Forum Öffentlicher Dienst
		Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Verwaltungsangestellter am 05.11.2021 08:56
		
			
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				Gibt es im TVÖD eine Regelung, die den AG dazu verpflichtet bei wichtigen Gesprächen (Mitarbeitergespräche, Bewertungsgespräche usw. ) ein Gesprächsprotokoll zu verfassen? In wie weit stehen interne Dienstvereinbarungen über dem Gesetz?
 
 
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				Nein
 Gar nicht
 ;)
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				danke
			
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				noch eine Nachfrage - wenn der Angestellte darauf besteht und der AG dies ablehnt - in wie weit hätte dann ein selbst erstelltes Gedächtnisprotokoll vor Gericht bestand?
			
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				Insoweit der Richter es als geeignet erachtet.
			
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				man kann nicht alles regeln - das ist auch gut so, aber bei so manchen wichtigen Angelegenheiten wäre ein schriftlicher Hinweis zumindest hilfreich. 
 
 
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				Es steht dir frei selbst ein Gesprächsprotokoll zu erstellen. Wenn du es deinem Vorgesetzten ankündigst und es ihm zur Bestätigung vorlegst hat es auch rechtlich Bestand.
			
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				gut - danke