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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Knucki am 03.11.2021 10:01

Titel: [NW] Widerspruch amtsangemessene Besoldung
Beitrag von: Knucki am 03.11.2021 10:01
Hallo liebe Forumsmitglieder,

ich bin recht neu als Kommunalbeamtin verbeamtet und beschäftige mich nun mit so einigen Themen.
Ich verfolge den Beitrag zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts und frage mich nun, ob ich dieses Jahr einen Widerspruch wegen fehlender amtsangemessener Allimentation stellen sollte.
Oder macht dies in NRW gerade keinen Sinn?
Ich habe (nur) zwei Kinder, so dass die Gesetzesänderung für Besoldung kinderreicher Beamter mich nicht betrifft.

Hätte jemand einen Musterwiderspruch für mich? Geht der an die eigene Personalabteilung?
Titel: Antw:NW Widerspruch amtsangemessene Besoldung
Beitrag von: KlausdieMaus am 03.11.2021 18:04
Muss an die Abteilung, die dir das Geld monatlich auszahlen. Das siehst du an der monatlichen Gehaltsmitteilung. Unbedingt einlegen.

https://www.dbb-nrw.de/fileadmin/user_upload/www_dbb-nrw_de/pdf/201027/201027_anlage-zu-MG-Info-Muster-alim-mindest.docx

Aus 2020 einfach 2021 machen!
Titel: Antw:NW Widerspruch amtsangemessene Besoldung
Beitrag von: KlausdieMaus am 03.11.2021 18:05
Oder den

https://www.dbb-nrw.de/fileadmin/user_upload/www_dbb-nrw_de/pdf/211127/211027_sw_ak_besoldung_Muster-2021-alim-mindest.docx
Titel: Antw:[NW] Widerspruch amtsangemessene Besoldung
Beitrag von: Knucki am 04.11.2021 07:01
Danke!