Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Verwaltungsangestellter am 05.11.2021 08:56
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Gibt es im TVÖD eine Regelung, die den AG dazu verpflichtet bei wichtigen Gesprächen (Mitarbeitergespräche, Bewertungsgespräche usw. ) ein Gesprächsprotokoll zu verfassen? In wie weit stehen interne Dienstvereinbarungen über dem Gesetz?
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Nein
Gar nicht
;)
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danke
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noch eine Nachfrage - wenn der Angestellte darauf besteht und der AG dies ablehnt - in wie weit hätte dann ein selbst erstelltes Gedächtnisprotokoll vor Gericht bestand?
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Insoweit der Richter es als geeignet erachtet.
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man kann nicht alles regeln - das ist auch gut so, aber bei so manchen wichtigen Angelegenheiten wäre ein schriftlicher Hinweis zumindest hilfreich.
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Es steht dir frei selbst ein Gesprächsprotokoll zu erstellen. Wenn du es deinem Vorgesetzten ankündigst und es ihm zur Bestätigung vorlegst hat es auch rechtlich Bestand.
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gut - danke