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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: honoiboy am 09.11.2021 14:13

Titel: Kündigungsfristen bei auslaufenden Vertrag (aber wahrscheinlicher Verlängerung)?
Beitrag von: honoiboy am 09.11.2021 14:13
Ein anderer User hatte eine ähnliche Frage schon gepostet. Bei mir geht es aber noch ein wenig weiter, deshalb wollte ich jetzt nicht den Thread kapern :)

Eventuell ist es mein Plan zum 1.1.2022 eine neue Stelle anzufangen. Die Gespräche dazu laufen momentan. Mit Ablauf diesen Monats wäre 1 Jahr Arbeit vorbei. Laut meinem Tarifvertrag würde die Kündigungsfrist 6 Wochen zum Ende eines Kalenderviertjahres betragen. Wenn ich die nächsten Tage nicht aktiv werde, wäre es für mich also erst wieder möglich zum 1.4.2022 zu wechseln? Das verstehe ich richtig oder?

Bei mir ist es aber so, das mein Vertrag befristet war bis zum 31.12.2021. Für mich bedeutet das dann erstmal das die Kündigungsfristen bei auslaufen des Vertrages keine Wirkung haben oder? Also rein theoretisch könnte ich auch bis zum 30.12 nix machen und am 1.1.2022 die neue Arbeit beginnen?

Eine Verlängerung des Vertrages ist allerdings quasi fix. Jetzt frage ich mich, ab welchem Punkt die Kündigungsfristen für mich wieder gelten? Mündliche Zustimmung meinerseits den Vertrag auch verlängern zu wollen? Unterschrift der Vertragsverlängerung? Oder bis bis zum 31.12 ändert sich so oder so garnix, unterschrift hin oder her?
Titel: Antw:Kündigungsfristen bei auslaufenden Vertrag (aber wahrscheinlicher Verlängerung)?
Beitrag von: BBBB am 09.11.2021 14:31
Dein Vertrag ist bis 31.12.2021 befristet? Dann brauchst du keine Kündigungsfristen beachten, der Vertrag endet ja zu diesem Zeitpunkt.

Solange keine Vertragsverlängerung unterschrieben wurde gibt es kein Arbeitsverhältnis ab dem 01.01.2022. Mündlich zählt nix.
Titel: Antw:Kündigungsfristen bei auslaufenden Vertrag (aber wahrscheinlicher Verlängerung)?
Beitrag von: honoiboy am 09.11.2021 14:45
Dein Vertrag ist bis 31.12.2021 befristet? Dann brauchst du keine Kündigungsfristen beachten, der Vertrag endet ja zu diesem Zeitpunkt.

Solange keine Vertragsverlängerung unterschrieben wurde gibt es kein Arbeitsverhältnis ab dem 01.01.2022. Mündlich zählt nix.

Und was ist wenn ich eine Verlängerung unterschreibe? Gelten dann die Kündigungsfristen ab 1.1.2022 oder ab Zeitpunkt unterschrift?
Titel: Antw:Kündigungsfristen bei auslaufenden Vertrag (aber wahrscheinlicher Verlängerung)?
Beitrag von: Wdd3 am 09.11.2021 15:42
befristete Arbeitsverhältnisse

Beschäftigungszeit           Kündigungsfrist


bis Ablauf der Probezeit       2 Wochen zum Monatsende
mehr als 6 Monate             4 Wochen zum Monatsende
mehr als 1 Jahr                   6 Wochen zum Monatsende
mehr als 2 Jahre             3 Monate zum Quartalsende
mehr als 3 Jahre             4 Monate zum Quartalsende

Zum 1.1. kannst du nur anfangen wenn du den aktuellen Vertrag auslaufen lässt oder du mit deiner Dienststelle eine Weiterbefristung von 1 Monat vereinbarst.
Titel: Antw:Kündigungsfristen bei auslaufenden Vertrag (aber wahrscheinlicher Verlängerung)?
Beitrag von: Opa am 09.11.2021 16:12
Mündlich zählt nix.
Ein Arbeitsvertrag ist auch dann wirksam, wenn er nur mündlich geschlossen wurde.
Titel: Antw:Kündigungsfristen bei auslaufenden Vertrag (aber wahrscheinlicher Verlängerung)?
Beitrag von: Wdd3 am 09.11.2021 16:18
Nur wenn er bewiesen werden kann. Sonst steht Aussage gegen Aussage.
Titel: Antw:Kündigungsfristen bei auslaufenden Vertrag (aber wahrscheinlicher Verlängerung)?
Beitrag von: honoiboy am 09.11.2021 19:38
befristete Arbeitsverhältnisse

Beschäftigungszeit           Kündigungsfrist


bis Ablauf der Probezeit       2 Wochen zum Monatsende
mehr als 6 Monate             4 Wochen zum Monatsende
mehr als 1 Jahr                   6 Wochen zum Monatsende
mehr als 2 Jahre             3 Monate zum Quartalsende
mehr als 3 Jahre             4 Monate zum Quartalsende

Zum 1.1. kannst du nur anfangen wenn du den aktuellen Vertrag auslaufen lässt oder du mit deiner Dienststelle eine Weiterbefristung von 1 Monat vereinbarst.

Also bei mir ist bei mehr als 1 Jahr 6 Wochen zum Quartalsende....

Aber ich wiederhole meine Frage. Ab wann wären die Kündigungsfristen wieder in Takt? Unterschreiben des Vertrags? Willensäußerung einer Vertragsverlängerung zustimmen zu wollen? Grundsätzlich erst ab 1.1.2022?
In nächster Zeit werde ich die Vertragsverlängerung angeboten bekommen. Wenn ich bis dahin von den Vorstellungsgesprächen nix gehört hab, stehe ich vor einem ziemlichen Problem.
Titel: Antw:Kündigungsfristen bei auslaufenden Vertrag (aber wahrscheinlicher Verlängerung)?
Beitrag von: honoiboy am 10.11.2021 16:33
Hallo?
Titel: Antw:Kündigungsfristen bei auslaufenden Vertrag (aber wahrscheinlicher Verlängerung)?
Beitrag von: Fragmon am 10.11.2021 16:38
Unter welche Tarifvertrag fällt dein Arbeitgeber (TVöD oder TV-L) und in welches Bundesland ?
Titel: Antw:Kündigungsfristen bei auslaufenden Vertrag (aber wahrscheinlicher Verlängerung)?
Beitrag von: honoiboy am 10.11.2021 16:45
Unter welche Tarifvertrag fällt dein Arbeitgeber (TVöD oder TV-L) und in welches Bundesland ?

TV BA NRW
Titel: Antw:Kündigungsfristen bei auslaufenden Vertrag (aber wahrscheinlicher Verlängerung)?
Beitrag von: Wdd3 am 10.11.2021 16:46
 An deiner Kündigungsfrist ändert sich nur dann etwas wenn du einen Unbefristeten Vertrag erhältst.
Wenn der neue Vertrag wider befristet ist bleibt es bis zur Vollendung des 2. Jahres bei 6 Wochen zum Monatsende.

Solange du keine Zu- oder Absage von dem anderen AG hast steckst du in der Bredouille das hat nichts mit Fristen zu tun die sind nicht abhängig vom Zeitpunkt an dem ein Schriftstück aufgesetzt wurdesondern von den vereinbarten Daten.
-Du kannst um einen Aufhebungsvertrag bitten
-Du kannst um einen 1 Monatigen Vertrag bitten
-Du kannst nicht fristgerecht kündigen und einfach gehen
Die Entscheidung musst du letztlich selber treffen.
Wie WasDennNun schon häufig erwähnt hat und ich unterstütze diese Aussage: "Kommunikation wirkt Wunder"

Titel: Antw:Kündigungsfristen bei auslaufenden Vertrag (aber wahrscheinlicher Verlängerung)?
Beitrag von: honoiboy am 11.11.2021 07:23
An deiner Kündigungsfrist ändert sich nur dann etwas wenn du einen Unbefristeten Vertrag erhältst.
Wenn der neue Vertrag wider befristet ist bleibt es bis zur Vollendung des 2. Jahres bei 6 Wochen zum Monatsende.

Solange du keine Zu- oder Absage von dem anderen AG hast steckst du in der Bredouille das hat nichts mit Fristen zu tun die sind nicht abhängig vom Zeitpunkt an dem ein Schriftstück aufgesetzt wurdesondern von den vereinbarten Daten.
-Du kannst um einen Aufhebungsvertrag bitten
-Du kannst um einen 1 Monatigen Vertrag bitten
-Du kannst nicht fristgerecht kündigen und einfach gehen
Die Entscheidung musst du letztlich selber treffen.
Wie WasDennNun schon häufig erwähnt hat und ich unterstütze diese Aussage: "Kommunikation wirkt Wunder"

Ich kapier garnix mehr.

Wo steht das bei einem befristeten Vertrag die Kündigungsfrist 6 Wochen zum Monatsende ist?

Auch verstehe ich nicht wie meine Kündigungsfrist NICHT an dieses Schriftstück gekoppelt ist. Stand jetzt kann ich zum 1.1.2022 wechseln. Ab welchen Zeitpunkt ändert sich diese Möglichkeit auf den 1.4.2022? Ganz einfache Frage.
Titel: Antw:Kündigungsfristen bei auslaufenden Vertrag (aber wahrscheinlicher Verlängerung)?
Beitrag von: Fragmon am 11.11.2021 08:17
befristete Arbeitsverhältnisse

Beschäftigungszeit           Kündigungsfrist


bis Ablauf der Probezeit       2 Wochen zum Monatsende
mehr als 6 Monate             4 Wochen zum Monatsende
mehr als 1 Jahr                   6 Wochen zum Monatsende
mehr als 2 Jahre             3 Monate zum Quartalsende
mehr als 3 Jahre             4 Monate zum Quartalsende

Zum 1.1. kannst du nur anfangen wenn du den aktuellen Vertrag auslaufen lässt oder du mit deiner Dienststelle eine Weiterbefristung von 1 Monat vereinbarst.

im Folgenden sind die korrekten Kündigungsfristen. Alles andere ist Quatsch bzw. fehlerhaft und ist ohne zu wissen welcher Tarifvertrag gilt nicht herausfindbar.

Innerhalb der Probezeit kann der Arbeitsvertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Eine ordentliche Kündigung nach Ablauf der Probezeit ist nur zulässig, wenn die Vertragsdauer mindestens zwölf Monate beträgt.

Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist in einem oder mehreren aneinander gereihten Arbeitsverhältnissen mit der BA von insgesamt mehr als sechs Monaten vier Wochen, von insgesamt mehr als einem Jahr sechs Wochen zum Ende eines Kalendermonats,

von insgesamt mehr als zwei Jahren drei Monate, von insgesamt mehr als drei Jahren vier Monate zum Ende eines Kalendervierteljahres

Da du bisher nicht geschrieben hast, wie lange das Arbeitsverhältnis besteht kann keine Aussage zur Frist getroffen werden.

Deine Möglichkeiten:
Du lässt das AV zum 31.12.2021 auslaufen und bis unabhängig.

Du verlängerst (Unterschreibst den ÄV) und unterliegst weiterhin der Kündigungsfrist.
Du verlängerst und bittest später um Aufhebung deines Arbeitsvertrages.
Titel: Antw:Kündigungsfristen bei auslaufenden Vertrag (aber wahrscheinlicher Verlängerung)?
Beitrag von: honoiboy am 11.11.2021 08:21
befristete Arbeitsverhältnisse

Beschäftigungszeit           Kündigungsfrist


bis Ablauf der Probezeit       2 Wochen zum Monatsende
mehr als 6 Monate             4 Wochen zum Monatsende
mehr als 1 Jahr                   6 Wochen zum Monatsende
mehr als 2 Jahre             3 Monate zum Quartalsende
mehr als 3 Jahre             4 Monate zum Quartalsende

Zum 1.1. kannst du nur anfangen wenn du den aktuellen Vertrag auslaufen lässt oder du mit deiner Dienststelle eine Weiterbefristung von 1 Monat vereinbarst.

im Folgenden sind die korrekten Kündigungsfristen. Alles andere ist Quatsch bzw. fehlerhaft und ist ohne zu wissen welcher Tarifvertrag gilt nicht herausfindbar.

Innerhalb der Probezeit kann der Arbeitsvertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Eine ordentliche Kündigung nach Ablauf der Probezeit ist nur zulässig, wenn die Vertragsdauer mindestens zwölf Monate beträgt.

Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist in einem oder mehreren aneinander gereihten Arbeitsverhältnissen mit der BA von insgesamt mehr als sechs Monaten vier Wochen, von insgesamt mehr als einem Jahr sechs Wochen zum Ende eines Kalendermonats,

von insgesamt mehr als zwei Jahren drei Monate, von insgesamt mehr als drei Jahren vier Monate zum Ende eines Kalendervierteljahres

Da du bisher nicht geschrieben hast, wie lange das Arbeitsverhältnis besteht kann keine Aussage zur Frist getroffen werden.

Deine Möglichkeiten:
Du lässt das AV zum 31.12.2021 auslaufen und bis unabhängig.

Du verlängerst (Unterschreibst den ÄV) und unterliegst weiterhin der Kündigungsfrist.
Du verlängerst und bittest später um Aufhebung deines Arbeitsvertrages.

Ahhh ok. Ich habe nicht gewusst das es noch für befristete Verträge seperate Kündigungsfristen gibt.
Dann passt das ja soweit. Danke