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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Sputnik am 10.11.2021 09:33

Titel: Bzgl. alter Post - Höhergruppierung, 2 Teilzeitstellen, Stufenlaufzeit
Beitrag von: Sputnik am 10.11.2021 09:33
Hallo zusammen,

ich beziehe mich auf meinen alten Post, der aber bereits für Antworten gesperrt scheint
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,116482.msg214476.html#msg214476

Nachdem nun reichlich Zeit vergangen ist und besagter Höhergruppierungsantrag, der von euch bereits als Quatsch eingestuft wurde, abgeschlossen ist, soll die Umsetzung entsprechend rückwirkend erfolgen zum Jahresbeginn. Allerdings unter einer 6-monatigen Ausschlußfrist, also erst zum Tage meiner Geltendmachung am 09.07.2021.
Da das glücklicherweise zufällig nur ein paar Tage Differenz sind, sehe ich von einer Eskalation ab.
Ich wollte euch nur über den Ausgang des Sachverhalts informieren.

Beste Grüße

Titel: Antw:Bzgl. alter Post - Höhergruppierung, 2 Teilzeitstellen, Stufenlaufzeit
Beitrag von: Isie am 10.11.2021 10:21
Ich finde es super, dass du berichtest, was aus deinem Höhergruppierungsantrag geworden ist. Es handelte sich einfach nicht um einen tariflich vorgesehenen Antrag, sondern um die Bitte an deinen Arbeitgeber, seine Rechtsmeinung zur Höhergruppierung zu korrigieren. Aber egal, wie es heißt, es ist schön, dass du erfolgreich warst.
Titel: Antw:Bzgl. alter Post - Höhergruppierung, 2 Teilzeitstellen, Stufenlaufzeit
Beitrag von: Isie am 10.11.2021 10:30
Ich habe mir den alten Thread durchgelesen. Die irrige Rechtsmeinung deines Arbeitgebers bestand darin, dass es eines Höhergruppierungsantrages deinerseits bedürfe. Aber er hat seinen Willen bekommen und du deine Vollzeitstelle. Alles gut und allemal besser, als wenn du deinen Arbeitgeber verklagt hättest.
Titel: Antw:Bzgl. alter Post - Höhergruppierung, 2 Teilzeitstellen, Stufenlaufzeit
Beitrag von: Wdd3 am 10.11.2021 16:02
...und somit ein Beweis das Kommunikation schneller und oft besser hilft als zu Klagen.
Titel: Antw:Bzgl. alter Post - Höhergruppierung, 2 Teilzeitstellen, Stufenlaufzeit
Beitrag von: Isie am 10.11.2021 17:47
Ganz so strikt sehe ich das nicht. Wenn keine Gesprächsbereitschaft da ist oder der Arbeitgeber zwar gesprächsbereit ist, aber den Tarifvertrag falsch interpretiert, hilft nur der Gang zum Gericht.
Titel: Antw:Bzgl. alter Post - Höhergruppierung, 2 Teilzeitstellen, Stufenlaufzeit
Beitrag von: Wdd3 am 11.11.2021 08:59
...und somit ein Beweis das Kommunikation schneller und oft besser hilft als zu Klagen.

Das stimmt, oft ist nicht immer. :D
Titel: Antw:Bzgl. alter Post - Höhergruppierung, 2 Teilzeitstellen, Stufenlaufzeit
Beitrag von: XTinaG am 11.11.2021 13:21
Das soll jetzt wie als Beweis dienen, daß Kommunikation "oft" besser helfe als zu klagen? Und eine Klage ist keine Kommunikation?
Titel: Antw:Bzgl. alter Post - Höhergruppierung, 2 Teilzeitstellen, Stufenlaufzeit
Beitrag von: Wdd3 am 11.11.2021 13:37
Na, auch schon wach und am rumtrollen?
Titel: Antw:Bzgl. alter Post - Höhergruppierung, 2 Teilzeitstellen, Stufenlaufzeit
Beitrag von: Wdd3 am 11.11.2021 14:35
Folgender Text ist der Homepage einer Anwaltskanzlei entnommen:

Klage oder Kommunikation?


Wenn Standort und Ziel nicht präzise und verständlich kommuniziert werden, kommt es zwischen den Beteiligten zu Reibungsverlusten durch Missverständnisse, schlimmstenfalls zu einer Kollision.

Ein Rechtsstreit ist immer das letzte Mittel, um „sein Recht“ zu bekommen. Er ist kostenintensiv und weder der zeitliche noch der inhaltliche Abschluss sind mit Sicherheit vorhersehbar. Langjährige Geschäfts- oder Arbeitsbeziehungen überleben einen Rechtsstreit in der Regel nicht.

Eine Kontaktaufnahme der Gegenseite durch einen anwaltlichen Vermittler vor einer Klageerhebung – oder im laufenden Verfahren – kann helfen, die wechselseitigen Interessen zu klären, Konfliktpotentiale zu entschärfen, Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln und damit langjährige Geschäftsbeziehungen zu retten.
Titel: Antw:Bzgl. alter Post - Höhergruppierung, 2 Teilzeitstellen, Stufenlaufzeit
Beitrag von: XTinaG am 11.11.2021 14:47
Na, auch schon wach und am rumtrollen?

Mit dem Wort "auch" räumst Du ein, selbst zu trollen. Das ist ja eine, ztumindest für Dich, beahtliche Selbsterkenntnis. Wenn sie denn beabsichtigt war und nicht Ausfluß Deines Normalversagens, hier be der Dir so geschätzten Kommunikation.
Titel: Antw:Bzgl. alter Post - Höhergruppierung, 2 Teilzeitstellen, Stufenlaufzeit
Beitrag von: XTinaG am 11.11.2021 14:50
Folgender Text ist der Homepage einer Anwaltskanzlei entnommen:

Klage oder Kommunikation?


Wenn Standort und Ziel nicht präzise und verständlich kommuniziert werden, kommt es zwischen den Beteiligten zu Reibungsverlusten durch Missverständnisse, schlimmstenfalls zu einer Kollision.

Ein Rechtsstreit ist immer das letzte Mittel, um „sein Recht“ zu bekommen. Er ist kostenintensiv und weder der zeitliche noch der inhaltliche Abschluss sind mit Sicherheit vorhersehbar. Langjährige Geschäfts- oder Arbeitsbeziehungen überleben einen Rechtsstreit in der Regel nicht.

Eine Kontaktaufnahme der Gegenseite durch einen anwaltlichen Vermittler vor einer Klageerhebung – oder im laufenden Verfahren – kann helfen, die wechselseitigen Interessen zu klären, Konfliktpotentiale zu entschärfen, Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln und damit langjährige Geschäftsbeziehungen zu retten.


Und das belegt jetzt wie oder wodurch, daß der Sachverhalt ein Beweis dafür wäre, daß Kommunikation "oft" besser sei als klagen? Oder erhellt es den Umstand, daß Klagen keine Kommunkaton sein solle? Oder wolltest Du einfach mal zeigen, daß Du ein echter Neulander bist und was in "diesem Internet" gfunden hast?