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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Donatello am 09.11.2021 10:28
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Guten Tag zusammen,
ich bekomme leider seit Tagen bei der Bezügestelle niemanden an das Telefon.
Letzten Monat wurde ich in die E9a eingruppiert, zuvor E8.
Verkürzt sich dadurch das Weihnachtsgeld für das gesamte Jahr oder nur für den Zeitraum ab 10/2021?
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Wenn ich es richtig in Erinnerung behalten habe, wird der Durchschnitt vom August/September/Oktober herangezogen.
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Guten Tag zusammen,
ich bekomme leider seit Tagen bei der Bezügestelle niemanden an das Telefon.
Letzten Monat wurde ich in die E9a eingruppiert, zuvor E8.
Verkürzt sich dadurch das Weihnachtsgeld für das gesamte Jahr oder nur für den Zeitraum ab 10/2021?
"Bemessungsgrundlage (...) ist das monatliche Entgelt, das den Beschäftigten in den Kalendermonaten Juli, August und September durchschnittlich gezahlt wird"
Es ändert sich also für dich gar nichts.
Im TV-L gibt es übrigens kein Weihnachtsgeld, das Ganze nennt sich Jahressonderzahlung.
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Ich mach jetzt einen auf spid:
Etwas wie Weihnachtsgeld wurde weder zwischen den Tarifparteien vereinbart, noch ist es Gegenstand tariflicher Verhandlungen. Ein Weihnachtsgeld gibt es nicht. (jemanden dumm zu nennen lasse ich dann doch weg^^)
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Ich mach jetzt einen auf spid:
Etwas wie Weihnachtsgeld wurde weder zwischen den Tarifparteien vereinbart, noch ist es Gegenstand tariflicher Verhandlungen. Ein Weihnachtsgeld gibt es nicht. (jemanden dumm zu nennen lasse ich dann doch weg^^)
Muss immer ein Nachtreten sein? Es ist langweilig.
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Wenn ich das richtig verstanden habe, wird das Gehalt von Juli, August und September als Mittel genommen. Und der Prozentuale Wert der Dir zusteht, wird am 01.09. Festgestellt. Also nächstes Jahr erst bekommst Du weniger JSZ.
LG Albeles
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Richtig. Der Bemessungssatz basiert auf der Entgeltgruppe, in der man am 01.09. des Jahres eingruppiert ist.
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Unbeständige Bezüge spielen im positiven, wie im negativen eine Rolle :)
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oh leute ^^ aber ich habe gelacht ! ;D
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Was ist eigentlich wenn man von Juli bis September unbezahlten Urlaub nimmt?
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Dann ist das Entgelt für Oktober die Berechnungsgrundlage. Für die Monate des unbezahlten Urlaubs wird die JSZ um jeweils ein Zwölftel gekürzt.
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In dem Zusammenhang hätte mich auch interessiert wie sich die Jahressonderzahlung bemisst, wenn ich Januar bis Juni in Teilzeit arbeite und im Juli, August und September Vollzeit und dann spätestens im November wieder in Teilzeit? Wird das maßgebliche Einkommen aus den Vollzeitmonaten im Juni, Juli und September dann auf das Teilzeitäquivalent reduziert oder wird der volle Betrag berücksichtigt?
Ergo, kann es sein dass die jsz am Ende höher ausfällt als das zustehende Teilzeitentgelt? (z.B in E10 bei 50 % Teilzeit)
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Maßgebend ist das durchschnittliche monatliche Entgelt im Bemessungszeitraum Juli bis September, sofern in diesen Monaten ein Entgelt vorhanden ist. Es kann also durchaus sein, dass die JSZ höher ist als das Entgelt früherer oder späterer Monate.
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Danke für die Aufklärung!