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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: mumble am 03.11.2021 15:09
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Hallo zusammen,
die Stelle ist mit EG 12 bewertet. Der künftige Stelleninhaber verfügt aber noch nicht über den Beschäftigtenlehrgang II sondern hat eine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten.
Wie ist er einzugruppieren? Eine Entgeltgruppe darunter in EG 11 oder nur in 9a?
Es handelt sich um Büro-, Buchhalterei-, sonstiger Innendienst und Außendienst.
Bundesland Bayern.
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Und andererseits kriegen hier Leute mit einer lumpigen Ausbildung eine E12 Stelle nachgeschmissen oder wie. Verstehe einer den ÖD. o.O
Ich halte hier die 9 oder eigentlich die 5 für gerechtfertigt.
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Es müsste sich hier dann wohl um einen Leiter einer recht großen Abteilung handeln...
Siehe hier
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/eingruppierung-entgeltordnung-vka-1244-entgeltgruppe-12_idesk_PI13994_HI10848655.html
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Und andererseits kriegen hier Leute mit einer lumpigen Ausbildung eine E12 Stelle nachgeschmissen oder wie. Verstehe einer den ÖD. o.O
Ich halte hier die 9 oder eigentlich die 5 für gerechtfertigt.
Da überhaupt nichts über die auszuübende Tätigkeit bekannt ist, kommst Du jetzt wie zu dieser Einschätzung? Kaffesatz geschluckt und dann die Exkremente gelesen?
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Und andererseits kriegen hier Leute mit einer lumpigen Ausbildung eine E12 Stelle nachgeschmissen oder wie.
Ich halte hier die 9 oder eigentlich die 5 für gerechtfertigt.
Das ist schwer nachvollziehbar; Abteilungsleiter mit lumpiger Ausbildung und Personalverantwortung soll deiner Ansicht nach EG5 erhalten?
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Warum ist die EGO so aufgeblasen? Bzw. die Entgelttabelle nach @Newbie32 genügen 4 Gruppen.!!11!"!
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Das heißt nicht die EGO, sondern das Ego 😉
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Es gilt die Prüfungs- und Ausbildungspflicht in Bayern gemäß Vorbemerkung Nr. 7 der EGO.