Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Eichhörnchen am 08.11.2021 11:10
-
Hallo,
ich besetze seit 2018 eine Stelle, die nach EG9c bewertet ist.
Da ich die erforderliche Qualifizierung noch nicht hatte, wurde ich in 9a eingruppiert und erhalte eine Zulage auf 9c.
Nach 2,5 Jahren Wartezeit habe ich die Fortbildung begonnen und dazu eine Rückzahlungsvereinbarung unterschrieben, für den Fall, dass ich innerhalb von 3 Jahren nach der Fortbildung kündige.
Diese Rückzahlungsvereinbarungen werden ja klassischerweise geschlossen, um den "Mehrwert" des Mitarbeiters langfristig an die Behörde zu binden.
Diesen "Mehrwert" habe ich aber ja im Grunde schon vor der Fortbildung geleistet.
Hat irgendjmd. eine Idee, ob und wie ich evtl. aus der Rückzahlungsvereinbarung rauskomme?
Lieben Dank!
-
In erster Linie prüfen ob die Vereinbarung wirksam war.
Was war es für eine Fortbildung?
Was für Kosten hat der Arbeitgeber übernommen? Gab es zusätzlich bezahlte Freistellung?
-
Du hast mit dem Arbeitgeber vereinbart, dass du ihm das während der Fortbildung erworbene Wissen 3 Jahre lang zur Verfügung stellst oder andernfalls die Kosten zurückzahlst.
Mit der Übertragung deiner derzeitigen Tätigkeit hat das nichts zu tun- die Frist kann erst mit bestandener Prüfung beginnen.
Insofern gilt das, was Lars bereits schrieb. Vertrag ist Vertrag und man kommt nur raus, wenn man ein Schlupfloch findet oder sich einigt.
-
Ansonsten ginge ja noch, dass man mit dem neuen AG die Übernahme der Ablöse vereinbart.
-
Muss die höhe der Rückzahlung nicht gestaffelt werden, weil sonst die Vereinbarung nicht gültig ist.
Da gab es doch mal ein Urteil zu...