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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: gruebel am 10.11.2021 16:38
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Hallo zusammen,
seit einiger Zeit sind wir im Team stark unterbesetzt. Wir kommen kaum hinterher und sollten als Unterstützung eine Hotline bekommen, dies konnte aber aus technischen Gründen bisher nicht umgesetzt werden. Immer wieder werden wir vertröstet. Die Hotline wird bereits monatlich vom Amt bezahlt. Nun meine Frage, können wir einen finanziellen Ausgleich z.Bsp. eine Zulage beantragen? Gibt es hierzu eine gesetzliche Grundlage? Vielen Dank und eine schöne Restwoche!
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Wenn ihr tariflich höherwertige Tätigkeiten vorübergehend wahrnehmt, steht euch eine Zulage nach § 14 TVöD zu. Solltet ihr nur viel zu tun haben, dann habt ihr leider keinen Anspruch auf irgendwas.
Wäre Spid jetzt noch hier, würde er euch noch raten, das Problem des AG nicht zu dem euren zu machen.
Kommt, macht 8 Stunden eure Arbeit mittlerer Art und Güte, und geht wieder heim.
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Auch wenn sich das blöd anhört, ist es leider richtig.
Die Vertragspartner Verdi und AG legen keinen Wert darauf Mehrarbeit, Fleiß und die berühmte Karre aus dem Dreck ziehen, zu honorieren.
Es wird lediglich die Arbeit mittlerer Art und Güte bezahlt, mehr nicht.
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Was ist den das technische Problem das verhindert eine Hotline in Anspruch zu nehmen die bereits bezahlt wird? Fehlender Telefonanschluss?
Sollte so etwas nicht schon Herrn Holznagel gemeldet werden?
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Wäre Spid jetzt noch hier, würde er euch noch raten, das Problem des AG nicht zu dem euren zu machen.
Genau, wo ist Spid eigentlich, Urlaub?
In einigen Themen war er zulest nur noch als Gast registriert.
Weiß jemand was?
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Der Verbleib von spid ist kein Regeltatbestand des TVÖD und daher unbeachtlich. :D
Schau mal hier -> https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,117055.0.html
Es gab auch eine vorangegangene Diskussion, die wurde aber entfernt weil es etwas ausgeartet ist.
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Der Verbleib von spid ist kein Regeltatbestand des TVÖD und daher unbeachtlich. :D
Alter Falter...Spid lässt grüßen.
Traurig... :'(
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Wenn ihr die Arbeit aufgrund externer Umstände (zu wenig Mitarbeiter/Fehlende Hotline) nicht mehr im notwendigen Maße innerhalb eurer regulären Arbeitszeit bei Einsatz mittlerer Art und Güte schafft, wirds Zeit, eine Überlastungsanzeige zu schreiben.
So ist schriftlich festgehalten, dass ihr das Problem erkannt habt, was euch im Nachhinein vor Konsequenzen schützen kann. Das Problem ist dann die Sache des Vorgesetzten und ihr könnt pünktlich nach 8 Stunden den Stift fallen lassen und stressbefreit nach Hause gehen.
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Korrekt. Für die Organisation+Ausstattung zeichnet sich die Dienststelle verantwortlich, nicht der Beschäftigte. Überlastung anzeigen.
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Es besteht die Möglichkeit für den AG, Überstunden anzuordnen (§ 7 Abs. 7 TvöD), die dann entsprechend eine Zulage auslösen (§ 8 Abs. 1 TVöD).