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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Maximus2584 am 09.11.2021 17:33

Titel: Leistungsnachweise Homeoffice
Beitrag von: Maximus2584 am 09.11.2021 17:33
Ich finde leider in diesem Moment keine genauen rechtlichen Hinweise darauf. Kann mir mal einer mitteilen, wenn der Teamleiter(nicht der Arbeitgeber) einfach mal entschieden hat, dass jeder, der Homeoffice machen möchte mindestens 10 Akten zu bearbeiten hat, diese muss er vorher zeigen und nach der Erledigung am nächsten Tag alle abzeichnen lassen. Es gibt auch keine Kontrolle am Arbeitsplatz, da diese nicht zulässig ist und meines Erachtens eine Leistung an das Homeoffice zu koppeln ist auch nicht zulässig (bleibt höchstens ein Wunsch des Teamleiters, da müsste ja dann eine Vereinbarung mit dem Personalrat zu treffen sein?). Eine Vereinbarung von dem Personalrat gibt es zu homeoffice nicht, dies soll aus dem Grund von Corona gewährt werden. Ist es zulässig, dass man eine Leistungsvereinbarung einseitig einfach aufsetzen kann und, dass darüber hinaus auch immer Kontrolle erfolgt? Leider finde ich nichts im TV-L. Grundsätzlich ist auch zu sagen, dass die meisten Kollegen die Arbeit eh schaffen und nicht mal 10 Akten dann mitnehmen können(da ist schon das Problem) und auch da erfolgt keine Leistungskontrolle am Arbeitsplatz. Für mich überhaupt die Frage, ob eine Leistungskontrolle einfach einseitig und auch noch mit einer Zielvereinbarung rechtens ist oder nicht vom Teamleiter? Vielen Dank für die Antwort und vielleicht auch rechtlichen Hintergrund. Noch ist natürlich zu sagen, dass ich diese Vereinbarung auch nicht unterschrieben hatte, sondern diese einseitig einfach per E-Mail versendet worden ist an die Kollegen.
Titel: Antw:Leistungsnachweise Homeoffice
Beitrag von: lowsounder am 10.11.2021 07:40
Scheint ja nett bei euch zu sein... was sagt der PR dazu?
Titel: Antw:Leistungsnachweise Homeoffice
Beitrag von: Organisator am 10.11.2021 07:49
Leider finde ich nichts im TV-L.
Soetwas wird in Tarifverträgen auch nicht geregelt, daher zutreffend

Noch ist natürlich zu sagen, dass ich diese Vereinbarung auch nicht unterschrieben hatte, sondern diese einseitig einfach per E-Mail versendet worden ist an die Kollegen.
Was sollte dagegen sprechen, wenn deine direkte Führungskraft deine Arbeit kontrollieren will? So könnte sie auch bestimmen, dass jede deiner Akten zur Prüfung vorgelegt wird. Insofern wäre das auch keine Vereinbarung, die von dir zu unterschreiben, sondern eine Anweisung, die zu befolgen wäre.
Titel: Antw:Leistungsnachweise Homeoffice
Beitrag von: ACDSee am 10.11.2021 07:51
Zitat
Ich finde leider in diesem Moment keine genauen rechtlichen Hinweise darauf. Kann mir mal einer mitteilen, wenn der Teamleiter(nicht der Arbeitgeber) einfach mal entschieden hat, dass jeder, der Homeoffice machen möchte mindestens 10 Akten zu bearbeiten hat, diese muss er vorher zeigen und nach der Erledigung am nächsten Tag alle abzeichnen lassen.

Eine Vereinbarung setzt per Definition zwei übereinstimmende Willenserklärungen voraus. Eine einseitige, zu befolgende Regelung ist keine Vereinbarung sodern eine Weisung.

Im Arbeitsrecht fällt das unter den Begriff Direktionsrecht.
Kleine Zusammenfassung zum Einstieg findest du z.B. bei Haufe. Link: https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/direktionsrecht-des-arbeitgebers_idesk_PI42323_HI515664.html (https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/direktionsrecht-des-arbeitgebers_idesk_PI42323_HI515664.html).


Titel: Antw:Leistungsnachweise Homeoffice
Beitrag von: Maximus2584 am 10.11.2021 07:55
Leider finde ich nichts im TV-L.
Soetwas wird in Tarifverträgen auch nicht geregelt, daher zutreffend

Noch ist natürlich zu sagen, dass ich diese Vereinbarung auch nicht unterschrieben hatte, sondern diese einseitig einfach per E-Mail versendet worden ist an die Kollegen.
Was sollte dagegen sprechen, wenn deine direkte Führungskraft deine Arbeit kontrollieren will? So könnte sie auch bestimmen, dass jede deiner Akten zur Prüfung vorgelegt wird. Insofern wäre das auch keine Vereinbarung, die von dir zu unterschreiben, sondern eine Anweisung, die zu befolgen wäre.

Ja von mir aus kann alles kontrolliert werden stört mich nicht. Es geht um Leistungs bzw. eine Zielvorgabe von mindestens 10 Akten und meines Erachtens kann die Teamleiterin eigenständig keine Zielvorgaben machen, diese stehen nicht im Arbeitsvertrag und nirgends. Kann sein, dass ich an einem Tag 15 mache und am nächsten halt 5. Also es geht mir nur um die nicht zulässige Virgabe als Zielvorgabe.
Titel: Antw:Leistungsnachweise Homeoffice
Beitrag von: blondie am 10.11.2021 08:02
NPersVG als Beispiel: § 67 der Personalrat bestimmt mit bei 2. Einführung,wesentliche Erweiterung und Anwendung technischer Einrichtungen, die geeignet sind, das Verhalten oder die Arbeitsleistung der Beschäftigten zu überwachen.

Das trifft es doch.
Titel: Antw:Leistungsnachweise Homeoffice
Beitrag von: XTinaG am 10.11.2021 08:07
Die Akten, die Maximus2584 vorher und nachher zeigen muß, dürften weder eine technische Einrichtung sein noch eine Erweiterung oder Anwendung einer ebensolchen.
Titel: Antw:Leistungsnachweise Homeoffice
Beitrag von: Schokobon am 10.11.2021 08:40
[...] meines Erachtens kann die Teamleiterin eigenständig keine Zielvorgaben machen, diese stehen nicht im Arbeitsvertrag und nirgends. [...]
Wer sollte Zielvorgaben machen können wenn nicht die Teamleitung? Niemand?
Wenn die Zielvorgabe 10 Akten sind dann machst du jeden Tag 10 Akten, auch an den Tagen, an denen du sonst 15 oder auch mal nur 5 gemacht hättest.
Titel: Antw:Leistungsnachweise Homeoffice
Beitrag von: Maximus2584 am 10.11.2021 08:53
[...] meines Erachtens kann die Teamleiterin eigenständig keine Zielvorgaben machen, diese stehen nicht im Arbeitsvertrag und nirgends. [...]
Wer sollte Zielvorgaben machen können wenn nicht die Teamleitung? Niemand?
Wenn die Zielvorgabe 10 Akten sind dann machst du jeden Tag 10 Akten, auch an den Tagen, an denen du sonst 15 oder auch mal nur 5 gemacht hättest.

Schwachsinn, wie ich mich organisiere ist meine eigene Sache und Stueckzahlen oder eine Leistungsvereinbarung muss vorher im Vertrag sein. Meiner Ansicht nach kann keine bestimmte Aktenanzahl vorgeschrieben werden vom Teamleiter, wünschen von mir aus, vorgeschrieben nicht, ich hab mein eigenes Gebiet manchmal kommen 20 Poststuecke und ich mache die auch an einem Tag weg und lege nicht zur Seite fuer morgen. Aus welchem Grund kann Sie das machen? Es ist vertraglich auch Vertrauensarbeit und Vertrauensarbeitszeit festgelegt.
Titel: Antw:Leistungsnachweise Homeoffice
Beitrag von: XTinaG am 10.11.2021 08:59
§106 GewO: Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind. Dies gilt auch hinsichtlich der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb.

Der AG legt also einseitig fest, wie Du Dich zu organisieren hast und bestimmt auch einseitig den Inhalt der Arbeitsleistung. Er bedürfte also keiner Leistungsvereinbarung.
Titel: Antw:Leistungsnachweise Homeoffice
Beitrag von: Maximus2584 am 10.11.2021 09:02
§106 GewO: Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind. Dies gilt auch hinsichtlich der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb.

Der AG legt also einseitig fest, wie Du Dich zu organisieren hast und bestimmt auch einseitig den Inhalt der Arbeitsleistung. Er bedürfte also keiner Leistungsvereinbarung.

Der Arbeitgeber klar und das ist nicht die Teamleitung. Laut dem Vertrag ist Vertrauensarbeit und Arbeitszeit.
Titel: Antw:Leistungsnachweise Homeoffice
Beitrag von: Organisator am 10.11.2021 09:08
Der Arbeitgeber klar und das ist nicht die Teamleitung. Laut dem Vertrag ist Vertrauensarbeit und Arbeitszeit.

Der AG delegiert sowas regelmäßig auf die Leitungspositionen, wie z.B. deine Teamleitung.
Titel: Antw:Leistungsnachweise Homeoffice
Beitrag von: XTinaG am 10.11.2021 09:22
Was soll "Vertrauensarbeit" sein?
Titel: Antw:Leistungsnachweise Homeoffice
Beitrag von: Wdd3 am 10.11.2021 10:52
Im Kern bedeutet Vertrauensarbeitszeit, dass die Beschäftigten ihre Arbeitszeit weitgehend autonom und selbstverantwortlich gestalten. Vorgesetzte verzichten im Gegenzug auf die Kontrolle, ob der Beschäftigte seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit tatsächlich erfüllt.

Titel: Antw:Leistungsnachweise Homeoffice
Beitrag von: Johann am 10.11.2021 11:06
So ganz verstehe ich das Problem nicht.
Der Chef gibt vor, dass du jeden Tag 10 Akten zu schaffen hast und es zudem Vertrauensarbeitszeit gibt.
Was hindert dich daran, die 10 Akten zu bearbeiten und anschließend Feierabend zu machen? Wenn du dann an einem Tag mal eigentlich 15 geschafft hättest, hörst du eben schon nach 5,5 Stunden auf zu arbeiten. Deine Arbeit hast du ja erledigt wie gefordert.
Titel: Antw:Leistungsnachweise Homeoffice
Beitrag von: pommes am 10.11.2021 12:17
Die Frage des TE bezieht sich darauf, ob die Homeoffice Situation eine derartige Kontrolle im Gegensatz zum vorort-Arbeiten erlaubt. In der "Firma" scheint es ja diese Kontrolle nicht zu geben. Der TE sieht wohl eine Leistungskontrolle "durch die Hintertür". So verstehe ich die Frage jedenfalls, und ich meine, sie ist beantwortet.
Titel: Antw:Leistungsnachweise Homeoffice
Beitrag von: Maximus2584 am 10.11.2021 12:30
Die Frage des TE bezieht sich darauf, ob die Homeoffice Situation eine derartige Kontrolle im Gegensatz zum vorort-Arbeiten erlaubt. In der "Firma" scheint es ja diese Kontrolle nicht zu geben. Der TE sieht wohl eine Leistungskontrolle "durch die Hintertür". So verstehe ich die Frage jedenfalls, und ich meine, sie ist beantwortet.

Exakt die Frage.
Titel: Antw:Leistungsnachweise Homeoffice
Beitrag von: Organisator am 10.11.2021 14:28
Dann ist die Antwort ganz einfach - Ja, eine derartige Vorgabe ist erlaubt.
Titel: Antw:Leistungsnachweise Homeoffice
Beitrag von: Maximus2584 am 10.11.2021 14:36
Dann ist die Antwort ganz einfach - Ja, eine derartige Vorgabe ist erlaubt.

Danke fuer die Antwort und ich sehe es eher wie Wdd3, dass bei Vertrauensarbeitszeit ich autonom alles bzw. meine Arbeitsweise bestimmen kann, denn auch vor Ort ist die Prüfung anhand der Stückzahlen nicht möglich. Denn bei schwachen Performern word einfach nur mit Schultern geguckt und die schaffen ja mal 5 Akten regulär und passiert seit Jahren nix.
Titel: Antw:Leistungsnachweise Homeoffice
Beitrag von: Organisator am 10.11.2021 14:42
Danke fuer die Antwort und ich sehe es eher wie Wdd3, dass bei Vertrauensarbeitszeit ich autonom alles bzw. meine Arbeitsweise bestimmen kann, denn auch vor Ort ist die Prüfung anhand der Stückzahlen nicht möglich. Denn bei schwachen Performern word einfach nur mit Schultern geguckt und die schaffen ja mal 5 Akten regulär und passiert seit Jahren nix.

Das verstehe ich nicht - du schreibst, vor Ort sei die Prüfung der Stückzahlen nicht möglich, aber es gibt Kollegen, die nur 5 Stück schaffen. Wie kommt dann diese Erkenntnis zustande?

Ansonsten beschreibst du die Vertrauensarbeitzeit als Arbeitsweise, nämlich dass du selbst entscheidest, wie du arbeitest. Der Umfang und die Erfolgskontrolle liegt jedoch weiterhin bei der Führungskraft. Und bisher konnte ich nicht erkennen, warum die Führungskraft das nicht dürfen sollte.
Titel: Antw:Leistungsnachweise Homeoffice
Beitrag von: Maximus2584 am 10.11.2021 14:51
Danke fuer die Antwort und ich sehe es eher wie Wdd3, dass bei Vertrauensarbeitszeit ich autonom alles bzw. meine Arbeitsweise bestimmen kann, denn auch vor Ort ist die Prüfung anhand der Stückzahlen nicht möglich. Denn bei schwachen Performern word einfach nur mit Schultern geguckt und die schaffen ja mal 5 Akten regulär und passiert seit Jahren nix.

Das verstehe ich nicht - du schreibst, vor Ort sei die Prüfung der Stückzahlen nicht möglich, aber es gibt Kollegen, die nur 5 Stück schaffen. Wie kommt dann diese Erkenntnis zustande?

Ansonsten beschreibst du die Vertrauensarbeitzeit als Arbeitsweise, nämlich dass du selbst entscheidest, wie du arbeitest. Der Umfang und die Erfolgskontrolle liegt jedoch weiterhin bei der Führungskraft. Und bisher konnte ich nicht erkennen, warum die Führungskraft das nicht dürfen sollte.

Ich weiß, weil ich die Akten unterschreibe. Die Arbeitskontrolle vor Ort existiert nicht, sonst müsste man die Leute wegen Schlechtleistung auch kündigen, allerdings wird gesagt, dass wegen Leistung nicht gekündigt werden kann...So die Frage jetzt aus welchem Grund darf man Anzahl vergeben, andere Gruppe hat z.B. auch keine Anzahl und es kann nicht fuer gleiche Tätigkeit anders gehandhabt werden. Aus welchem Grund oder Gesetz darf denn eine Aktenanzahl bestimmt werden? Wo bleibt denn dann die leistungsorientierte Bezahlung usw..?
Titel: Antw:Leistungsnachweise Homeoffice
Beitrag von: Albeles am 10.11.2021 15:09

Ich weiß, weil ich die Akten unterschreibe. Die Arbeitskontrolle vor Ort existiert nicht, sonst müsste man die Leute wegen Schlechtleistung auch kündigen, allerdings wird gesagt, dass wegen Leistung nicht gekündigt werden kann...
[/quote]

Ganz gefährliche Aussage hier. Wenn das bestimmte Leute lesen, geht wieder die Diskussion los von zu erbringender Arbeit in welcher Form und Güte das passieren muss  ;D ;D ;D ;D
Titel: Antw:Leistungsnachweise Homeoffice
Beitrag von: Wdd3 am 10.11.2021 15:13


Danke fuer die Antwort und ich sehe es eher wie Wdd3, dass bei Vertrauensarbeitszeit ich autonom alles bzw. meine Arbeitsweise bestimmen kann, denn auch vor Ort ist die Prüfung anhand der Stückzahlen nicht möglich. Denn bei schwachen Performern word einfach nur mit Schultern geguckt und die schaffen ja mal 5 Akten regulär und passiert seit Jahren nix.

Ich habe lediglich beschrieben was Vertrauensarbeitszeit ist. Das hat nichts mit der zu erbringenden Leistung zu tun und vor allem nichts mit der Berechtigung eines Vorgesetzten diese zu kontrollieren.
Ich habe z. B. die Möglichkeit zu arbeiten wann und wo ich will. Es ist allein meine Entscheidung ob ich im Büro oder HO, im Garten oder am Strand, Morgens um 4:00 Uhr oder Abends um 20:00 Uhr meine Arbeit ableiste.
Für dieses Privileg musste ich mir das Vertrauen unserer GF erarbeiten. Ich muss aber auch jederzeit darauf vorbereitet sein das meine Arbeit kontrolliert wird. 
Titel: Antw:Leistungsnachweise Homeoffice
Beitrag von: Maximus2584 am 10.11.2021 15:38


Danke fuer die Antwort und ich sehe es eher wie Wdd3, dass bei Vertrauensarbeitszeit ich autonom alles bzw. meine Arbeitsweise bestimmen kann, denn auch vor Ort ist die Prüfung anhand der Stückzahlen nicht möglich. Denn bei schwachen Performern word einfach nur mit Schultern geguckt und die schaffen ja mal 5 Akten regulär und passiert seit Jahren nix.

Ich habe lediglich beschrieben was Vertrauensarbeitszeit ist. Das hat nichts mit der zu erbringenden Leistung zu tun und vor allem nichts mit der Berechtigung eines Vorgesetzten diese zu kontrollieren.
Ich habe z. B. die Möglichkeit zu arbeiten wann und wo ich will. Es ist allein meine Entscheidung ob ich im Büro oder HO, im Garten oder am Strand, Morgens um 4:00 Uhr oder Abends um 20:00 Uhr meine Arbeit ableiste.
Für dieses Privileg musste ich mir das Vertrauen unserer GF erarbeiten. Ich muss aber auch jederzeit darauf vorbereitet sein das meine Arbeit kontrolliert wird.

Ich habe nichts gegen die allgemeine Kontrolle der Arbeit egal wo, denn ich schaffe weit aus mehr als 10 Akten im Schnitt, allerdings kann es nicht sein, dass man sich dauerhaft Post von anderen Leuten nehmen muss, denn die schaffen das nicht und dann eine Vorgabe herrscht 10 Akten, man hat vielleicht nur nich 3 übrig...also allgemeine Kontrolle der Leistung ist in Ordnung aber bestimmte Vorgaben stehen meines Erachtens nicht zu. Ich danke fuer die Meinung.
Titel: Antw:Leistungsnachweise Homeoffice
Beitrag von: Organisator am 10.11.2021 16:11
bestimmte Vorgaben stehen meines Erachtens nicht zu.

Für die gegenteilige Meinung haben wir eine rechtliche Grundlage. Worauf begründet sich deine Aussage?
Insbesondere was spricht gegen die Vorgabe der Leitung, 10 Akten am Tag zu bearbeiten?
Titel: Antw:Leistungsnachweise Homeoffice
Beitrag von: Maximus2584 am 10.11.2021 16:19
bestimmte Vorgaben stehen meines Erachtens nicht zu.

Für die gegenteilige Meinung haben wir eine rechtliche Grundlage. Worauf begründet sich deine Aussage?
Insbesondere was spricht gegen die Vorgabe der Leitung, 10 Akten am Tag zu bearbeiten?

Da eine Leistungsvereinbarung dafür vorhanden sein muss. Diese gab es nie und müsste theoretisch für alle gelten, welche die gleiche Tätigkeit erledigen. Was ist die Konsequenz, wenn diese nicht geschafft werden? Was ist wenn man davor schon eben 20 bearbeitet hat (im Prinzip die Arbeit für den Tag darauf auch) und dann soll man bei den Kollegen die nicht mal 10 schaffen diese Akten holen und bearbeiten? Aus welchem Grund denn? Ich kann doch das genau so drehen oder? Eine Leistungskontrolle allgemein ist zulässig, allerdings nicht anhand bestimmter zahlen, außer dies wird eben in der Leistungsvereinbarung festgehalten. Wünschen kann die Leitung alles, allerdings, dass man sich zuerst die Akten sucht, dann abzeichnen lässt, dass diese genommen wurden, darauf vorlegt, dass diese auch bearbeitet wurden und auch an einem bestimmten Tag usw.. das geht zu weit und diese Kontrolle ist meines Erachtens nicht zulässig mit der der Aussage, na ja wenn die anderen es nicht schaffen sind die halt langsam. Allgemein herrscht im Haus eine Vertrauensarbeitszeit von 7.00 bis 23.00 Uhr und das wars, so aus welchem Grund kann denn die Leitung eine bestimmte Leistung verlangen oder besser gesagt befehlen und zwar an bestimmten Tagen immer und dabei ignorieren, dass einige diese Anzahl nicht mal schaffen. Mir fehlt einfach die gesetzliche Grundlage nach welcher man einfach aus dem Stand sagt, so ab jetzt 10 Akten ansonsten kein Homeoffice und im Büro natürlich egal was man theoretisch macht. Es spielt natürlich auch keine Rolle das einige Gebiete Monate an Rückstand haben und da wird immer eine Ausrede gesucht, warum die Leute dies nicht schaffen. Eine Vereinbarung zum Homeoffice existiert nicht im Haus und ich sehe nicht als meine Pflicht immer meine Tätigkeit nachweisen zu müssen, dies sieht man schon dadurch, dass dauerhaft keine Post vorhanden ist, durch die ständige und schnelle Bearbeitung =allgemeine Kontrolle kein Problem. Sollte Zweifel an Arbeitstätigkeit sein, so kann die Leitung auch bei mir im Büro sitzen ist mir auch egal, da ich alles auch statistisch erfasse und die Arbeit auch dort sichtbar ist. Wie gesagt meiner Ansicht nach bei Vertrauensarbeit bzw. Zeit ist die autonomie meine Arbeit, Gebiet bzw. Tätigkeit selbsständig zu organisieren gegeben.
Titel: Antw:Leistungsnachweise Homeoffice
Beitrag von: Organisator am 10.11.2021 16:38
XTinaG führte zutreffend aus:

§106 GewO: Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind. Dies gilt auch hinsichtlich der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb.

Der AG legt also einseitig fest, wie Du Dich zu organisieren hast und bestimmt auch einseitig den Inhalt der Arbeitsleistung. Er bedürfte also keiner Leistungsvereinbarung.

Woraus schließt du, dass es einer Leistungsvereinbarung dafür bedarf? Gibt es dafür innterbetriebliche oder arbeitsvertragliche Vorgaben?
Und inwiefern betrifft dich das Handeln oder Nichthandeln von anderen Kollegen? Deine Arbeitserbringung ist unabhängig von Dritten; die Kollegen zu steuern ist Führungsaufgabe.

Die für die Weisung von dir geforderte rechtliche Grundlage ist die oben genannte.
Und da es keine Regelungen fürs Homeoffice gibt, steht dem Arbeitgeber frei, die arbeitsorganiatorischen Vorgaben dazu festzulegen.

Ansonsten besteht selbstverständlich die Pflicht, die "Tätigkeit nachweisen zu müssen", eben dann, wenn der Arbeitgeber das möchte.

Viel sinniger jedoch, insbesondere um eine grundsätzliche Gleichbehandlung aller Beschäftigten sicherzustellen und gleichzeitig die Interessen des Arbeitgeber zu waren, wäre eine entsprechende Dienstvereinbarung zum Arbeitsort. Diese wäre dann zwischen Dienststelle und Personalrat zu vereinbaren.
Titel: Antw:Leistungsnachweise Homeoffice
Beitrag von: Maximus2584 am 10.11.2021 16:42
XTinaG führte zutreffend aus:

§106 GewO: Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind. Dies gilt auch hinsichtlich der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb.

Der AG legt also einseitig fest, wie Du Dich zu organisieren hast und bestimmt auch einseitig den Inhalt der Arbeitsleistung. Er bedürfte also keiner Leistungsvereinbarung.

Woraus schließt du, dass es einer Leistungsvereinbarung dafür bedarf? Gibt es dafür innterbetriebliche oder arbeitsvertragliche Vorgaben?
Und inwiefern betrifft dich das Handeln oder Nichthandeln von anderen Kollegen? Deine Arbeitserbringung ist unabhängig von Dritten; die Kollegen zu steuern ist Führungsaufgabe.

Die für die Weisung von dir geforderte rechtliche Grundlage ist die oben genannte.
Und da es keine Regelungen fürs Homeoffice gibt, steht dem Arbeitgeber frei, die arbeitsorganiatorischen Vorgaben dazu festzulegen.

Ansonsten besteht selbstverständlich die Pflicht, die "Tätigkeit nachweisen zu müssen", eben dann, wenn der Arbeitgeber das möchte.

Viel sinniger jedoch, insbesondere um eine grundsätzliche Gleichbehandlung aller Beschäftigten sicherzustellen und gleichzeitig die Interessen des Arbeitgeber zu waren, wäre eine entsprechende Dienstvereinbarung zum Arbeitsort. Diese wäre dann zwischen Dienststelle und Personalrat zu vereinbaren.

Vielen Dank für die Antwort, eine Dienstvereinbarung für Homeoffice  ;D ;D ;D, da gehe ich früher in Rente, als das passiert.

*******
Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind.
*******

Es ist aber die Vertrauensarbeitszeit vertraglich festgelegt, also ist nun mal durch den Vertrag die Vertrauensarbeit angegeben und geregelt, jedoch nicht eine bestimmte Anzahl, an einem bestimmten Tag. Ich schulde meine Arbeitsleistung in dem geregelten Zeitraum und ob ich 3 schaffe oder 5 schaffe kann im endeffekt auch nicht geregelt werden. Wie gesagt ich sehe so, dass die Leiterin das nicht kann oder es muss pauschal für die gesamte Tätigkeit gelten. Trotzdem noch mal vielen Dank für die Antwort.
Titel: Antw:Leistungsnachweise Homeoffice
Beitrag von: Maximus2584 am 10.11.2021 17:07
XTinaG führte zutreffend aus:

§106 GewO: Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind. Dies gilt auch hinsichtlich der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb.

Der AG legt also einseitig fest, wie Du Dich zu organisieren hast und bestimmt auch einseitig den Inhalt der Arbeitsleistung. Er bedürfte also keiner Leistungsvereinbarung.

Woraus schließt du, dass es einer Leistungsvereinbarung dafür bedarf? Gibt es dafür innterbetriebliche oder arbeitsvertragliche Vorgaben?
Und inwiefern betrifft dich das Handeln oder Nichthandeln von anderen Kollegen? Deine Arbeitserbringung ist unabhängig von Dritten; die Kollegen zu steuern ist Führungsaufgabe.

Die für die Weisung von dir geforderte rechtliche Grundlage ist die oben genannte.
Und da es keine Regelungen fürs Homeoffice gibt, steht dem Arbeitgeber frei, die arbeitsorganiatorischen Vorgaben dazu festzulegen.

Ansonsten besteht selbstverständlich die Pflicht, die "Tätigkeit nachweisen zu müssen", eben dann, wenn der Arbeitgeber das möchte.

Viel sinniger jedoch, insbesondere um eine grundsätzliche Gleichbehandlung aller Beschäftigten sicherzustellen und gleichzeitig die Interessen des Arbeitgeber zu waren, wäre eine entsprechende Dienstvereinbarung zum Arbeitsort. Diese wäre dann zwischen Dienststelle und Personalrat zu vereinbaren.


*****************
Kurzbeschreibung

Bei der Vertrauensarbeitszeit sprechen wir von der Königsdisziplin flexibler Arbeitszeiten.

Im Kern bedeutet Vertrauensarbeitszeit, dass die Beschäftigten ihre Arbeitszeit weitgehend autonom und selbstverantwortlich gestalten.Vorgesetzte verzichten im Gegenzug auf die Kontrolle, ob der Beschäftigte seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit tatsächlich erfüllt. Wann und wo die Beschäftigten arbeiten, bleibt weitgehend ihnen überlassen.


Das Modell der Vertrauensarbeitszeit ist damit besonders geeignet für Beschäftigte, die ihre Arbeit weitgehend souverän erledigen können.
*********

So im Prinzip bin ich der Meinung, dass dies für mich gilt, da wie gesagt Vertrauensarbeitszeit bei uns ist.


Vertrauenskultur

Eine zentrale Voraussetzung für die Einführung von Vertrauensarbeitszeit: der Name ist Programm! Ein ausgeprägtes Vertrauen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ist unabdingbare Voraussetzung. Die Führungskräfte müssen in der Lage sein, das Arbeitsergebnis der Beschäftigten unabhängig von der Arbeitszeit objektiv in Menge und Qualität zu bewerten.

Objektiv und in der Menge, damit ist für mich auch eine Gesamtleistung ersichtlich bzw. allgemeine Kontrolle der Arbeitsleistung ja, bestimmte Vorgaben sehe ich daraus nicht gegeben bzw. starre Vorgaben, denn die Arbeitsleistung ist in meinem Arbeitsprofil geregelt.
Titel: Antw:Leistungsnachweise Homeoffice
Beitrag von: Organisator am 10.11.2021 17:14

Vielen Dank für die Antwort, eine Dienstvereinbarung für Homeoffice  ;D ;D ;D, da gehe ich früher in Rente, als das passiert.

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Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind.
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Es ist aber die Vertrauensarbeitszeit vertraglich festgelegt, also ist nun mal durch den Vertrag die Vertrauensarbeit angegeben und geregelt, jedoch nicht eine bestimmte Anzahl, an einem bestimmten Tag. Ich schulde meine Arbeitsleistung in dem geregelten Zeitraum und ob ich 3 schaffe oder 5 schaffe kann im endeffekt auch nicht geregelt werden. Wie gesagt ich sehe so, dass die Leiterin das nicht kann oder es muss pauschal für die gesamte Tätigkeit gelten. Trotzdem noch mal vielen Dank für die Antwort.

Dienstanweisung für Homeoffice ist gar nicht so selten, in meinem Umfeld sogar üblich, insbesondere mit dem Passus, das der Beschäftigte den Ort der Arbeitserbringung grundsätzlich selbst festlegen kann.

Die "Vertrauensarbeitszeit" dürfte in einer Dienstvereinbarung festgelegt sein und bestimmen, in welchem Zeitfenster du nach eigenem Ermessen deine Arbeitsleistung erbringst.

Ob und wieviel du in dieser Zeit schaffst hängt zum einen von deiner individuellen Leistungsfähigkeit ab (nur in derer du zu Leistungen mittlerer Art und Güte verpflichtet bist) und zum anderen von der Art der zu bearbeitenden "Akten".

Natürlich kann dein Teamleiter die Anzahl der zu bearbeitenden Akten vorgeben, ob das klug und im Zweifel auch durchsetzbar ist, ist eine ganz andere Frage. Schlimmstenfalls leidet die Qualität der Arbeitsergebnisse, aber das ist ja dann so gewollt. Oder du hast ganz viel Freizeit - aber das ist ja dann auch so gewollt.
Fähige Führungskräfte lassen sich allenfalls über die Arbeitsergebnisse informieren und entscheiden dann, ob der einzelne Beschäftigte angemessen ausgelastet ist.
Titel: Antw:Leistungsnachweise Homeoffice
Beitrag von: Organisator am 10.11.2021 17:19
Kurzbeschreibung

Bei der Vertrauensarbeitszeit sprechen wir von der Königsdisziplin flexibler Arbeitszeiten.

Im Kern bedeutet Vertrauensarbeitszeit, dass die Beschäftigten ihre Arbeitszeit weitgehend autonom und selbstverantwortlich gestalten.Vorgesetzte verzichten im Gegenzug auf die Kontrolle, ob der Beschäftigte seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit tatsächlich erfüllt. Wann und wo die Beschäftigten arbeiten, bleibt weitgehend ihnen überlassen.


Das Modell der Vertrauensarbeitszeit ist damit besonders geeignet für Beschäftigte, die ihre Arbeit weitgehend souverän erledigen können.
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So im Prinzip bin ich der Meinung, dass dies für mich gilt, da wie gesagt Vertrauensarbeitszeit bei uns ist.

na wie vermutet. Vorgaben für die Arbeitserbringung in einem Zeitkorridor. Keine Hinweise auf Quanität oder Qualität der Arbeit.

Vertrauenskultur

Eine zentrale Voraussetzung für die Einführung von Vertrauensarbeitszeit: der Name ist Programm! Ein ausgeprägtes Vertrauen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ist unabdingbare Voraussetzung. Die Führungskräfte müssen in der Lage sein, das Arbeitsergebnis der Beschäftigten unabhängig von der Arbeitszeit objektiv in Menge und Qualität zu bewerten.

Objektiv und in der Menge, damit ist für mich auch eine Gesamtleistung ersichtlich bzw. allgemeine Kontrolle der Arbeitsleistung ja, bestimmte Vorgaben sehe ich daraus nicht gegeben bzw. starre Vorgaben, denn die Arbeitsleistung ist in meinem Arbeitsprofil geregelt.
Bewertung in Menge und Qualität. Wenn die Führungskraft die Akten kennt kann sie auch nach billigem Ermessen entscheiden, dass z.B. 10 Akten pro Tag und Vollzeitkraft machbar sind.
Wie gesagt - schlau wäre es, das über einen längeren Zeitraum zu betrachten.

Ich habe aber auch das Gefühl, dass etwas ganz anderes im Argen liegt und es sich nur an der täglich zu erledigenden Aktenanzahl zeigt. Nämlich das der Teamleiter Angst hat, die Leute würden im Homeoffice die Beine hochlegen. Klassisches Führungsversagen ;)
Titel: Antw:Leistungsnachweise Homeoffice
Beitrag von: Maximus2584 am 10.11.2021 17:22
Kurzbeschreibung

Bei der Vertrauensarbeitszeit sprechen wir von der Königsdisziplin flexibler Arbeitszeiten.

Im Kern bedeutet Vertrauensarbeitszeit, dass die Beschäftigten ihre Arbeitszeit weitgehend autonom und selbstverantwortlich gestalten.Vorgesetzte verzichten im Gegenzug auf die Kontrolle, ob der Beschäftigte seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit tatsächlich erfüllt. Wann und wo die Beschäftigten arbeiten, bleibt weitgehend ihnen überlassen.


Das Modell der Vertrauensarbeitszeit ist damit besonders geeignet für Beschäftigte, die ihre Arbeit weitgehend souverän erledigen können.
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So im Prinzip bin ich der Meinung, dass dies für mich gilt, da wie gesagt Vertrauensarbeitszeit bei uns ist.

na wie vermutet. Vorgaben für die Arbeitserbringung in einem Zeitkorridor. Keine Hinweise auf Quanität oder Qualität der Arbeit.

Vertrauenskultur

Eine zentrale Voraussetzung für die Einführung von Vertrauensarbeitszeit: der Name ist Programm! Ein ausgeprägtes Vertrauen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ist unabdingbare Voraussetzung. Die Führungskräfte müssen in der Lage sein, das Arbeitsergebnis der Beschäftigten unabhängig von der Arbeitszeit objektiv in Menge und Qualität zu bewerten.

Objektiv und in der Menge, damit ist für mich auch eine Gesamtleistung ersichtlich bzw. allgemeine Kontrolle der Arbeitsleistung ja, bestimmte Vorgaben sehe ich daraus nicht gegeben bzw. starre Vorgaben, denn die Arbeitsleistung ist in meinem Arbeitsprofil geregelt.
Bewertung in Menge und Qualität. Wenn die Führungskraft die Akten kennt kann sie auch nach billigem Ermessen entscheiden, dass z.B. 10 Akten pro Tag und Vollzeitkraft machbar sind.
Wie gesagt - schlau wäre es, das über einen längeren Zeitraum zu betrachten.

Ich habe aber auch das Gefühl, dass etwas ganz anderes im Argen liegt und es sich nur an der täglich zu erledigenden Aktenanzahl zeigt. Nämlich das der Teamleiter Angst hat, die Leute würden im Homeoffice die Beine hochlegen. Klassisches Führungsversagen ;)

Durchaus möglich ;D
Titel: Antw:Leistungsnachweise Homeoffice
Beitrag von: pommes am 10.11.2021 17:55
Naja zum Glück existiert so ein schöner Indikator für die Leistungsfähigkeit der MA bzw. Abteilung: "Anzahl Akten"

Schätze in vielen Bereichen lässt sich die Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft im Homeoffice nicht so einfach an einer Zahl festmachen.  ;)
Titel: Antw:Leistungsnachweise Homeoffice
Beitrag von: Organisator am 11.11.2021 08:17
Schätze in vielen Bereichen lässt sich die Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft im Homeoffice nicht so einfach an einer Zahl festmachen.  ;)

Zum Glück gibt es dafür fähige Führungskräfte, die nicht einer solchen Zahl bedürfen.
Titel: Antw:Leistungsnachweise Homeoffice
Beitrag von: Beamter am 12.11.2021 15:44
Das ist herrlich und hat super zu meiner Erheiterung beigetragen.

Man meldet sich in einem Forum an, stellt eine Frage. Mit Verweis auf die einschlägigen rechtlichen Normen erhält man von mehreren Benutzern eine klare Antwort. Dieser verweigert man sich. Bis auf die eigene und m. E. bockige Meinung trägt man nichts zu einer fundierten Argumentation bzw. Diskussion bei. Dann reicht man noch eine Definition nach, in diesem Fall zur Vertrauensarbeitszeit, deren inhaltliche Ausgestaltung die Argumentation der anderen aber nicht die eigene stützt, obwohl man dafür nicht viel verstehen sondern einfach nur lesen können muss.

Ein Klassiker wie man ein Forum nicht nutzt. Meinungsaustausch ist super, hilft häufig weiter, aber eben nicht in Bereichen mit harten Fakten. Was man sich dann davon erwartet die eigene bereits festgelegte Meinung vehement gegen andere fundierte Aussagen zu verteidigen, erschließt sich mir nicht. Helfen lassen möchte man sich wohl kaum. Ich möchte es gar nicht sagen, aber die Beiträge einer bestimmten Person wären hier die perfekte Ergänzung des Threads gewesen.

Schönes Wochenende

Edit: Und nein dieser Beitrag beantwortet die Eingangsfrage fachlich nur rudimentär - aber da selbst der Threadersteller so handelt, sollte das wohl in Ordnung gehen.
Titel: Antw:Leistungsnachweise Homeoffice
Beitrag von: Organisator am 12.11.2021 16:09
Das ist herrlich und hat super zu meiner Erheiterung beigetragen.

Dein Beitrag auch - schöne Zusammenfassung :)

Edit: Und nein dieser Beitrag beantwortet die Eingangsfrage fachlich nur rudimentär - aber da selbst der Threadersteller so handelt, sollte das wohl in Ordnung gehen.
Das macht überhaupt nichts - die Reflektion über den Diskussionsstil trägt auch zu einem Forum bei!
Titel: Antw:Leistungsnachweise Homeoffice
Beitrag von: Maximus2584 am 12.11.2021 20:11
Das ist herrlich und hat super zu meiner Erheiterung beigetragen.

Man meldet sich in einem Forum an, stellt eine Frage. Mit Verweis auf die einschlägigen rechtlichen Normen erhält man von mehreren Benutzern eine klare Antwort. Dieser verweigert man sich. Bis auf die eigene und m. E. bockige Meinung trägt man nichts zu einer fundierten Argumentation bzw. Diskussion bei. Dann reicht man noch eine Definition nach, in diesem Fall zur Vertrauensarbeitszeit, deren inhaltliche Ausgestaltung die Argumentation der anderen aber nicht die eigene stützt, obwohl man dafür nicht viel verstehen sondern einfach nur lesen können muss.

Ein Klassiker wie man ein Forum nicht nutzt. Meinungsaustausch ist super, hilft häufig weiter, aber eben nicht in Bereichen mit harten Fakten. Was man sich dann davon erwartet die eigene bereits festgelegte Meinung vehement gegen andere fundierte Aussagen zu verteidigen, erschließt sich mir nicht. Helfen lassen möchte man sich wohl kaum. Ich möchte es gar nicht sagen, aber die Beiträge einer bestimmten Person wären hier die perfekte Ergänzung des Threads gewesen.

Schönes Wochenende

Edit: Und nein dieser Beitrag beantwortet die Eingangsfrage fachlich nur rudimentär - aber da selbst der Threadersteller so handelt, sollte das wohl in Ordnung gehen.

Gut, dass ich zwischenzeitlich auch den Personalrat und die Personalstelle gefragt habe und diese meiner Auffassung gefolgt sind. Da werden diese wohl auch viele Dinge nicht lesen und verstehen können. Bei so viel Text könnte ja auch etwas konstruktives beigetragen werden allerdings außer ein paar Sätze mit wenig Aussagekraft kann ich nichts erkennen. Trotzdem sehr gut versucht den Sarkasmus zu zeigen, gelungen ist es wohl kaum.

Schönes Wochenende  ;D
Titel: Antw:Leistungsnachweise Homeoffice
Beitrag von: Max am 13.11.2021 10:23
Schätze in vielen Bereichen lässt sich die Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft im Homeoffice nicht so einfach an einer Zahl festmachen.  ;)

Zum Glück gibt es dafür fähige Führungskräfte, die nicht einer solchen Zahl bedürfen.

Die einzelnen Mitarbeiter schielen meist sehr genau auf die Menge der abgearbeiteten Aufgaben von Kollegen und im öD ist die Kultur des Homeoffice noch nicht bei allen angekommen.
Als Führungskraft kann man da selbst zwar offen dafür sein,  man muss aber auch aufpassen,  dass sich die Kräfte vor Ort nicht übervorteilt sehen.

Auf welchem Planeten der TE lebt ist mir auch nicht klar.  Natürlich gibt die Führungskraft die zu erledigenden Aufgaben vor. Eine fixe Anzahl erscheint mir ungünstig, da ja nicht jeden Tag die gleiche Anzahl Vorgänge eingehen.  Wir machen dem Team Vorgaben zur Bearbeitungszeit bis zum Abschluss eines Vorgangs.  Wenn mehr anfällt wird dann eben mehr gearbeitet und bei weniger Anfall eben weniger. Dank elektronischer Aktenführung erheben wir nicht nur die Anzahl, sondern auch die Bearbeitungsdauer ab Eingang und Anzahl der Fehler als Key Performance Indicators und gleichen das jährlich zu den Zielvorgaben ab.
Titel: Antw:Leistungsnachweise Homeoffice
Beitrag von: Maximus2584 am 13.11.2021 19:47
Schätze in vielen Bereichen lässt sich die Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft im Homeoffice nicht so einfach an einer Zahl festmachen.  ;)

Zum Glück gibt es dafür fähige Führungskräfte, die nicht einer solchen Zahl bedürfen.

Die einzelnen Mitarbeiter schielen meist sehr genau auf die Menge der abgearbeiteten Aufgaben von Kollegen und im öD ist die Kultur des Homeoffice noch nicht bei allen angekommen.
Als Führungskraft kann man da selbst zwar offen dafür sein,  man muss aber auch aufpassen,  dass sich die Kräfte vor Ort nicht übervorteilt sehen.

Auf welchem Planeten der TE lebt ist mir auch nicht klar.  Natürlich gibt die Führungskraft die zu erledigenden Aufgaben vor. Eine fixe Anzahl erscheint mir ungünstig, da ja nicht jeden Tag die gleiche Anzahl Vorgänge eingehen.  Wir machen dem Team Vorgaben zur Bearbeitungszeit bis zum Abschluss eines Vorgangs.  Wenn mehr anfällt wird dann eben mehr gearbeitet und bei weniger Anfall eben weniger. Dank elektronischer Aktenführung erheben wir nicht nur die Anzahl, sondern auch die Bearbeitungsdauer ab Eingang und Anzahl der Fehler als Key Performance Indicators und gleichen das jährlich zu den Zielvorgaben ab.
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Nochmal zum Verständnis. Jeder hat sein Gebiet, allerdings wird erwartet, falls man ja so gut ist und schnell, soll man doch vin den "schwachen" die eben nicht kurzfristig schwache Leistungen bringen noch Sachen wegarbeiten. Ich mache deutlich mehr, weil ich es kann und das ist in Ordnung. Allerdings sehe ich nicht zu bei den Leuten, welche genau das gleiche Gehalt haben und nur rumhängen, dass die nie was schaffen, dauerhaft krank sind usw.. mir die Post suchen. Dabei mache ich das freiwillig, wenn ich Lust darauf habe, also mache ich auch nich da mehr. Deswegen ist das Kernproblem, dass man bei diesen Leuten sagt, ist halt so und Konsequenzen gibt es keine. Zu der E-Akte ich hoffe mal wir werden auch es bekommen, so in 20 Jahren....Also verstehst du, dass ich es mir nicht vorschreiben lasse, wann, wo, wie viel ich mache, sondern entscheide das allein, wenn Arbeit da ist mache ich die auch weg und fertig, das ist der Unterschied zu dem Rest. Wie gesagt und Personalrat und Personalstelle ist meiner Auffassung auch gefolgt.
Titel: Antw:Leistungsnachweise Homeoffice
Beitrag von: Organisator am 15.11.2021 08:06
Dank elektronischer Aktenführung erheben wir nicht nur die Anzahl, sondern auch die Bearbeitungsdauer ab Eingang und Anzahl der Fehler als Key Performance Indicators und gleichen das jährlich zu den Zielvorgaben ab.

Interessant - die e-Akte zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle zu nutzen! Wie habt ihr das beim Personalrat durchbekommen?

Also verstehst du, dass ich es mir nicht vorschreiben lasse, wann, wo, wie viel ich mache, sondern entscheide das allein, wenn Arbeit da ist mache ich die auch weg und fertig, das ist der Unterschied zu dem Rest.
ich lese die ganzen Beträge eher so, dass du mit dieser Meinung ziemlich alleine dastehst. Aber wenn du glaubst, deine Personalstelle sähe das genauso, dann ist ja alles gut für dich.
Titel: Antw:Leistungsnachweise Homeoffice
Beitrag von: Max am 16.11.2021 08:52
Ich vermute du zielst auf die Nutzung der Daten ab, da die Erhebung zumindest mancher Daten  (z.B. Eingangsdatum, Ausgangsdatum) eine Notwendigkeit für Verwaltungshandeln sind. Durch den Einsatz eines QM-Systems (ISO9001) ist man praktisch gezwungen eine Fülle an Prozesskennzahlen und Qualitätskennzahlen zu definieren, zu erheben und zu überwachen, mit dem Ziel der stetigen Verbesserung.
Diese Kennzahlen sind dann auch unabhängig von z.B. gesetzlichen Fristen und man definiert eigene Zielvorgaben zum Teil auf Teamebene, zum Teil weiter gefasst. Verstöße gegen diese Ziele müssen dann gezwungener Maßen erfasst und erklärt werden.
Am Ende wird das nicht personenbezogen ausgewertet sondern auf Basis der Teams und des Amtes. Die Daten sind aber gezwungener Maßen personenbezogen erfasst und somit kann jeder die Daten so auswerten wie er will. Die Teamleiter müssen das auch im Blick haben,  sonst können Sie bei Fehlentwicklungen nicht gegensteuern.
Der Personalrat kann einem QM System schlecht widersprechen und ob er hier überhaupt einzubinden ist würde ich in Frage stellen.
 
Titel: Antw:Leistungsnachweise Homeoffice
Beitrag von: WasDennNun am 16.11.2021 10:25
Ich vermute du zielst auf die Nutzung der Daten ab, da die Erhebung zumindest mancher Daten  (z.B. Eingangsdatum, Ausgangsdatum) eine Notwendigkeit für Verwaltungshandeln sind. Durch den Einsatz eines QM-Systems (ISO9001) ist man praktisch gezwungen eine Fülle an Prozesskennzahlen und Qualitätskennzahlen zu definieren, zu erheben und zu überwachen, mit dem Ziel der stetigen Verbesserung.
Diese Kennzahlen sind dann auch unabhängig von z.B. gesetzlichen Fristen und man definiert eigene Zielvorgaben zum Teil auf Teamebene, zum Teil weiter gefasst. Verstöße gegen diese Ziele müssen dann gezwungener Maßen erfasst und erklärt werden.
Am Ende wird das nicht personenbezogen ausgewertet sondern auf Basis der Teams und des Amtes. Die Daten sind aber gezwungener Maßen personenbezogen erfasst und somit kann jeder die Daten so auswerten wie er will. Die Teamleiter müssen das auch im Blick haben,  sonst können Sie bei Fehlentwicklungen nicht gegensteuern.
Der Personalrat kann einem QM System schlecht widersprechen und ob er hier überhaupt einzubinden ist würde ich in Frage stellen.
Natürlich ist der PR bei alle technischen Systemen, die ein Leistungskontrolle ermöglichen einzubinden.
Zumindest steht’s so in den meisten PersVG