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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Poggeliese am 29.10.2021 11:34
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Hallo,
wird aufgrund von Kind-Krank-Tagen in denen zur Bemessungsgrundlage herangezogenen Monaten (Juli, August, September) die Jahressonderzahlung gekürzt?
§20 TV-L sagt: "Zeiträume, für die Krankengeldzuschuss gezahlt worden ist, bleiben hierbei unberücksichtigt", da es sich allerdings um Kinder-Krankengeld handelt, bin ich unsicher...
Vielen Dank
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Die Zahl der "Kinder-Kranken-Tage" werden bei der Berechnung der Sonderzahlung nicht berücksichtigt, d.h. es findet Satz 2 der Protokollerklärung zu Abs. 2 des § 20 Anwendung