Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Fischer123 am 01.11.2021 10:57
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Hallo.
Ich brauche unbedingt eure Hilfe.
Ich bin schwanger und arbeite in einem Freibad- dass jetz natürlich geschlossen hat. Allerdings werden vom Personal (2) Kontrollgänge wöchentlich getätigt. Das heißt ich wäre allein und müsste alles kontrollieren ob alles i.o ist. Es stehen auch noch andere Aufgaben an...
Wenn meine Frauenärztin mit ein Beschäftigungsverbot ausspricht wären noch 25Tage Urlaub und 330 Überstunden vorhanden. Der Urlaub verfällt nicht, das weiß ich. Was ist mit meinen Überstunden? Muss ich die erst absetzen?
LG
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Meinst du angeordnete Überstunden oder meinst du Zeitguthaben aus Gleitzeit?
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Hallo.
Zeitguthaben. Ich bin im Sommer länger arbeiten gegangen um diese im Winter abzusetzen.
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Dann habt ihr also gleitende Arbeitszeit und wahrscheinlich auch eine Dienstvereinbarung, in der geregelt ist, wie mit Zeitguthaben zu verfahren ist.
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Klingt für mich eher nicht nach Gleitzeit, sondern nach § 6 Abs. 1.1 TVÖD.
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wir feiern die Stunden ab November ab bis wir wieder im nächsten Jahr anfangen für die Vorbereitungen.
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Gibt es eine Dienstvereinbarung?
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Also wird im Saisonbetrieb die Arbeitszeit in der Saison verlängert und außerhalb der Saison verkürzt. Wenn die Arbeitszeit durch den Arbeitgeber z.B. durch einen Schichtplan vorgegeben wird, können die dadurch entstandenen Arbeitsstunden nicht verfallen. Unschlüssig bin ich mir aber, ob sie entsprechend des Dienstplans dann trotz Beschäftigungsverbots auch wieder abgebaut werden.