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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Festhaller am 03.11.2021 15:01
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Hallo zusammen,
ich bin 57 Jahre alt und habe aktuell 22 Versicherungsjahre voll. D.h. ich könnte mit 65 ohne Abschläge in Rente gehen. Ab wann kann ich theoretisch in Altersteilzeit gehen?
Vielen Dank im Voraus
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Du bist Jahr 1964? Dann kannst Du m. E. erst mit 67 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. ATZ ist nach meinem Wissensstand längstens 5 Jahre vor dem Datum möglich, an dem Du abschlagsfrei in Rente gehen kannst.
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Vielleicht hilft Dir der folgende Link weiter:
https://www.vka.de/tarifvertraege-und-richtlinien/tarifvertraege/altersteilzeit
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Wenn du 35 Jahre an anrechenbaren Zeiten in der Rentenversicherung hast, profitierst du von der Altersrente für langjährig Versicherte. Alle Versicherten der Jahrgänge 1949 bis 1963 können noch vor ihrem 67. Geburtstag ohne Abschläge in Rente gehen. Das Rentenalter wird schrittweise angehoben. Für alle, die 1964 oder später geboren sind, liegt das Renteneintrittsalter auch nach 35 Beitragsjahren bei 67 Jahren.
Du kannst die Altersrente auch ab 63 Jahren vorzeitig in Anspruch nehmen, allerdings mit einem Abzug von bis zu 14,4 Prozent. Für jeden Monat, den du vorzeitig in Rente gehst, werden dir 0,3 Prozent von Ihrer Rente abgezogen. Ein solcher Abschlag bleibt dauerhaft bestehen.
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Bzgl. Rente:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste/Online-Rechner/RentenbeginnUndHoehenRechner/rentenbeginnrechner_node.html
Bzgl. Altersteilzeit:
Gibt es das noch im TVöD?
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Für alle, die 1964 oder später geboren sind, liegt das Renteneintrittsalter auch nach 35 Beitragsjahren bei 67 Jahren.
Aber bei besonders langjährig Versicherten (45 J.) wäre das Renteneintrittsalter aber ab 65 möglich, oder?
Altersteilzeit ist, glaub ich, 2018 ausgelaufen. Aber ich bin mir nicht sicher.
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Ja, der Rechner gibt da schön Auskunft, auch über die Abschläge.
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Bzgl. Altersteilzeit:
Gibt es das noch im TVöD?
TVFlexAZ, muss man sich allerdings leisten können da die Aufstockung nicht sehr hoch ist.
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Bewerbung auf Altersteilzeit kann bei uns weiter gemacht werden, nach aktueller Hausmitteilung sind 22 von 22 verfügbaren Plätzen vergeben. ;) ;D
Begrifflich ist das natürlich Unfug, wenn kein Mensch für Altersteilzeit eine tarifliche oder andere Regelung braucht.