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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: tkshrp am 05.11.2021 16:16

Titel: [Allg] durch privaten Masterabschluss in den h.D?
Beitrag von: tkshrp am 05.11.2021 16:16
Hallo zusammen,

aktuell bin ich Dualer Student bei einer Kommune in einem Beamtenverhältnis :).

Ich möchte mir die Option freihalten in der Zukunft in den h.D zu kommen.

Dafür wird allerdings ein Masterabschluss vorausgesetzt. Ich persönlich möchte früh genug mit meiner schulischen Laufbahn abschließen. Daher überlege ich direkt privat an einer Abendschule einen Master dranzuhängen.

Wie seht ihr da die Chancen vom gD in den hD zu kommen? Ist es da empfehlenswert einen Master anzuhängen?
Vielleicht hat da jemand schon Erfahrung gemacht.


Viele Grüße
Titel: Antw:[Allg] durch privaten Masterabschluss in den h.D?
Beitrag von: Organisator am 05.11.2021 16:49
Hallo zusammen,

aktuell bin ich Dualer Student bei einer Kommune in einem Beamtenverhältnis :).

Ich möchte mir die Option freihalten in der Zukunft in den h.D zu kommen.

Dafür wird allerdings ein Masterabschluss vorausgesetzt. Ich persönlich möchte früh genug mit meiner schulischen Laufbahn abschließen. Daher überlege ich direkt privat an einer Abendschule einen Master dranzuhängen.

Wie seht ihr da die Chancen vom gD in den hD zu kommen? Ist es da empfehlenswert einen Master anzuhängen?
Vielleicht hat da jemand schon Erfahrung gemacht.


Viele Grüße

Möglich ist das. Du bräuchtest dich mit dem Master dann nur noch erfolgreich auf eine Stelle des höheren Dienstes bewerben und würdest dann nach drei Jahren höherwertiger Tätigkeit (im alten statusrechtlichen Amt) die Laubahn wechseln.

Zur Recherche: § 24 BLV und die korrespondierenden Regelungen im BBG bzw. in deinem Fall die landesrechtlichen Vorschriften.

Hinweis noch - der Master muss akkreditiert sein und zu deiner Laufbahn passen. Slawistik wird im höheren nichttechnischen Dienst eher nicht so passend sein.
Titel: Antw:[Allg] durch privaten Masterabschluss in den h.D?
Beitrag von: BüroLurchNRW am 08.11.2021 08:44
Hallo.
Ich kenne einige, die nach dem dualen Studium den Master gemacht haben. Wie Organisator shcon sagte- man muss schauen was passt und was vielleicht auch der Dienstherr bevorzugt. Ein Master allein wird dir nicht helfen.
Zudem musst du erst einmal nach dem Studium die 3Jahre Probezeit und 1 Jahr Beförderungssperre aussitzen zur A10. Dann wirst du von einer A10 Stelle nicht direkt in den hD kommen- heißt du musst dich vorher erst einmal erfolgreich auf A11 und A12 bewerben (außer du hast sehr viel Glück, top Bewertungen und die haben gerade Not am Mann- eher unwahrscheinlich). Die Leute die ich kenne haben bereits vor 3-4 Jahren den Master abgeschlossen und sitzen teils immer noch auf A10. Es muss ja auch passende Stellen geben... Der Idealfall ist direkt A11 Stelle und dann nur die Beförderung abwarten- dort Erfahrung sammeln und sich dann erfolgreich auf eine Vorgesetztenposition in A12 bewerben. Auch da kenne ich jmd der das geschafft hat, der hat aber auch ein gutes Netzwerk =)
Hinzu kommt, dass manche Hochschulen 1-2 Jahre Berufserfahrung fordern und natürlich einen entsprechenden Bachelorabschluss. Und fang schon mal an zu sparen- der Master ist kein Schnäppchen.
Titel: Antw:[Allg] durch privaten Masterabschluss in den h.D?
Beitrag von: 2strong am 08.11.2021 09:08
Was Du beschreibst, ist die "Ochsentour" durch Aufstieg. Der TE erfragt jedoch die von Organisator beschriebene Option eines unmittelbaren Wechsels, der auf die beschriebene Weise erfolgt. Die Einstellungschancen sind dabei mindestens so gut wie bei jedem anderen Bewerber, der ein entsprechendes Amt unmittelbar nach Abschluss des Studiums anstrebt.
Titel: Antw:[Allg] durch privaten Masterabschluss in den h.D?
Beitrag von: Organisator am 08.11.2021 09:19
Zudem musst du erst einmal nach dem Studium die 3Jahre Probezeit und 1 Jahr Beförderungssperre aussitzen zur A10. Dann wirst du von einer A10 Stelle nicht direkt in den hD kommen- heißt du musst dich vorher erst einmal erfolgreich auf A11 und A12 bewerben (...)

Das ist nicht zutreffend. Beförderungen innerhalb der Laufbahn sind nicht erforderlich. Vielmehr kann man auch ohne Probezeit oder sonstigen Wartezeiten sich mit A 9 in den Laufbahnwechsel begeben. Daher auch der Hinweis auf die Rechtsvorschriften.
Titel: Antw:[Allg] durch privaten Masterabschluss in den h.D?
Beitrag von: WasDennNun am 08.11.2021 10:43
Die Leute die ich kenne haben bereits vor 3-4 Jahren den Master abgeschlossen und sitzen teils immer noch auf A10.
Da habe ich einen Tipp:
Bewerbung auf eine A13 Stelle hD machen und schon kommt man in die A13.

Zitat
Es muss ja auch passende Stellen geben...
Ja, dass stimmt leider, man muss natürlich die Ausbildung machen, die benötigt wird.

Zitat
Hinzu kommt, dass manche Hochschulen 1-2 Jahre Berufserfahrung fordern und natürlich einen entsprechenden Bachelorabschluss. Und fang schon mal an zu sparen- der Master ist kein Schnäppchen.
Berufserfahrung für den Master? Krass. Wo gibt es denn sowas?
Das zeigt einmal mehr wie sehr Master-(Ex Diplom) Studium nichts mehr mit wissenschaftlicher Ausbildung zu tun hat.
Titel: Antw:[Allg] durch privaten Masterabschluss in den h.D?
Beitrag von: BüroLurchNRW am 08.11.2021 11:30
Die Leute die ich kenne haben bereits vor 3-4 Jahren den Master abgeschlossen und sitzen teils immer noch auf A10.
Da habe ich einen Tipp:
Bewerbung auf eine A13 Stelle hD machen und schon kommt man in die A13.

Zitat
Es muss ja auch passende Stellen geben...
Ja, dass stimmt leider, man muss natürlich die Ausbildung machen, die benötigt wird.

Zitat
Hinzu kommt, dass manche Hochschulen 1-2 Jahre Berufserfahrung fordern und natürlich einen entsprechenden Bachelorabschluss. Und fang schon mal an zu sparen- der Master ist kein Schnäppchen.
Berufserfahrung für den Master? Krass. Wo gibt es denn sowas?
Das zeigt einmal mehr wie sehr Master-(Ex Diplom) Studium nichts mehr mit wissenschaftlicher Ausbildung zu tun hat.

Ich kenne nur die "Ochsentour" von meinen Bekannten, aber klar der Aufstieg geht auch anders, ist dann aber auch mit erneuten finanziellen Einbußen verbunden wenn ich da richtig informiert- weshalb viele das nicht machen (können).
An ein paar Hochschule hat man tatsächlich eine Wartezeit nach Bachelor. Wäre ein Aufstieg in den hD schneller / einfacher möglich und das alles nicht so kostenintensiv, würde ich mir das mit dem Master auch überlegen.
Titel: Antw:[Allg] durch privaten Masterabschluss in den h.D?
Beitrag von: BüroLurchNRW am 08.11.2021 11:33
Die Leute die ich kenne haben bereits vor 3-4 Jahren den Master abgeschlossen und sitzen teils immer noch auf A10.
Da habe ich einen Tipp:
Bewerbung auf eine A13 Stelle hD machen und schon kommt man in die A13.

Zitat
Es muss ja auch passende Stellen geben...
Ja, dass stimmt leider, man muss natürlich die Ausbildung machen, die benötigt wird.

Zitat
Hinzu kommt, dass manche Hochschulen 1-2 Jahre Berufserfahrung fordern und natürlich einen entsprechenden Bachelorabschluss. Und fang schon mal an zu sparen- der Master ist kein Schnäppchen.
Berufserfahrung für den Master? Krass. Wo gibt es denn sowas?
Das zeigt einmal mehr wie sehr Master-(Ex Diplom) Studium nichts mehr mit wissenschaftlicher Ausbildung zu tun hat.

Ich kenne nur die "Ochsentour" von meinen Bekannten, aber klar der Aufstieg geht auch anders, ist dann aber auch mit erneuten finanziellen Einbußen verbunden wenn ich da richtig informiert- weshalb viele das nicht machen (können).
An ein paar Hochschule hat man tatsächlich eine Wartezeit nach Bachelor. Wäre ein Aufstieg in den hD schneller / einfacher möglich und das alles nicht so kostenintensiv, würde ich mir das mit dem Master auch überlegen.

Und zu deinem Tipp- es muss ja auch A13 Stellen geben :D Die fallen ja leider nicht vom Himmel. Vor allem je kleiner die Behörde, desto weniger gibt es davon...
Den schnellsten Einstieg in den hD gibt esja eigentlich auch mit einem externen Master Studium.
Titel: Antw:[Allg] durch privaten Masterabschluss in den h.D?
Beitrag von: Organisator am 08.11.2021 11:35
aber klar der Aufstieg geht auch anders, ist dann aber auch mit erneuten finanziellen Einbußen verbunden wenn ich da richtig informiert- weshalb viele das nicht machen (können).

nein, da bist du nicht richtig informiert.

Und zu deinem Tipp- es muss ja auch A13 Stellen geben :D Die fallen ja leider nicht vom Himmel. Vor allem je kleiner die Behörde, desto weniger gibt es davon...

Das hat aber keinen Einfluss darauf, ob man per Aufstieg oder Einstieg diese Stelle besetzen möchte.
Titel: Antw:[Allg] durch privaten Masterabschluss in den h.D?
Beitrag von: 2strong am 08.11.2021 11:51
Berufserfahrung für den Master? Krass. Wo gibt es denn sowas?
Das zeigt einmal mehr wie sehr Master-(Ex Diplom) Studium nichts mehr mit wissenschaftlicher Ausbildung zu tun hat.
Bei nichtkonsekutiven Masterstudiengängen werden regelmäßig zwölf Monate (fachlich einschlägige) Berufserfahrung vorausgesetzt.
Titel: Antw:[Allg] durch privaten Masterabschluss in den h.D?
Beitrag von: BüroLurchNRW am 08.11.2021 12:09
aber klar der Aufstieg geht auch anders, ist dann aber auch mit erneuten finanziellen Einbußen verbunden wenn ich da richtig informiert- weshalb viele das nicht machen (können).

nein, da bist du nicht richtig informiert.

Und zu deinem Tipp- es muss ja auch A13 Stellen geben :D Die fallen ja leider nicht vom Himmel. Vor allem je kleiner die Behörde, desto weniger gibt es davon...

Das hat aber keinen Einfluss darauf, ob man per Aufstieg oder Einstieg diese Stelle besetzen möchte.

Also ich kenne nur den Weg alles zu durchlaufen - A9-10-11-12 oder ein Ref zu machen 1-2 Jahre wo man dann aber natürlich auch weniger Geld bekommt. Wenn ich da auf dem falschen Stand bin, kläre mich gerne auf.
Titel: Antw:[Allg] durch privaten Masterabschluss in den h.D?
Beitrag von: Organisator am 08.11.2021 12:11
Also ich kenne nur den Weg alles zu durchlaufen - A9-10-11-12 oder ein Ref zu machen 1-2 Jahre wo man dann aber natürlich auch weniger Geld bekommt. Wenn ich da auf dem falschen Stand bin, kläre mich gerne auf.

Aber gerne. Siehe meinen Beitrag vom 05.11.2021, 16:49 Uhr.
Spoiler: § 24 BLV
Titel: Antw:[Allg] durch privaten Masterabschluss in den h.D?
Beitrag von: BüroLurchNRW am 08.11.2021 12:15
Also ich kenne nur den Weg alles zu durchlaufen - A9-10-11-12 oder ein Ref zu machen 1-2 Jahre wo man dann aber natürlich auch weniger Geld bekommt. Wenn ich da auf dem falschen Stand bin, kläre mich gerne auf.

Aber gerne. Siehe meinen Beitrag vom 05.11.2021, 16:49 Uhr.
Spoiler: § 24 BLV
::) :P
Und das gilt auch beim Land? Heißt aber doch auch, dass die Behörde sowas auch fördern muss. Also auch solch ein Auswahlverfahren anbieten muss (gibt es hier bei uns nicht) ? Oder habe ich da auch wieder eine Wissenslücke?
Titel: Antw:[Allg] durch privaten Masterabschluss in den h.D?
Beitrag von: Organisator am 08.11.2021 12:30
::) :P
Und das gilt auch beim Land?

Das wäre landesspezifisch zu klären. Mir sind aber Länder bekannt, die ähnliche Regelungen haben.

Heißt aber doch auch, dass die Behörde sowas auch fördern muss. Also auch solch ein Auswahlverfahren anbieten muss (gibt es hier bei uns nicht) ? Oder habe ich da auch wieder eine Wissenslücke?
Ein spezielles Auswahlverfahren ist dazu zwar möglich, bei dem explizit auf die Föderung / Laufbahnwechsel abgestellt wird, ist aber nicht erforderlich. Man kann sich auf eine ganz normal extern ausgeschriebene Stelle des hD bewerben und ist grundsätzlich genauso bewerbungsberechtigt .
Titel: Antw:[Allg] durch privaten Masterabschluss in den h.D?
Beitrag von: BüroLurchNRW am 08.11.2021 12:32
::) :P
Und das gilt auch beim Land?

Das wäre landesspezifisch zu klären. Mir sind aber Länder bekannt, die ähnliche Regelungen haben.

Heißt aber doch auch, dass die Behörde sowas auch fördern muss. Also auch solch ein Auswahlverfahren anbieten muss (gibt es hier bei uns nicht) ? Oder habe ich da auch wieder eine Wissenslücke?
Ein spezielles Auswahlverfahren ist dazu zwar möglich, bei dem explizit auf die Föderung / Laufbahnwechsel abgestellt wird, ist aber nicht erforderlich. Man kann sich auf eine ganz normal extern ausgeschriebene Stelle des hD bewerben und ist grundsätzlich genauso bewerbungsberechtigt .

Für NRW habe ich konkret gerade auf die Schnelle nicht das passende gefunden.
Aber dann hakt es sicherlich in der Regel an der Praxis. Wenn sich jmd auf A13 bewirbt und Konkurrenz von A12ern hat, ist ja die Wahrscheinlichkeit eher gering die Stelle zu erhalten, womit man dann im Zweifel wieder bei der Ochsentour wäre  ???
Titel: Antw:[Allg] durch privaten Masterabschluss in den h.D?
Beitrag von: Organisator am 08.11.2021 12:41
Aber dann hakt es sicherlich in der Regel an der Praxis. Wenn sich jmd auf A13 bewirbt und Konkurrenz von A12ern hat, ist ja die Wahrscheinlichkeit eher gering die Stelle zu erhalten, womit man dann im Zweifel wieder bei der Ochsentour wäre  ???

Das glaube ich nicht. Laufbahnvorsprung sollte bei Laufbahnwechseln nicht relevant sein. Wäre auch unlogisch, was wäre denn mit externen bzw. nicht verbeamteten Bewerbern. Aber das weiß sicherlich ein Personaler genauer.
Titel: Antw:[Allg] durch privaten Masterabschluss in den h.D?
Beitrag von: BüroLurchNRW am 08.11.2021 12:56
Aber dann hakt es sicherlich in der Regel an der Praxis. Wenn sich jmd auf A13 bewirbt und Konkurrenz von A12ern hat, ist ja die Wahrscheinlichkeit eher gering die Stelle zu erhalten, womit man dann im Zweifel wieder bei der Ochsentour wäre  ???

Das glaube ich nicht. Laufbahnvorsprung sollte bei Laufbahnwechseln nicht relevant sein. Wäre auch unlogisch, was wäre denn mit externen bzw. nicht verbeamteten Bewerbern. Aber das weiß sicherlich ein Personaler genauer.

Da bin ich auch überfragt, ich kann ja immer nur das sagen, was ich hier in der Praxis sehe. Hatte mich auch kurz vor meiner A10 auf eine A11 Stelle beworben und diese - natürlich- auch nicht erhalten...
Titel: Antw:[Allg] durch privaten Masterabschluss in den h.D?
Beitrag von: WasDennNun am 08.11.2021 12:57
An ein paar Hochschule hat man tatsächlich eine Wartezeit nach Bachelor.
Wie gesagt, kenne ich nicht im wissenschaftlichem Bereich
Zitat
Wäre ein Aufstieg in den hD schneller / einfacher möglich und das alles nicht so kostenintensiv, würde ich mir das mit dem Master auch überlegen.
Natürlich ist ein Masterstudium "kostenintensiv", dass war mein Diplom auch.
Und ist es für jedem, der nicht vom AG eine bezahltes Studium bekommt .

Aber noch gilt die plumpe Regel:
Laufbahnbefähigung für hD -> A13 Einstiegsamt.
Ochsentour: "Bezahlte" Ausbildung
Titel: Antw:[Allg] durch privaten Masterabschluss in den h.D?
Beitrag von: WasDennNun am 08.11.2021 13:00
Und zu deinem Tipp- es muss ja auch A13 Stellen geben :D Die fallen ja leider nicht vom Himmel.
Die fallen aber auch nicht nach der Ochsentour vom Himmel.
Also A13er gD sind natürlich seltener, aber das ist hier ja nicht das Thema.
A13 hD weniger selten, da Einstiegsamt.
Natürlich nicht in der Kleinstbehörde, warum auch?
Titel: Antw:[Allg] durch privaten Masterabschluss in den h.D?
Beitrag von: WasDennNun am 08.11.2021 13:06
Berufserfahrung für den Master? Krass. Wo gibt es denn sowas?
Das zeigt einmal mehr wie sehr Master-(Ex Diplom) Studium nichts mehr mit wissenschaftlicher Ausbildung zu tun hat.
Bei nichtkonsekutiven Masterstudiengängen werden regelmäßig zwölf Monate (fachlich einschlägige) Berufserfahrung vorausgesetzt.
Ah, danke für die Aufklärung.
Titel: Antw:[Allg] durch privaten Masterabschluss in den h.D?
Beitrag von: WasDennNun am 08.11.2021 13:09
Da bin ich auch überfragt, ich kann ja immer nur das sagen, was ich hier in der Praxis sehe. Hatte mich auch kurz vor meiner A10 auf eine A11 Stelle beworben und diese - natürlich- auch nicht erhalten...
bei uns bekommt der am besten Beurteilte die Stelle.
Wobei eine Beurteilung eines A9er gegenüber eines A10er um zwei Bewertungspunkte besser sein muss, da ja eine A9er Bewertung eine niedrigere Wertigkeit als eine A10er Bewertung hat.
Eigentlich ganz verständlich, kA wie es bei euch geregelt ist.
Titel: Antw:[Allg] durch privaten Masterabschluss in den h.D?
Beitrag von: 2strong am 08.11.2021 13:13
Da bin ich auch überfragt, ich kann ja immer nur das sagen, was ich hier in der Praxis sehe. Hatte mich auch kurz vor meiner A10 auf eine A11 Stelle beworben und diese - natürlich- auch nicht erhalten...
Laufbahnvorsprung ist in diesen Fällen, wie Organisator bereits meinte, ohne Belang. Die Einstellung erfolgt entweder als Beamter besonderer Fachrichtung)(×
§ 16 LVO) oder im Rahmen des Aufstiegs insbesondere gem § 26 LVO.
Titel: Antw:[Allg] durch privaten Masterabschluss in den h.D?
Beitrag von: Organisator am 08.11.2021 13:29
Da bin ich auch überfragt, ich kann ja immer nur das sagen, was ich hier in der Praxis sehe. Hatte mich auch kurz vor meiner A10 auf eine A11 Stelle beworben und diese - natürlich- auch nicht erhalten...

Das hat ja auch nichts mit einem Laufbahnwechsel oder überhaupt mit diesem Thema zu tun.

Ansonsten hat 2strong ja scheinbar doch was in der Landesregelung gefunden. Länger suchen führte dann wohl zum Erfolg.
Titel: Antw:[Allg] durch privaten Masterabschluss in den h.D?
Beitrag von: BüroLurchNRW am 08.11.2021 14:21
Da bin ich auch überfragt, ich kann ja immer nur das sagen, was ich hier in der Praxis sehe. Hatte mich auch kurz vor meiner A10 auf eine A11 Stelle beworben und diese - natürlich- auch nicht erhalten...
Laufbahnvorsprung ist in diesen Fällen, wie Organisator bereits meinte, ohne Belang. Die Einstellung erfolgt entweder als Beamter besonderer Fachrichtung)(×
§ 16 LVO) oder im Rahmen des Aufstiegs insbesondere gem § 26 LVO.

Hier ist auch wieder von Auswahlverfahren die Rede.

Mir fehlen die Regelungen für den 0815 Fall den ich kenne:
Master nebenberuflich gemacht (auf Eigeninitiative und eigene Kosten von mehreren tsd Euro) ohne Freistellung (so wie es bei dem A2 Gang und Gebe ist). Master abgeschlossen etwa 3-5 Jahre nach Abschluss des BA. Sich dann direkt auf eine A13 Stelle bewerben ist vielleicht möglich, aber ich sehe hier in der Praxis kaum Aussicht auf Erfolg weil man so eine übermäßig gute Beurteilung gar nicht haben kann als A10er um eine gute Beurteilung eines A12er zu toppen?!
Ich glaube auch wir reden hier manchmal alle ein bisschen aneinander vorbei weil es eben mehrere Varianten gibt.
Ich kenne ansonsten nur die - Master machen und dann Ref/Vorbereitungsdienst (wie auch immer es dann genannt wird) für etwa 1,5 Jahre. In der Zeit bekommt man jedoch nur "Anwärterbezüge".
Titel: Antw:[Allg] durch privaten Masterabschluss in den h.D?
Beitrag von: BüroLurchNRW am 08.11.2021 14:25
Da bin ich auch überfragt, ich kann ja immer nur das sagen, was ich hier in der Praxis sehe. Hatte mich auch kurz vor meiner A10 auf eine A11 Stelle beworben und diese - natürlich- auch nicht erhalten...
bei uns bekommt der am besten Beurteilte die Stelle.
Wobei eine Beurteilung eines A9er gegenüber eines A10er um zwei Bewertungspunkte besser sein muss, da ja eine A9er Bewertung eine niedrigere Wertigkeit als eine A10er Bewertung hat.
Eigentlich ganz verständlich, kA wie es bei euch geregelt ist.

Genau so ist es, aber weil man eher selten die Variante hat, dass ein A9er die Beurteilung soweit toppt, dass er gegenüber dem A10er im Vorteil ist, bekommen idr eben die anderen die Stelle. Ausnahmen bestäigen die Regel. Meine Beurteilung ist schon mehr als gut, aber wohl nicht besser als die eines A10er und dann steht hier auch oft vorher schon fest wer die Stelle bekommt, da die Amtsleitungen meist sagen wen sie haben möchten.
Titel: Antw:[Allg] durch privaten Masterabschluss in den h.D?
Beitrag von: WasDennNun am 08.11.2021 14:28
Da bin ich auch überfragt, ich kann ja immer nur das sagen, was ich hier in der Praxis sehe. Hatte mich auch kurz vor meiner A10 auf eine A11 Stelle beworben und diese - natürlich- auch nicht erhalten...
Laufbahnvorsprung ist in diesen Fällen, wie Organisator bereits meinte, ohne Belang. Die Einstellung erfolgt entweder als Beamter besonderer Fachrichtung)(×
§ 16 LVO) oder im Rahmen des Aufstiegs insbesondere gem § 26 LVO.

Hier ist auch wieder von Auswahlverfahren die Rede.

Mir fehlen die Regelungen für den 0815 Fall den ich kenne:
Master nebenberuflich gemacht (auf Eigeninitiative und eigene Kosten von mehreren tsd Euro) ohne Freistellung (so wie es bei dem A2 Gang und Gebe ist). Master abgeschlossen etwa 3-5 Jahre nach Abschluss des BA. Sich dann direkt auf eine A13 Stelle bewerben ist vielleicht möglich, aber ich sehe hier in der Praxis kaum Aussicht auf Erfolg weil man so eine übermäßig gute Beurteilung gar nicht haben kann als A10er um eine gute Beurteilung eines A12er zu toppen?!
Ich glaube auch wir reden hier manchmal alle ein bisschen aneinander vorbei weil es eben mehrere Varianten gibt.
Ich kenne ansonsten nur die - Master machen und dann Ref/Vorbereitungsdienst (wie auch immer es dann genannt wird) für etwa 1,5 Jahre. In der Zeit bekommt man jedoch nur "Anwärterbezüge".
Ein A12gD kann sich doch gar nicht auf eine A13hD bewerben.
Also wovon redest du?
Das ein A12gD mit Master sich auf einen A13hD bewirbt?
Da spielt doch die Beurteilung keine Rolle.
Titel: Antw:[Allg] durch privaten Masterabschluss in den h.D?
Beitrag von: WasDennNun am 08.11.2021 14:31
Da bin ich auch überfragt, ich kann ja immer nur das sagen, was ich hier in der Praxis sehe. Hatte mich auch kurz vor meiner A10 auf eine A11 Stelle beworben und diese - natürlich- auch nicht erhalten...
bei uns bekommt der am besten Beurteilte die Stelle.
Wobei eine Beurteilung eines A9er gegenüber eines A10er um zwei Bewertungspunkte besser sein muss, da ja eine A9er Bewertung eine niedrigere Wertigkeit als eine A10er Bewertung hat.
Eigentlich ganz verständlich, kA wie es bei euch geregelt ist.

Genau so ist es, aber weil man eher selten die Variante hat, dass ein A9er die Beurteilung soweit toppt, dass er gegenüber dem A10er im Vorteil ist, bekommen idr eben die anderen die Stelle. Ausnahmen bestäigen die Regel.
Und was ist daran zu bemängeln?
Zitat
Meine Beurteilung ist schon mehr als gut, aber wohl nicht besser als die eines A10er und dann steht hier auch oft vorher schon fest wer die Stelle bekommt, da die Amtsleitungen meist sagen wen sie haben möchten.
Und dagegen kann man Klagen, wenn denn du besser bist, als der den sie möchten.
Titel: Antw:[Allg] durch privaten Masterabschluss in den h.D?
Beitrag von: BüroLurchNRW am 08.11.2021 14:52
Ja- ich rede die ganze Zeit nur von Beamten mit Master :D Wovon redest du? Sag ja hier wird aneinander vorbei geredet...

Ich habe nichts zu bemöngeln bzgl der Regelung, dass ein A9er im Nachteil ist gegenüber dem A10er bei angenommen gleicher Beurteilung. War mir ja auch klar, dass ich die Stelle nicht bekomme. Und wenn es um die Wurst geht, kann man sicherlich über eine Klage nachdenken- nur wer möchte danach noch bei dem Dienstherrn arbeiten den man verklagt hat...ich jedenfalls nicht. Da ist man auf ewig unten durch und die werden was suchen um einen loszuwerden. Hier auch schon 2 mal passiert (wovon ich weiß).
Titel: Antw:[Allg] durch privaten Masterabschluss in den h.D?
Beitrag von: Organisator am 08.11.2021 15:31
Ja- ich rede die ganze Zeit nur von Beamten mit Master :D Wovon redest du? Sag ja hier wird aneinander vorbei geredet...

2strong, WDN und ich haben doch ganz klar gesagt, dass bei einer Bewerbung eines Beamten gD auf einen Dienstposten hD keinen Laufbahnvorsprung gibt.

Konkret ist diese Aussage
(...)weil man so eine übermäßig gute Beurteilung gar nicht haben kann als A10er um eine gute Beurteilung eines A12er zu toppen?!
nicht zutreffend, da es sich um eine laufbahnübergreifende Bewerbung handelt und somit das Statusamt des Beurteilten nicht relevant ist.

Zur Verdeutlichung:
Ein A9er ist gegenüber dem A10er bei einer Bewerbung um einen A 13h - Dienstposten bei gleicher Beurteilung nicht im Nachteil. Bei einer Bewerbung auf einen A11 - Dienstposten schon.

Unabhängig davon ist bei einem Aufstieg immer eine öffentliche Ausschreibung erforderlich (zumindest nach BLV)
Titel: Antw:[Allg] durch privaten Masterabschluss in den h.D?
Beitrag von: BüroLurchNRW am 08.11.2021 15:36
Zitat
2strong, WDN und ich haben doch ganz klar gesagt, dass bei einer Bewerbung eines Beamten gD auf einen Dienstposten hD keinen Laufbahnvorsprung gibt.

Dann stehe ich wohl auf dem Schlauch . . . . wie funktioniert das denn dann beim Fragesteller mit einer direkten Bewerbung? Er kommt ja auch aus dem gD. Vielleicht habe ich gerade ein Brett vor dem Kopf oder einen Denkfehler, aber ich verstehe es nicht :D
Titel: Antw:[Allg] durch privaten Masterabschluss in den h.D?
Beitrag von: WasDennNun am 08.11.2021 16:01
Ja- ich rede die ganze Zeit nur von Beamten mit Master :D Wovon redest du? Sag ja hier wird aneinander vorbei geredet...
Also zwei Bewerber, bei denen irgendeine Beurteilung irrelevant sind.
Wieso sollte der also den Vorzug bekommen?

Dann stehe ich wohl auf dem Schlauch . . . . wie funktioniert das denn dann beim Fragesteller mit einer direkten Bewerbung? Er kommt ja auch aus dem gD. Vielleicht habe ich gerade ein Brett vor dem Kopf oder einen Denkfehler, aber ich verstehe es nicht :D
Du trittst dann genauso in Konkurrenz mit externen noch nicht Beamten.
Weil du wie ein nicht Beamter betrachtet wirst.
Es sind Ausschreibungen die für jedem Bürger offen sind.

Und der Rest ergibt sich aus der schon mehrfach angesprochenen Normen. §24 BLV etc.

Ja, du stehst auf nem Schlauch. ;D
und wenn du das Brett wegnehmen würdest und die Paragraphen lesen würdest, dann macht es sicherlich Klick.
Titel: Antw:[Allg] durch privaten Masterabschluss in den h.D?
Beitrag von: Organisator am 08.11.2021 17:28
Ja- ich rede die ganze Zeit nur von Beamten mit Master :D Wovon redest du? Sag ja hier wird aneinander vorbei geredet...
Also zwei Bewerber, bei denen irgendeine Beurteilung irrelevant sind.
Wieso sollte der also den Vorzug bekommen?

Dann stehe ich wohl auf dem Schlauch . . . . wie funktioniert das denn dann beim Fragesteller mit einer direkten Bewerbung? Er kommt ja auch aus dem gD. Vielleicht habe ich gerade ein Brett vor dem Kopf oder einen Denkfehler, aber ich verstehe es nicht :D
Du trittst dann genauso in Konkurrenz mit externen noch nicht Beamten.
Weil du wie ein nicht Beamter betrachtet wirst.
Es sind Ausschreibungen die für jedem Bürger offen sind.

Und der Rest ergibt sich aus der schon mehrfach angesprochenen Normen. §24 BLV etc.

Ja, du stehst auf nem Schlauch. ;D
und wenn du das Brett wegnehmen würdest und die Paragraphen lesen würdest, dann macht es sicherlich Klick.

Word
Titel: Antw:[Allg] durch privaten Masterabschluss in den h.D?
Beitrag von: BüroLurchNRW am 09.11.2021 08:18
Ich habe die §§ gelesen .... und wenn es zb eine interne Stellenausschreibung ist, gibt es keine externe Konkurrenz?
Ich hatte mich selbst mal sehr intensiv mit dem Master beschäftigt und andere aus meinem Kurs noch mehr, und da kam immer raus- entweder Ochsentour oder dies Ref machen mit Geldeinbußen um schneller dahin zu kommen. Wobei es bei dem Dienstherrn aus dem Stuidum auch so eine Art Programm dafür gab. Einfach so bewerben und dann direkt den Sprung in den hD wenn man paar Jahre erst im gD ist, ist mir einfach nicht bekannt und da helfen mir die Ausführungen hier und in den Gesetzen leider auch nicht. ISt das Brett im Zweifel immer noch da ...
Titel: Antw:[Allg] durch privaten Masterabschluss in den h.D?
Beitrag von: EiTee am 09.11.2021 08:27
Ich verstehe die Schwierigkeit nach wie vor nicht.

Master machen
-> Bewerben
-> Genommen werden
-> Laufbahnbefähigung erwerben
-> Ernennung im hD

Alle, einschl. mir, die den Ritt aus dem gD in den hD machten, hatten keine finanziellen Einbußen.
Entweder verbleibt man bis zur Laufbahnbefähigung in seinem Amt und macht halt die Aufgaben der A13, sobald man es hinter sich hat, wird man befördert. Alternativ lässt man sein Beamtenverhältnis ruhen und verbringt die Zeit der Laufbahnbefähigung als TB mit passendem Gehalt, so dass auch dort keine Einbußen vorliegen.

Der Ochsenritt, wo auch immer solch ein notwendiges Vorgehen herkommen soll, ist Schwachsinn. Des Weiteren ist auch kein Ref. notwendig außer man ist beispielweise angehender Lehrer.
Titel: Antw:[Allg] durch privaten Masterabschluss in den h.D?
Beitrag von: WasDennNun am 09.11.2021 08:42
Ich habe die §§ gelesen .... und wenn es zb eine interne Stellenausschreibung ist, gibt es keine externe Konkurrenz?
Bei euch werden Posten des Einstiegsamtes A13h intern ausgeschrieben, verstehe.
Ist bei uns mWn nicht statthaft.
Bei Euch werden bei Bewerbungen A13h die Beurteilungen der internen TBler wie hinzugezogen?
Oder wird diesen illegal der Zugang zu dem Posten verwehrt?

Unabhängig davon, wären solche Ausschreibungen ja unter 1% bzgl. der dir zur Verfügung stehenden Ausschreibungen auf A13h.

Einfach so bewerben und dann direkt den Sprung in den hD wenn man paar Jahre erst im gD ist, ist mir einfach nicht bekannt und da helfen mir die Ausführungen hier und in den Gesetzen leider auch nicht. ISt das Brett im Zweifel immer noch da ...
Ist dir in eurem Hause nicht bekannt!
Aber die Welt ist voller A13h Stellen auf die du dich mit einem Master bewerben kannst.
So wie es Angestelltenjobs draussen in der weiten Welt gibt, die du mit deiner Ausbildung bekleiden kannst, dass war dir ja auch nicht bekannt.
Aber scheinbar schaust du verständlicherweise primär auf "bezahlten" Master beim AG, plus nicht das Dienstgebäude/näheren Dunstkreis verlassen, dass wird in der Tat sehr schwierig, wenn du derzeit Kommunal unterwegs bist.
Titel: Antw:[Allg] durch privaten Masterabschluss in den h.D?
Beitrag von: Organisator am 09.11.2021 08:45
ISt das Brett im Zweifel immer noch da ..

Ja, das Brett ist immenoch da. Und es ist echt schade, dass du unsere Hinweise nicht liest.
Warum schreibe ich wohl:
Unabhängig davon ist bei einem Aufstieg immer eine öffentliche Ausschreibung erforderlich (zumindest nach BLV)
und lese dann als nächstes das:
und wenn es zb eine interne Stellenausschreibung ist, gibt es keine externe Konkurrenz?
und
und dann direkt den Sprung in den hD wenn man paar Jahre erst im gD ist, ist mir einfach nicht bekannt und da helfen mir die Ausführungen hier und in den Gesetzen leider auch nicht.
wenn dir etwas nicht bekannt ist und wir erklären dir das mehrfach auch auf aller einfachstem Niveau und mit Rechtsgrundlagen.
Sorry, aber dann ist dir nicht mehr zu helfen. Vielleicht ist diese natürliche Hürde ganz gut.
Titel: Antw:[Allg] durch privaten Masterabschluss in den h.D?
Beitrag von: BüroLurchNRW am 09.11.2021 09:02
Ich fühle mich gemobbt  ???
Dann sind ja scheinbar alle Leute die ich kenne mit Master schlicht und ergreifend dumm (wie haben die bloß den Master geschafft).
Von denen hat sich bisher niemand auf eine A13 beworben und ich habe mich damit selbst nur während des BA mal mit befasst, was aber ewig her ist. Daher habe ich in den letzten Jahren immer nur die Infos der anderen aufgeschnappt. Und ich sehe ja auch, dass keiner eine steile Karriere hingelegt hat mit den teuren Mastern für 8 bis 10tsd Euro. Weshalb ich da dann auch nie wieder für mich selbst drüber nachgedacht habe.
Wenn ihr nun aber sagt- das geht auch anders (allerdings nützen mir da die Regelungen für Bundesbeamte natürlich nichts), dann bin ich gerade erstmal ziemlich perplex.
Und nochmal sorry, dass ich jung und unwissend bin. Ich bin nunmal gegenüber Leuten die das seit 20/30 Jahren machen nicht so allwissend und lasse mich ja auch gerne belehren. Allerdings ist das schriftlich und mit Gesetzen für den Bund für mich nicht direkt glasklar.
Titel: Antw:[Allg] durch privaten Masterabschluss in den h.D?
Beitrag von: BüroLurchNRW am 09.11.2021 09:06
Zitat
wenn dir etwas nicht bekannt ist und wir erklären dir das mehrfach auch auf aller einfachstem Niveau und mit Rechtsgrundlagen.
Sorry, aber dann ist dir nicht mehr zu helfen. Vielleicht ist diese natürliche Hürde ganz gut.

Sagst du das auch einem Kollegen oder dem Chef wenn er die deiner Meinung nach "einfachste" Erklärung nicht versteht ?
Ich kenne das sehr wohl als Art Ref (mit finanziellen Einbußen) - das gibt es nicht nur bei Lehrern. Haben an der alten Behörde auch welche gemacht um schneller in den hD zu kommen. Ohne Ref gibt es auch keine finanziellen Einbußen. Habe ich auch nie geschrieben. Ihr lest teils auch "falsch"...  Also erklärt es doch für jmd der nicht im öD ist, und keine Ahnung davon hat. Das wäre dann das einfachste Niveau btw
Titel: Antw:[Allg] durch privaten Masterabschluss in den h.D?
Beitrag von: Organisator am 09.11.2021 09:08
Wenn ihr nun aber sagt- das geht auch anders (allerdings nützen mir da die Regelungen für Bundesbeamte natürlich nichts), dann bin ich gerade erstmal ziemlich perplex.
Und nochmal sorry, dass ich jung und unwissend bin. Ich bin nunmal gegenüber Leuten die das seit 20/30 Jahren machen nicht so allwissend und lasse mich ja auch gerne belehren. Allerdings ist das schriftlich und mit Gesetzen für den Bund für mich nicht direkt glasklar.

Genau deswegen habe ich dir ja nahegelegt, korrespondierende Landesregelungen herauszusuchen. Also: Was hat deine Recherche ergeben?
Für NRW hat dies ja schon ein Forenteilnehmer übernommen.

Also: Mach dich schlau und dann reden wir weiter.
Titel: Antw:[Allg] durch privaten Masterabschluss in den h.D?
Beitrag von: BüroLurchNRW am 09.11.2021 09:11
Zitat
Genau deswegen habe ich dir ja nahegelegt, korrespondierende Landesregelungen herauszusuchen. Also: Was hat deine Recherche ergeben?
Für NRW hat dies ja schon ein Forenteilnehmer übernommen.

Habe es gelesen, macht mich leider nicht schlauer. Wenn ich in meinem Job manchmal Gesetze lese bin ich auch nicht schlauer als vorher. Sondern erst wenn ich einen Kommentar sehe oder jmd mit Erfahrung es erläutert. Die Möglichkeit habe ich hier nicht. Und ich weiß erstmal nur das was ihr hier gesagt habt und im Kontrast dazu was die Leute mit Master mir gesagt haben... Werde mich da auch nicht reinhängen, da ich keinen Master habe und es mir somit auch egal sein kann. Nice to know, aber werde darin keine Zeit investieren. Weiß ja nicht was ihr so in eurer Freizeit macht, aber ich befasse mich da nicht mit Arbeitskram nachdem ich 10 Std auf der Arbeit gehockt habe.
Titel: Antw:[Allg] durch privaten Masterabschluss in den h.D?
Beitrag von: Organisator am 09.11.2021 09:15
Zitat
wenn dir etwas nicht bekannt ist und wir erklären dir das mehrfach auch auf aller einfachstem Niveau und mit Rechtsgrundlagen.
Sorry, aber dann ist dir nicht mehr zu helfen. Vielleicht ist diese natürliche Hürde ganz gut.

Sagst du das auch einem Kollegen oder dem Chef wenn er die deiner Meinung nach "einfachste" Erklärung nicht versteht ?
Ich kenne das sehr wohl als Art Ref (mit finanziellen Einbußen) - das gibt es nicht nur bei Lehrern. Haben an der alten Behörde auch welche gemacht um schneller in den hD zu kommen. Ohne Ref gibt es auch keine finanziellen Einbußen. Habe ich auch nie geschrieben. Ihr lest teils auch "falsch"...  Also erklärt es doch für jmd der nicht im öD ist, und keine Ahnung davon hat. Das wäre dann das einfachste Niveau btw

Also noch einfacher als EiTee das erklärt hat, geht das nicht mehr.
Zu meiner Erwartung an Beamte im gD habe ich mich schon geäußert. Und dazu gehört, selber Recherchen in gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen durchführen zu können, insbesondere wenn es genaue Hinweise darauf gibt, wo man suchen soll.
Was erwartest du noch?

Sagst du das auch einem Kollegen oder dem Chef wenn er die deiner Meinung nach "einfachste" Erklärung nicht versteht ?
Ein Kollege kriegt auf eine Frage eine zutreffende adressatenorientierte Antwort und einen Hinweis auf entsprechende rechtliche Regelungen, wo er die Details nachlesen kann.
Titel: Antw:[Allg] durch privaten Masterabschluss in den h.D?
Beitrag von: BüroLurchNRW am 09.11.2021 09:18
Manchmal reicht ein Gesetz nunmal nicht, sondern es bedarf einen Kommentar und Infos aus der Praxis. Denn wir haben ja auch schon gelernt- nur weil etwas im Gesetz steht, kann es sehr unterschiedlich ausgelegt werden und je nach Behörde variieren. Aber wie gesagt- ich nix Master, also egal. Danke. Dann bin ich eben dumm und dürfte eigentlich nicht im gD sitzen und tue es trotzdem und zwar mit sehr guten Beurteilungen und Noten im BA .
Titel: Antw:[Allg] durch privaten Masterabschluss in den h.D?
Beitrag von: Organisator am 09.11.2021 09:19
Habe es gelesen, macht mich leider nicht schlauer. Wenn ich in meinem Job manchmal Gesetze lese bin ich auch nicht schlauer als vorher. Sondern erst wenn ich einen Kommentar sehe oder jmd mit Erfahrung es erläutert. Die Möglichkeit habe ich hier nicht. Und ich weiß erstmal nur das was ihr hier gesagt habt und im Kontrast dazu was die Leute mit Master mir gesagt haben... Werde mich da auch nicht reinhängen, da ich keinen Master habe und es mir somit auch egal sein kann. Nice to know, aber werde darin keine Zeit investieren. Weiß ja nicht was ihr so in eurer Freizeit macht, aber ich befasse mich da nicht mit Arbeitskram nachdem ich 10 Std auf der Arbeit gehockt habe.
Na dann ist das ja soweit geklärt. Wenn du konkrete Fragen zu den rechtlichen Regelungen hast, bzw. vermitteln kannst, was du nicht verstehst, dann gerne wieder.
Titel: Antw:[Allg] durch privaten Masterabschluss in den h.D?
Beitrag von: Organisator am 09.11.2021 09:20
Manchmal reicht ein Gesetz nunmal nicht, sondern es bedarf einen Kommentar und Infos aus der Praxis. Denn wir haben ja auch schon gelernt- nur weil etwas im Gesetz steht, kann es sehr unterschiedlich ausgelegt werden und je nach Behörde variieren.
Das beschriebene Gesetz lässt keinen Raum für Interpretation und lässt sich genauso wie von EiTee beschrieben herunterbrechen.
Titel: Antw:[Allg] durch privaten Masterabschluss in den h.D?
Beitrag von: BüroLurchNRW am 09.11.2021 09:23
Ich verstehe die Schwierigkeit nach wie vor nicht.

Master machen
-> Bewerben
-> Genommen werden
-> Laufbahnbefähigung erwerben
-> Ernennung im hD

Alle, einschl. mir, die den Ritt aus dem gD in den hD machten, hatten keine finanziellen Einbußen.
Entweder verbleibt man bis zur Laufbahnbefähigung in seinem Amt und macht halt die Aufgaben der A13, sobald man es hinter sich hat, wird man befördert. Alternativ lässt man sein Beamtenverhältnis ruhen und verbringt die Zeit der Laufbahnbefähigung als TB mit passendem Gehalt, so dass auch dort keine Einbußen vorliegen.

Der Ochsenritt, wo auch immer solch ein notwendiges Vorgehen herkommen soll, ist Schwachsinn. Des Weiteren ist auch kein Ref. notwendig außer man ist beispielweise angehender Lehrer.

Zitat
Das beschriebene Gesetz lässt keinen Raum für Interpretation und lässt sich genauso wie von EiTee beschrieben herunterbrechen.

Ja die Ausführung habe ich soweit verstanden- ich verstehe ja nur nicht wieso es dann keiner mit Master (den ich kenne) gemacht hat. Und ich kenne 8 Leute. Frage aber auch gerade parallel dort nach :P
Und das Ref gab es in der Verwaltung bei uns damit man eben nicht warten muss bis man von A10 zu 11 zu 12 zu 13 befördert wird.

Außerdem wäre euch doch hier gerade auch echt langweilig ohne meine dummen Kommentare  ;D ::) Ich stelle mir dann vor wie Organisator die Hände vors Gesicht schlägt , kopfschüttelnd und sich fragt wie man soooo doof sein kann  ;D
Titel: Antw:[Allg] durch privaten Masterabschluss in den h.D?
Beitrag von: Organisator am 09.11.2021 09:36
Ja die Ausführung habe ich soweit verstanden- ich verstehe ja nur nicht wieso es dann keiner mit Master (den ich kenne) gemacht hat. Und ich kenne 8 Leute. Frage aber auch gerade parallel dort nach :P
Und das Ref gab es in der Verwaltung bei uns damit man eben nicht warten muss bis man von A10 zu 11 zu 12 zu 13 befördert wird.

Außerdem wäre euch doch hier gerade auch echt langweilig ohne meine dummen Kommentare  ;D ::) Ich stelle mir dann vor wie Organisator die Hände vors Gesicht schlägt , kopfschüttelnd und sich fragt wie man soooo doof sein kann  ;D

Du haftest immernoch zu sehr an dem Punkt "warum machen es andere anders" und "Referendariat". Und wiederholst das gebetsmühlenartig.
Woher sollen wir wissen, warum andere Leute anders handeln? Warum ist es von Bedeutung? Warum musst du das verstehen? Hier gabs doch klare Aussagen, die wohl mittlerweile angekommen sind.
Doof oder dumm sind deine Kommentare nicht, anstrengend ist nur, dass du an deinem bisherigen Wissen haftest und dich auch nicht mit den rechtlichen Regelungen dazu auseinandersetzt.
Titel: Antw:[Allg] durch privaten Masterabschluss in den h.D?
Beitrag von: WasDennNun am 09.11.2021 10:05
Zitat
Genau deswegen habe ich dir ja nahegelegt, korrespondierende Landesregelungen herauszusuchen. Also: Was hat deine Recherche ergeben?
Für NRW hat dies ja schon ein Forenteilnehmer übernommen.

Habe es gelesen, macht mich leider nicht schlauer. Wenn ich in meinem Job manchmal Gesetze lese bin ich auch nicht schlauer als vorher. Sondern erst wenn ich einen Kommentar sehe oder jmd mit Erfahrung es erläutert. Die Möglichkeit habe ich hier nicht. Und ich weiß erstmal nur das was ihr hier gesagt habt und im Kontrast dazu was die Leute mit Master mir gesagt haben... Werde mich da auch nicht reinhängen, da ich keinen Master habe und es mir somit auch egal sein kann. Nice to know, aber werde darin keine Zeit investieren. Weiß ja nicht was ihr so in eurer Freizeit macht, aber ich befasse mich da nicht mit Arbeitskram nachdem ich 10 Std auf der Arbeit gehockt habe.
1. es ist kein Arbeitskram, sondern es ist mit die Beschäftigung mit der möglichen eigenen beruflichen Karriere.
Aber wie du selbst irgendwann schriebst, bist du so da reingerutscht Beamter zu werden.
Es ist erkennbar warum. (das war jetzt evtl. ein bisserl Mobbing, aber nicht böse gemeint :-*.)
2. Auch du könntest Bundesbeamter hD werden.
3. Du kannst ja mal hier die, von dir recherchierten, für dich in deinem direktem Wohnumfeld geltenden Gesetzte verlinken/rein kopieren. Vielleicht hilft dir dann jemand beim Analysieren und beim Verständnis oder mit weiterführender Literatur
4. Wer ein Master in einem Bereich macht den kaum eine Behörde braucht, der hat sicher Pech mit seiner Wahl.
und hofft halt sich durch hochdienen in den Aufstieg zu begeben.
4a wer einen Master gemacht hat und sich nicht auf freie hD Stellen bei anderen Behörden, (egal ob Stadt, Land  oder Fluss ups Bund) der kann halt den Weg gehen in seinem Amt zu bleiben und auf einen Regelaufstieg zu hoffen.
4b wer bei uns im Beamtenverhältnis ist und einen höherwertigen Posten bekommt (also von a10gD ein A13hd Posten ergattert), der behält nach meinem Wissenstand solange sein A10 Salär bis er die A13 Beförderung hat.
Titel: Antw:[Allg] durch privaten Masterabschluss in den h.D?
Beitrag von: BüroLurchNRW am 09.11.2021 10:13
Zitat
Woher sollen wir wissen, warum andere Leute anders handeln? Warum ist es von Bedeutung? Warum musst du das verstehen?

Weil ich mir ständig übeer alles Mögliche Gedanken mache, auch wenn es mich nicht betrifft. Kann es (leider) nicht ablegen, obwohl es ja auch für mich sehr anstrengend ist und im Zweifel auch für andere. Ich zerbreche mir sozusagen gerne den Kopf anderer.

Btw- nein, ich habe bisher keine Stellen gefunden die in Frage kämen- weder als TB noch in der fW. Ich wohne eben nicht in Düsseldorf und will es auch nicht.

Zitat
4b wer bei uns im Beamtenverhältnis ist und einen höherwertigen Posten bekommt (also von a10gD ein A13hd Posten ergattert), der behält nach meinem Wissenstand solange sein A10 Salär bis er die A13 Beförderung hat.
A10 bis man A13 wird  :o oh ha- wie lange kann sowas dauern? Spart sich der Dienstherr wieder viel Geld -.-
Titel: Antw:[Allg] durch privaten Masterabschluss in den h.D?
Beitrag von: Organisator am 09.11.2021 10:30
A10 bis man A13 wird  :o oh ha- wie lange kann sowas dauern? Spart sich der Dienstherr wieder viel Geld -.-

Üblich sind 3 Jahre. Vgl. § 24 BLV bzw. korrespondierende Landesregelungen.
Titel: Antw:[Allg] durch privaten Masterabschluss in den h.D?
Beitrag von: WasDennNun am 09.11.2021 10:36
A10 bis man A13 wird  :o oh ha- wie lange kann sowas dauern? Spart sich der Dienstherr wieder viel Geld -.-
Auch bei uns 3 Jahre.
Man könnte natürlich auch als Dienstherr sage:
In den 3 Jahren hat er erst die Leistungsfähigkeit erreicht, dass er auch die das Entgelt der A13 "verdient" hat.

Grundsätzlicher Gedanken Fehler ist aber auch hier: Ein Beamter verdient sich kein Geld. Das machen Angestellte. Der Beamte wird Stumpf aufgrund seiner Existenz alimentiert.
Titel: Antw:[Allg] durch privaten Masterabschluss in den h.D?
Beitrag von: Organisator am 09.11.2021 10:45
A10 bis man A13 wird  :o oh ha- wie lange kann sowas dauern? Spart sich der Dienstherr wieder viel Geld -.-
Auch bei uns 3 Jahre.
Man könnte natürlich auch als Dienstherr sage:
In den 3 Jahren hat er erst die Leistungsfähigkeit erreicht, dass er auch die das Entgelt der A13 "verdient" hat.

Grundsätzlicher Gedanken Fehler ist aber auch hier: Ein Beamter verdient sich kein Geld. Das machen Angestellte. Der Beamte wird Stumpf aufgrund seiner Existenz alimentiert.

Ich glaube, das ergibt sich so ein wenig aus der Vergangenheit. Vor der Möglichkeit des Aufstiegs mit vorhandener Bildungsqualifikation gab es nur das Referendariat mit 2. Staatsexamen (typischerweise 2 Jahre) oder den internen Aufstieg, der wohl auch zwei Jahre dauerte.
Da will man dem "externen Aufsteiger" wohl keine übermäßigen Vorteile einräumen, so dass 2,5 Jahre für die Erlangung der Laufbahnbefähigung (statt ansonsten 2 Jahre) dem Gesetzgeber angemessen erscheinen. Wozu danach noch 6 Monate Probezeit - keine Ahnung.
Titel: Antw:[Allg] durch privaten Masterabschluss in den h.D?
Beitrag von: WasDennNun am 09.11.2021 11:41
. Wozu danach noch 6 Monate Probezeit - keine Ahnung.
um Geld zu sparen  ;)
Titel: Antw:[Allg] durch privaten Masterabschluss in den h.D?
Beitrag von: Johann am 09.11.2021 11:57
Wie sieht das eigentlich als TB mit Master aus? Kann man sich da stumpf auf einen A13 Posten im technischen Dienst bewerben und wenn man genommen wird diese Laufbahnbefähigung erwerben und anschließend verbeamtet werden?

Bleibt man dann so lange TB mit bspw. E13, bis man diese Befähigung erworben hat und man dann ins Beamtenverhältnis mit A13 übergeht?
Titel: Antw:[Allg] durch privaten Masterabschluss in den h.D?
Beitrag von: Organisator am 09.11.2021 12:00
Wie sieht das eigentlich als TB mit Master aus? Kann man sich da stumpf auf einen A13 Posten im technischen Dienst bewerben und wenn man genommen wird diese Laufbahnbefähigung erwerben und anschließend verbeamtet werden?

Bleibt man dann so lange TB mit bspw. E13, bis man diese Befähigung erworben hat und man dann ins Beamtenverhältnis mit A13 übergeht?

Ganz genau so :) Alternativ kannst du auch auf einem E 13 Dienstposten die Laufbahnbefähigung erdienen und eine Verbeamtung beantragen (wo möglich).
Titel: Antw:[Allg] durch privaten Masterabschluss in den h.D?
Beitrag von: Johann am 09.11.2021 12:27
Wie sieht das eigentlich als TB mit Master aus? Kann man sich da stumpf auf einen A13 Posten im technischen Dienst bewerben und wenn man genommen wird diese Laufbahnbefähigung erwerben und anschließend verbeamtet werden?

Bleibt man dann so lange TB mit bspw. E13, bis man diese Befähigung erworben hat und man dann ins Beamtenverhältnis mit A13 übergeht?

Ganz genau so :) Alternativ kannst du auch auf einem E 13 Dienstposten die Laufbahnbefähigung erdienen und eine Verbeamtung beantragen (wo möglich).

Cool, dann geht das ja doch irgendwie einfacher als gedacht. Vorausgesetzt man findet einen passenden Posten. Einstiegsamt A13 im technischen Dienst wird bspw. bei mir in Nds erstaunlich selten ausgeschrieben und dann auch nichts, wo ich passend qualifiziert wäre.

Ist aber auch noch nicht relevant für mich. Derzeit sitze ich noch auf einer E11-Stelle und mache meinen Master per Fernstudium. Aber so weiß ich schonmal, dass ich mich mit der Master-Urkunde dann problemlos auch als nicht Beamter auf A13-Stellen bewerben kann. Danke für die Antwort. :)
Titel: Antw:[Allg] durch privaten Masterabschluss in den h.D?
Beitrag von: Organisator am 09.11.2021 13:16
Cool, dann geht das ja doch irgendwie einfacher als gedacht. Vorausgesetzt man findet einen passenden Posten. Einstiegsamt A13 im technischen Dienst wird bspw. bei mir in Nds erstaunlich selten ausgeschrieben und dann auch nichts, wo ich passend qualifiziert wäre.

Ist aber auch noch nicht relevant für mich. Derzeit sitze ich noch auf einer E11-Stelle und mache meinen Master per Fernstudium. Aber so weiß ich schonmal, dass ich mich mit der Master-Urkunde dann problemlos auch als nicht Beamter auf A13-Stellen bewerben kann. Danke für die Antwort. :)

Genau, grundsätzlich ist das möglich. Ohne zu wissen warum das so ist, habe ich das aber selber nur sehr selten erlebt. Häufiger habe ich gesehen, dass Stellen als z.B. A13 / E13 ausgeschrieben wurden und der erfolgreiche angestellte Bewerber sich nach einiger Zeit hat verbeamten lassen.
Titel: Antw:[Allg] durch privaten Masterabschluss in den h.D?
Beitrag von: WasDennNun am 09.11.2021 13:25
Wie sieht das eigentlich als TB mit Master aus? Kann man sich da stumpf auf einen A13 Posten im technischen Dienst bewerben und wenn man genommen wird diese Laufbahnbefähigung erwerben und anschließend verbeamtet werden?

Bleibt man dann so lange TB mit bspw. E13, bis man diese Befähigung erworben hat und man dann ins Beamtenverhältnis mit A13 übergeht?
Aber nur wenn man der Dienstherr des A13er Postens sich mit dem AG der E13er Stelle deckt  ;D
Titel: Antw:[Allg] durch privaten Masterabschluss in den h.D?
Beitrag von: BüroLurchNRW am 09.11.2021 14:52
A10 bis man A13 wird  :o oh ha- wie lange kann sowas dauern? Spart sich der Dienstherr wieder viel Geld -.-
Auch bei uns 3 Jahre.
Man könnte natürlich auch als Dienstherr sage:
In den 3 Jahren hat er erst die Leistungsfähigkeit erreicht, dass er auch die das Entgelt der A13 "verdient" hat.

Grundsätzlicher Gedanken Fehler ist aber auch hier: Ein Beamter verdient sich kein Geld. Das machen Angestellte. Der Beamte wird Stumpf aufgrund seiner Existenz alimentiert.

3 Jahre gehen ja sogar noch im Verhätlnis zu sonstigen "Wartezeiten" :D
Aufgrund seiner Existenz. Das werde ich meinem Chef gleich morgen sagen und nur noch im Büro existieren haha.
Titel: Antw:[Allg] durch privaten Masterabschluss in den h.D?
Beitrag von: WasDennNun am 09.11.2021 15:37
Der Beamte ist ja eben von solch besonderer Bedeutung, da er ja überall und jederzeit für den Dienstherren einsetzbar ist. Damit kann der Staat das funktionieren des Staates garantieren.
Im Umkehrschluss verspricht der Staat dem Beamten sich lebenslang um den Beamten zu kümmern und ihn und seine Familie stets statusgerecht zu alimentieren.

Fakt ist nur, das beide Seiten sich nicht mehr daran halten, bzw. diese Haltung haben.
Titel: Antw:[Allg] durch privaten Masterabschluss in den h.D?
Beitrag von: 2strong am 09.11.2021 18:06
Wozu danach noch 6 Monate Probezeit - keine Ahnung.
Die sechs Monate bilden die sechs Monate Probezeit ab, die ein Bewerber mit Laufbahnbefähigung üblicherweise im Status eines TB verweilt, bevor er verbeamtet wird. Muss man nicht sinnvoll finden, denke ich.
Titel: Antw:[Allg] durch privaten Masterabschluss in den h.D?
Beitrag von: DaKe am 12.11.2021 09:25
Wie sieht es denn mit der Altersgrenze bei einem Aufstieg durch Masterabschluss aus?

Wenn ein Beamter gH (A10/11) sich auf Grundlage seines Masterabschlusses auf eine A13 hD Stelle bewirbt, wechselt er ja die Laufbahn und evtl. auch den Dienstherren. Soweit ich das bisher richtig verstanden habe, ist dies möglich. Muss er dies so machen, dass er vor Vollendung des 42. Lebensjahres den Laufbahnwechsel vollzieht?

Titel: Antw:[Allg] durch privaten Masterabschluss in den h.D?
Beitrag von: Organisator am 12.11.2021 09:45
Wie kommst du darauf, dass es eine Altersgrenze geben könnte? Mir ist nur eine Altersgrenze für Verbeamtungen bekannt.