Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Kucki am 01.11.2021 19:06
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Hallo :)
Folgende Situation: ich arbeite im KH 3 Schicht. Ich wurde wurde vor meinem 2. Nachtdienst krank, 1 hatte ich bereits Monat August geleistet. Generell dürfen wir ja 3 Tage ohne Schein. Jetzt wurde diesen Monat mir keine Wechselschichtzulage bezahlt, bedeutet also knappe 200 Euro weniger als sonst. Ist das normal??
LG und danke für eure Antworten!
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Anspruch auch Wechselschichtzulage entsteht nur bei mindestens zwei tatsächlich geleisteten Wechselschichten pro Monat, § 7 Abs. 1 Satz 1 TVöD.
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https://www.rehm-verlag.de/archiv/personal/tarifrecht/zulage-fuer-staendige-wechselschichtarbeit-und-staendige-schichtarbeit--urlaub-3142.html (https://www.rehm-verlag.de/archiv/personal/tarifrecht/zulage-fuer-staendige-wechselschichtarbeit-und-staendige-schichtarbeit--urlaub-3142.html)
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Lieben Dank für die Antworten. Ich war heute beim BR, der ist der Meinung dass mir die Zulage natürlich zusteht, auch ohne Krankenschein. Mal sehen :)