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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Emmi87 am 02.11.2021 18:47

Titel: Stellvertreter einer Leitung
Beitrag von: Emmi87 am 02.11.2021 18:47
Hallo zusammen,
mir wurde die Stellvertretung einer Leitung übertragen. In Abwesenheit des Vorgesetzten soll ich die Leitung übernehmen. Wir bestehen aus insgesamt 8 Personen und haben alle dieselbe Lohngruppe. Jetzt wird eine neue Stelle ausgeschrieben und die Stelle soll eine oder zwei Lohngruppen mehr bewertet werden. Die Stellvertretung soll ich allerdings behalten.

Muss ich mich dann weiterhin mit meiner Lohngruppe vergnügen ? Immerhin bin ich sowas wie ein Vorarbeiter oder sowas in der Art.

Jemand schon damit Erfahrung gemacht ?
Titel: Antw:Stellvertreter einer Leitung
Beitrag von: clarion am 02.11.2021 20:26
Hallo, willst Du Dich denn nicht auf die höherwertige Stelle bewerben? IdR. sind Stellvertreter  doch fähige Leute und haben  gute Chancen wenn denn doch einmal höherwertige Stelle auf den Markt kommen.
Titel: Antw:Stellvertreter einer Leitung
Beitrag von: Emmi87 am 02.11.2021 21:05
Wird leider nicht zur meiner Qualifikation passen. Komplett andere Fachrichtung.
Titel: Antw:Stellvertreter einer Leitung
Beitrag von: WasDennNun am 03.11.2021 07:42

Muss ich mich dann weiterhin mit meiner Lohngruppe vergnügen ? Immerhin bin ich sowas wie ein Vorarbeiter oder sowas in der Art.

Jemand schon damit Erfahrung gemacht ?
Bei einer Änderung der auszuübenden Tätigkeiten und wenn die entsprechenden Zeitanteile der höherwertiger Tätigkeiten hoch genug sind, ergibt sich eine höhere Entgeltgruppe.
Oftmals sind aber die Zeiten der Vertretungstätigkeiten nicht ausreichend.
(Das bisserl Urlaub, Krankheit und DR und Fortbildungen werden auf das Jahr gesehen keine 33% ausmachen)
Titel: Antw:Stellvertreter einer Leitung
Beitrag von: 2strong am 03.11.2021 09:08
Und 33% wären auch noch (zumindest einen Ticken) zu wenig  ;)
Titel: Antw:Stellvertreter einer Leitung
Beitrag von: Lars73 am 03.11.2021 09:25
Kommt auf den Abschnitt der Entgeltordnung (ggf. bezirkliche Regelung), Entgeltgruppe und die Fallgruppe an.
Daneben spielt es ggf. auch eine Rolle welche Zeitanteile von Arbeitsvorgängen mit Hervorhebungsmerkmalen bereits erfüllt sind.
Titel: Antw:Stellvertreter einer Leitung
Beitrag von: Lars73 am 03.11.2021 09:27
Die Stellvertretung kann durchaus eine niedrigere Entgeltgruppe als andere Personen im Team haben. Grundsätzlich ist dies selbst für die Leitung möglich.
Titel: Antw:Stellvertreter einer Leitung
Beitrag von: Emmi87 am 03.11.2021 12:09

Muss ich mich dann weiterhin mit meiner Lohngruppe vergnügen ? Immerhin bin ich sowas wie ein Vorarbeiter oder sowas in der Art.

Jemand schon damit Erfahrung gemacht ?
Bei einer Änderung der auszuübenden Tätigkeiten und wenn die entsprechenden Zeitanteile der höherwertiger Tätigkeiten hoch genug sind, ergibt sich eine höhere Entgeltgruppe.
Oftmals sind aber die Zeiten der Vertretungstätigkeiten nicht ausreichend.
(Das bisserl Urlaub, Krankheit und DR und Fortbildungen werden auf das Jahr gesehen keine 33% ausmachen)

Naja…es ist nicht nur Vertretung im Krankheitsfall, Urlaub, etc. Sondern auch wenn der Herr/die Frau telefonisch nicht greifbar ist. Unterschriftsvollmachten für Bestellungen, reisekostenabrechnungen etc. Kommen noch dazu
Titel: Antw:Stellvertreter einer Leitung
Beitrag von: WasDennNun am 03.11.2021 12:16

Muss ich mich dann weiterhin mit meiner Lohngruppe vergnügen ? Immerhin bin ich sowas wie ein Vorarbeiter oder sowas in der Art.

Jemand schon damit Erfahrung gemacht ?
Bei einer Änderung der auszuübenden Tätigkeiten und wenn die entsprechenden Zeitanteile der höherwertiger Tätigkeiten hoch genug sind, ergibt sich eine höhere Entgeltgruppe.
Oftmals sind aber die Zeiten der Vertretungstätigkeiten nicht ausreichend.
(Das bisserl Urlaub, Krankheit und DR und Fortbildungen werden auf das Jahr gesehen keine 33% ausmachen)

Naja…es ist nicht nur Vertretung im Krankheitsfall, Urlaub, etc. Sondern auch wenn der Herr/die Frau telefonisch nicht greifbar ist. Unterschriftsvollmachten für Bestellungen, reisekostenabrechnungen etc. Kommen noch dazu
Naja, also wieviel Zeit ist es denn
und ist es höherwertige Tätigkeit.
Titel: Antw:Stellvertreter einer Leitung
Beitrag von: Danielr am 03.11.2021 13:00
Hallo,

Interessant wäre hier was man bei euch konkret unter stellvertretend versteht und welche auszuübende Tätigkeit sich daraus ergibt. Wenn deine auszuübende Tätigkeit deckungsgleich mit deinem Vorgesetzten ist, dann ist die gleiche Eingruppierung wahrscheinlich. Stellvertretend kann auch bedeuten, dass nur das Telefon auf dich umgestellt wird... um es mal vereinfacht auszudrücken.
Titel: Antw:Stellvertreter einer Leitung
Beitrag von: Emmi87 am 03.11.2021 19:38
Hallo,

Interessant wäre hier was man bei euch konkret unter stellvertretend versteht und welche auszuübende Tätigkeit sich daraus ergibt. Wenn deine auszuübende Tätigkeit deckungsgleich mit deinem Vorgesetzten ist, dann ist die gleiche Eingruppierung wahrscheinlich. Stellvertretend kann auch bedeuten, dass nur das Telefon auf dich umgestellt wird... um es mal vereinfacht auszudrücken.

Beinah identisch. Da er/sie seit ca. 3 Jahren in einem Projekt steckt sitze ich mittlerweile in vielen seiner/ihrer Gremien und Vertrete sie/ihn. Um Abhilfe zu schaffen wird nun eine neue Stelle eingerichtet. Dafür übernimmt der neue Posten das Projekt was momentan die Führungskraft inne hat.

Also über kurz oder lang: ich werde wohl Adios sagen müssen wenn sich bei meiner Bezahlung nichts ändert.
Titel: Antw:Stellvertreter einer Leitung
Beitrag von: Newbie32 am 06.11.2021 12:15
Welche EG hast du denn aktuell?
Titel: Antw:Stellvertreter einer Leitung
Beitrag von: ITheini am 11.11.2021 11:57
Also für als "Urlaubs- und Krankheitsvertretung" gibt es außer einem feuchten Händedruck und viel Arbeit keinen "Aufschlag".
Titel: Antw:Stellvertreter einer Leitung
Beitrag von: WasDennNun am 11.11.2021 20:33
Also für als "Urlaubs- und Krankheitsvertretung" gibt es außer einem feuchten Händedruck und viel Arbeit keinen "Aufschlag".
Welche viel Arbeit?
Andere Arbeit ja, aber viel? Woher denn? Hat der Tag plötzlich 25h
Titel: Antw:Stellvertreter einer Leitung
Beitrag von: Emmi87 am 15.11.2021 22:18
Also für als "Urlaubs- und Krankheitsvertretung" gibt es außer einem feuchten Händedruck und viel Arbeit keinen "Aufschlag".
Welche viel Arbeit?
Andere Arbeit ja, aber viel? Woher denn? Hat der Tag plötzlich 25h

Ja andere Arbeit, mit meiner Arbeit komme ich garnicht mehr hinterher. Gleitzeitkonto bewegt sich schon Richtung 39 plus stunden. Überstunden waren dieses Jahr schon mehrmals fällig. Einige Projekte musste ich aufgrund von Zeitmangel abgeben bzw. Verschieben.
Titel: Antw:Stellvertreter einer Leitung
Beitrag von: Emmi87 am 15.11.2021 22:20
Welche EG hast du denn aktuell?

Ist das von Bedeutung ? 3 Lohngruppen weniger als die Führungsposition.
Titel: Antw:Stellvertreter einer Leitung
Beitrag von: WasDennNun am 16.11.2021 06:55
Also für als "Urlaubs- und Krankheitsvertretung" gibt es außer einem feuchten Händedruck und viel Arbeit keinen "Aufschlag".
Welche viel Arbeit?
Andere Arbeit ja, aber viel? Woher denn? Hat der Tag plötzlich 25h

Ja andere Arbeit, mit meiner Arbeit komme ich garnicht mehr hinterher. Gleitzeitkonto bewegt sich schon Richtung 39 plus stunden. Überstunden waren dieses Jahr schon mehrmals fällig. Einige Projekte musste ich aufgrund von Zeitmangel abgeben bzw. Verschieben.
Du meinst du kommst mit deiner alten, ehemaligen Arbeit, die du ja nicht mehr machen sollst, nicht mehr hinterher.

Dann fordere ein Verschriftlichung der geänderten auszuübenden Tätigkeiten und dann kann man zur Not sich eine Eingruppierung einklagen. Zumindest kann man dann feststellen (lassen), ob man in eine anderer Eingruppierung ist und falsch bezahlt wird.