möglich?

Dies hängt von der für euch geltenden Dienstpostenbewertung ab. Da diese für jede Behörde ganz unterschiedlich sein kann, gibts da auch keine allgemeingültige Antwort.
Titel: Antw:Frage zur Eingruppierung - gehobener Dienst - kommunales Bauamt
Beitrag von: Kat am 27.10.2021 10:30
Der TVÖD ist für die BEsoldung von Beamten irrelevant.