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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: svala am 03.11.2021 10:51

Titel: Korrekte Anschrift bei Kündigung
Beitrag von: svala am 03.11.2021 10:51
Hallo, an wen adressiere ich korrekt eine Kündigung, wenn ich im TVL bei einem Bundesland angestellt bin? Der Arbeitsvertrag wurde ja geschlossen mit dem Bundesland ... vertreten durch den Amtsleiter ...

Formuliere ich den Adressat als Bundesland ... oder setze ich konkret das Amt bzw. Amtsleiter ein? Und der reale Empfänger der Kündigung ist ja sicher der Amtsleiter, oder? Ich würde mich über einen Tipp freuen...
Titel: Antw:Korrekte Anschrift bei Kündigung
Beitrag von: Johann am 03.11.2021 10:59
Da dein Personaler in der Regel vertretungsberechtigt gegenüber deines Arbeitgebers ist, würde ich die Kündigung einfach an meinen Personaler adressieren. Mit ihm hast du eingangs ja auch das Arbeitsverhältnis geschlossen.