Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Leto am 03.11.2021 07:48

Titel: Jahressonderzahlung
Beitrag von: Leto am 03.11.2021 07:48
Hallo,

ich bin noch ganz neu im Öffentlichen Dienst und hätte da mal eine Frage zur diesjährigen Jahressonderzahlung.
Ich bin seit dem 01.10.2021 eingestellt. Habe ich da noch Glück oder wird es die erst nächstes Jahr geben? Oder gibt es so eine Zahlung erst wenn man aus der Probezeit ist?
Titel: Antw:Jahressonderzahlung
Beitrag von: Lars73 am 03.11.2021 07:51
Es gibt eine Jahresonderzahlung in Höhe von 3/12 der Zahlung die man bekommen hätte, wenn man das ganze Jahr  dort tätig gewesen wäre.
Titel: Antw:Jahressonderzahlung
Beitrag von: Leto am 03.11.2021 07:59
Wird da der Brutto oder Netto-Betrag zur Berechnung herangezogen?
Titel: Antw:Jahressonderzahlung
Beitrag von: Isie am 03.11.2021 08:03
Der Bruttobetrag.
Die Jahressonderzahlung ist steuerpflichtig, sozialversicherungspflichtig und zusatzversorgungspflichtig.
Titel: Antw:Jahressonderzahlung
Beitrag von: Leto am 03.11.2021 08:19
Danke für die Antworten.
Titel: Antw:Jahressonderzahlung
Beitrag von: JC83 am 04.11.2021 09:34
Auszahlung erfolgt im Übrigen mit dem Novembergehalt.
Titel: Antw:Jahressonderzahlung
Beitrag von: Fakon am 04.11.2021 11:14
Es gibt eine Jahresonderzahlung in Höhe von 3/12 der Zahlung die man bekommen hätte, wenn man das ganze Jahr  dort tätig gewesen wäre.

Das stimmt meines Wissens nicht.
Die JSZ berechnet sich aus dem Durchschnittsentgelt der Bezüge in den Monaten Juli, August und September. Bedeutet, jemand der im Juli den Dienst angetreten hat, erhält die volle JSZ.

Titel: Antw:Jahressonderzahlung
Beitrag von: Lars73 am 04.11.2021 11:21
@Fakon
Dann handelt es sich nicht um Wissen sondern um alternative Fakten.

Der Tarifvertrag ist eindeutig. Siehe § 20 Abs. 4, Satz 1  TV-L
"Der Anspruch nach den Absätzen 1 bis 3 vermindert sich um ein Zwölftel für jeden Kalendermonat, in dem Beschäftigte keinen Anspruch auf Entgelt oder Fortzahlung des Entgelts nach § 21 haben."
Titel: Antw:Jahressonderzahlung
Beitrag von: Poggeliese am 04.11.2021 11:28
Was ist wenn ich beim Land X beschäftigt bin und innerhalb des Landes von AG 1 zu AG 2 innerhalb des Jahres wechsle? Es zählen dann nur die Monate bei dem AG bei dem ich zum 01.12. im Arbeitsverhältnis stehe?
Titel: Antw:Jahressonderzahlung
Beitrag von: Lars73 am 04.11.2021 11:37
Wenn es verschiedene Arbeitgeber sind besteht nur Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis welches am 1.12. besteht.
Ggf. können abweichende Vereinbarungen beim Wechsel getroffen werden.
Soweit man Arbeitnehmer des Landes bleibt und von Behörde 1 zu Behörde 2 wechselt wäre die gesamte Zeit zu berücksichtigen.
Titel: Antw:Jahressonderzahlung
Beitrag von: Poggeliese am 04.11.2021 13:34
Wenn es verschiedene Arbeitgeber sind besteht nur Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis welches am 1.12. besteht.
Ggf. können abweichende Vereinbarungen beim Wechsel getroffen werden.
Soweit man Arbeitnehmer des Landes bleibt und von Behörde 1 zu Behörde 2 wechselt wäre die gesamte Zeit zu berücksichtigen.

Von einer mittelbaren Landesverwaltung zur oberen Landesbehörde...?!
Titel: Antw:Jahressonderzahlung
Beitrag von: Lars73 am 04.11.2021 13:38
Was Stand denn jeweils im Arbeitsvertrag als Arbeitgeber?
Bundesland, Vertreten durch... oder nur die konkrete Einrichtung?
Titel: Antw:Jahressonderzahlung
Beitrag von: Fakon am 05.11.2021 16:18
@Fakon
Dann handelt es sich nicht um Wissen sondern um alternative Fakten.

Der Tarifvertrag ist eindeutig. Siehe § 20 Abs. 4, Satz 1  TV-L
"Der Anspruch nach den Absätzen 1 bis 3 vermindert sich um ein Zwölftel für jeden Kalendermonat, in dem Beschäftigte keinen Anspruch auf Entgelt oder Fortzahlung des Entgelts nach § 21 haben."

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/TV_L-20 Absatz 3 Satz1:
"Bemessungsgrundlage im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 ist das monatliche Entgelt, das den Beschäftigten in den Kalendermonaten Juli, August und September durchschnittlich gezahlt wird;"

Der Threadersteller trat seinen Dienst am 01.10. an , daher bekommt er auch nicht anteilig für die Monate Okt, Nov, Dez 3/12 der JSZ. Denn in den Monaten Juli, August, Sept., welche Bemessungsgrundlage sind, ist das durchschnittliche Entgelt 0 Euro.

Titel: Antw:Jahressonderzahlung
Beitrag von: Isie am 05.11.2021 16:28
Lies die Vorschrift komplett. Bemessungsgrundlage und Zwölftel sind verschiedene Berechnungskomponenten.
Titel: Antw:Jahressonderzahlung
Beitrag von: XTinaG am 05.11.2021 16:28
Lesen hilft beim Verstehen. Hier hätte schlichtes Weiterlesen geholfen. Dann wäre einem bei der Protokollerklärung zu §20 Abs. 3 TV-L ein Kronleuchter an Erleuchtung angegangen. Maßgeblich ist im Falle des Threaderstellers das Oktoberentgelt.
Titel: Antw:Jahressonderzahlung
Beitrag von: WasDennNun am 05.11.2021 17:25
@Fakon
Dann handelt es sich nicht um Wissen sondern um alternative Fakten.

Der Tarifvertrag ist eindeutig. Siehe § 20 Abs. 4, Satz 1  TV-L
"Der Anspruch nach den Absätzen 1 bis 3 vermindert sich um ein Zwölftel für jeden Kalendermonat, in dem Beschäftigte keinen Anspruch auf Entgelt oder Fortzahlung des Entgelts nach § 21 haben."

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/TV_L-20 Absatz 3 Satz1:
"Bemessungsgrundlage im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 ist das monatliche Entgelt, das den Beschäftigten in den Kalendermonaten Juli, August und September durchschnittlich gezahlt wird;"

Der Threadersteller trat seinen Dienst am 01.10. an , daher bekommt er auch nicht anteilig für die Monate Okt, Nov, Dez 3/12 der JSZ. Denn in den Monaten Juli, August, Sept., welche Bemessungsgrundlage sind, ist das durchschnittliche Entgelt 0 Euro.
Autsch :o